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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1928-12-01 · 8 (12.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
4 (1928)
Issue
8 (12.1928)
Date
1928-12-01
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Nr. 8 Gemeinderatswahl Amtliche Bekanntmachung Der Gemeinderat Kat in seinen Zitzungen vom 17».. und 29. November 1928 beschlossen, den Paragraphen 17» und 16 der Satzung der Israelitischen Religionsgemeinde .zu Dresden vom 1. November 1922 folgende Fassung zu geben: 8 1ä. Wahl. Die Mitglieder des (ikemeinderats werden von den stimmberechtigten Mitgliedern auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl der Vorsteher und Gemeiiideverordiicteu erfolgt an ein und demselben Tage. Die Vorsteher und die (Gemeindeverordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Beim Gemeindevorstand find spätestens am 11. Tage vor dem Wahltage die Wahlvorschläge einzureichen. Die Vorschläge müssen von mindestens 10 Wählern unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Int' übrigen findet das Landeswahlgesetz vom 1. Septe:nber 1920 sinngemäß Anwendung. H 16. Wahltermin. Die Liablen sind möglichst im Monat November oder Dezember vorzunehmen. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar: sie haben jedenfalls ibr Amt bis zur Neuwahl zu versehen. Der Gemeinderat hat weiter beschlossen, sich am 31. Dezember 192> aufzulösen und Neuwahlen auszuschreiben. Auf Grund dieser Beschlüsse ist für die Jahre 1929, 19:10, 1931, 1932 und 1933 der ganze Gemeinderat. der aus; fünf Vorfteher n i und fünfzehn (»1 c ni e i n d e v e r o r d n e t e n besteht, neu zu wählen. j Die Wahl fiiidet am Zountag, dem 20. Januar 1929, von 10 bis 1^ Uhr, statt. i Ztimmberechtigt und alle im (tzemeindebezirk wohnchiden, mindestens 23 Jabre alten männlichen Gemeindemitgtieder, nachdem sie mindestens drei Jahre lang Gemeindeeinkömmenfteucr gezahlt haben. i . In den Gemeinderat können gewählt werden! alle stimmberechtigten männlichen (Yemeindemitglieder, dis das 2*. Lebensjahr erfüllt haben, die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und seit drei Jahren im Gemeindebezirk wohnen. Die Vorsteher und die Gemeindeverordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Beim Gemeindevorstand sind spätestens bis zum 6. Januar 1929 die Wahlvorschläge einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens 10 Wählern' unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Die Wahl erfolgt durch persönliche Abgabe von Stimmzetteln im Wahllokal Zrughausstraße 3,1. Jür die Wahl der Vorsteher und Gemeindeverordneten und je besondere Ztimmzettel abzugeben. Die Stimmzettel müssen von weißem oder weißlichem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein. Tie Stimmzettel, für die Vorsteher sollen 9X12 Zentimeter, die Stimmzettel für die Gemeindeverordneten 12X17» Zentimeter groß sein. Die Stimmzettel dürfen nur Namen aus eineni einzigen Wahlvorschlag enthalten. Ein Name genügt. Tie Wahlliste liegt vom 7. Dezember an im (»lemeindeamt, Zeughausstraße 3,1.. zur Einsicht aus. Es wird ausdrücklich darauf Hingeiviesen: 1. Daß die in der Wahlliste als stimmberechtigt nicht Aufgeführten binnen drei Wochen vom Tage der Auslegung an, sich zur Aufnahme in die Wahlliste im Gemeindeamt anzumelden haben. 2. Daß bei der Anmeldung ein Personalausweis vorzulegen ist. 3. Daß Reklamationen gegen die Wahlliste binnen drei Wochen, vom Tage der Auslegung an, beim Gemeindevorstand, der darüber endgültig entscheidet, schriftlich anzubringen sind. Wegen der Ausschließung vom Wahlrecht wird auf 8-19 der Satzung verwiesen. Das Lanüeswablaesetz vom 0. Lktober 1920 findet allenthalben — für die Wahl, für die Ungültigkeitserklärung von Stimmzetteln und für die Ablehnung und Niederlegung des Amtes - sinngemäß Anwendung! Zum Wahlkommissar ist vom Gemeinderat Herr Rechtsanwalt Salinger, zu seinem Stellvertreter .Herr Tr. John Levy gewählt worden. Dresden, den 3. Dezember 1928. Der Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde Rechtsanwalt Paul Salinger, Mar Levi, Tr. John Levy, Sanitätsrat Dr. Salzburg, Samtätsrat Tr. Zimmermann. Ernst Möbius Baumeister Dresderi-A. Viktoriastraße 20, Fernruf 19394 Hoch-, Tief-Betonbauten Ausführung von Neu- und Umbauten aller Art.j Schwemmkanalisationen, Rüst-, Abputz-, Zimmerer'! und Bautischlerarbeiten i, ■; Veranschlagungen und Auskünfte bereitwilligst! CHR.QÖBEL4CO. VORMALS WILHELM THUME’S NACHFOLGER WERKSTÄTTEN FÜR GRABMALKUNST DRESDEN-TOLKEWITZ AM JOHANNIS-FRIEDHOF / FERNRUF 31002 BESTE REFERENZEN / GEGRÜN O. ET.18SO t RerucfaitMigf niRetvTnsermfm!

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