Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1928-10-01 · 6 (10.1928) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
4 (1928)
Issue
6 (10.1928)
Date
1928-10-01
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/4892693-5739357-5769845--0968-4893590
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

keile 12 emeindeblatt der Israel tischen Religionsgemeinde Dresden Das <Arbeitsr »cht des Ausländers!i'0>i S. A > ler Titft iebr aktucllcn Slut'fübrunacn dürften a> ch im st rctit „„irrer tfcfcr' Jntereffe erwecken. Sir rntr chmen üe Ser ^eitickiriir „.südliche «rbeits- und Sanderiur!or«e . Tao Problem der Ausländer in Deutschland, das bi s vor wenigen fahren im Mittelpunkt des öffentlichen Fnt« resses nand, hat an Aktualität verloren. Die fortschreitend fundnng der politischen und wirtschaftlichen Verhältnis der liegende von der lleberflutung des Reiches mit li'iuStru ein Ende gemacht. Der beste Beweis gegen die fahre iebene Ausländerhctze find die kürzlich vom P 2andcsamt veröiientlichten Zahle Eine > otwendige Reform lang betriebene scheu statistischen Oie e har Aus» cutzider Bolksztihlung vom Iti. Juni 192."». R'ach dem Ergebiv s der Volkszählung in die Zahl der Ausländer in Preutzen in Vergleich zu der Volkszählung im Fahre 1910 nicht nur nicht gestiegen, sondern sogar erheblich zurückgegangen. 1910 wurden iin gegenwärtigen Staatsgebiet 0:11230 Ausländer — 1.M Prozent gezählt, 192Ö nur OOl 779 — l.7>> Pr szent. A'vch deutlicher wird der Rückgang der Ausländcrzahlen, wenli inan fesksrellt. 1>or in den l.> fahren 1910 bis 1922 d e all genieOie Bevölkernngszunabine 8.9 Prozent beträgt, wehrend iin gleichen Zeitraum die Zahl der Airsländer um 9,«^ Prozent zuriickgegangen ist. Angesichts dieser eimvandfreien Feststellungen ist »renlich rind begrützenswert. datz der Minister des Fnntrn rn einem Vortrag, den er am 12. Fnli 1928 im Rahmen der Handelshochschule Berlin hielt, eine weitgehende Refor sremdenpolizeilichen Bestimmungen angekündigt bat; die geltenden Bestimmungen, die vor fahren'unter anderen und schwierigeren Voraussetzungen erlassen wurden. entsprechen längst nicht mehr den Bedürfnissen der Gegenwart. Roch dringender reformbedürftig als die fremdenpolizei> li'chen Bestimmungen sind die Bestimmungen, die zur Rege lnng des Arbeitsrechts der Ausländer erlassen wurden. Lind doch diese Bestimmungen derart, das; sie den Ausländern alles andere gestalten, als mangeller und produktiver Beichäi'ti gung nachzugehen. Die Zahl der ausländischen Arbeiter ist io sehr zuriickgegangen. das; eine ^onderbehandlnng dieses Teiles der Ausländer in keiner Weise berechtigt m. LR brcnd von sachkundiger Seite im Fahre 1911 etwa 800 001 ausländische Arbeiter geschätzt wurden, befanden sich im Satire 1927 laut den letzten Veröffentlichungen der VierteljabiSheite zur Statistik des Deutschen Reiches im ganzen Reich 2 JO 310 s er* li. der denn Rudel. Berlin landwirtschaftliche und gewerbliche Arbeiter lOOÜOO icit zehn und mehr fahren im Fnlalide leben. , Tie Forderung nach einer Reform des Ai beitsrechtes der Ausländer ist um so begründeter, als auck, diese Beslim mnngen auf das Jahr 1923 zurückreichen, ii fck)aftlichen und politischen Verhältnisse ganz niaren und eine strengere Behandlung der a> beiter vielleicht berechtigt schien. Tie heute noch geltende „Verordnung über und Beschäftigung ausländischer Arbeiter 2. Januar 1923 erlassen wurde und beute ii änderten Fassung vom 20. September 1927 iROiBl. l, s. -'»02» in 8treift ist, gebt zunächst^in 8 1 davon aus, kan ausländische Arbeiter nur auf sogenannten „genehmigten^ beschiiftigt ivcrden dürsen, d. h. nur dort, geber die (»Genehmigung zur Beschäftigung dei dem zuständigen Landesarbeitsamt erhalten grundsätzliche Bestimmung liefert den Ausli Arbeitgeber ans. Die Bindung des Arbeit Arbeitsplatz behindert die Freizügigkeit des Arbeitsstellen vo der Arbeit Ausländer von hat. Diese ndcr ganz dem »rechtes an den Arbeiters und bringt ihn in (»iegensatz zu seinen inländischen Arbeits Rr.O .'on denen etwa dem die ivirt anders geartet sländischen Ar die Einstellung e erstmalig am der wenig gegenossen; denn er ist bei allgemeinen Arbeitskonflikten gezwungen. bei der Arbeit zu bleiben, wenn Sr f;ine Stelle nicht verlieren will, da er nur selten einen Arbeitgeber sinden kann, der sich den Formalitäten, die zur Erlangung der We* nebmignng notwendig sind, unterziehen will. Bestimmungen zählt auf, wer als ausländisck er Arbeiter an gesehen wird. Ties sind zunächst alle landwirtschaftlichen Arbeiter, die nach dem 1. Januar 1913, und >^lle gewerblichen Arbeiter, die nach dem 1. Fanuar 1919 nach gewandert sind- Arbeiter, die also nach dieser gereist sind, dürfen nur auf „genehmigten Alle Arbeiter, die vor diesen Stichtagen eibgewandert sind und seither ununterbrochen in ihrem Beruf arbeiten, sind unter gewissen Bedingungen, über die noch wird, inländischen Arbeitern gleichgestellt. Diese Verfügung wurde, wie bereits erwähnt, im Januar 1923 erlassen. Damals mutzte man also all landwirtfchait licher Arbeiter zehn Fahre. <als gewerblichei Deutschland gewesen sein, um'überall gleichberechtigt arbeiten zu dürfen, heute aber mutz man seit fünfzehn Fahren in Deutschland eintichtagen ei»- Stellen arbeiten. zu sprechen sein <£)emän& DIE VORNEHME ZIGARETTE BerürfwWifwf unsereJiKfmif«!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.