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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1928-09-01 · 5 (9.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
4 (1928)
Issue
5 (9.1928)
Date
1928-09-01
Page
[Seite] (sequence 14)
Language
German
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Seite 14 Gemeindeblatt der Jsrae itischen Religionsgemeinde Dresden Nr. 5 Bekanntmachungen der Temeinbeverwaw ag Geschäftsführender Vorsteher Herr Rechtsanwalt Paul S a l i n g e r. Persönliche Unterredungen mit den Vi rstebern vermittelt das Gemeindeamt, Zeughaussttaße J, Telephon 14 051, wochentäglich von.7 bis 3 Uhr, Sonntpgs von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Wohlfahrtsstelle der Israelitischen Religionsg meinde, Zeughausstraße 3, 1. Telephon Nr. 14 051. Sprechzeit täglich von 9l/2 bis 12 Uhr, Sonntags von 10 bis 12 U >r. Es wird auch an dieser Stelle nochmals daran erinnert, daß den Anordnungen der Tempeldiener unbedingt Folge zu leisten ist. Am Vorabend des Thorafestes müssen sich die Knaben, welche eine Fahne oder Standarte erhalten wollen, eine halbe Stunde vor Beginn des Gottesdienstes in der Synagoge einfinden. Sprechzeit des Bureaudirettors Ploemacher von 11 bis 1 Uhr. Sprechzeiten der Herren Rabbiner Tie Herren Rabbiner sind in sämtlichen seelsor besonders auch persönlich-religiösen Angelegenheiten täglich zu folgenden Zeiten zu sprechen: Rabbiner Professor Tr. W i n t e r, Blochmannstrahi Telephon 20 855, von 11 bis 1 Uhr. Rabbiner Tr. W o l f. Zeughaussttaße 1, 3. phon 14 051, von 10 bis 11 Uhr. Ter Gemeindedajan, Herr Rabbiner H o r o w i tz, lich von 9 bis 1 Uhr Große Zwingerstraße 6,2., zu Telephon 19 632. Berufsberatung und Lehrstelleovermittluug. stunden Sonntags vormittags von 9lA bis 11 Uhr, Ze skraße 3. 1. Telephon 14 051. Lesehalle und Bibliothek sind ab 16. Mai bi Tktober am Sonntag von 11 bis 12.30 Uhr mittc am Mittwoch von 7 bis 9 Uhr abends geöffnet. Synagoge Ans Gründen der Sicherheit sind für die hohen t folgende Maßregeln getroffen ivorden: Tie Inhaber der Plätze der II. Empore links und glieder des Ebores baden die Treppe B zu benutzen werden die Inhaber der Plätze in der 1. Empore liii gend gebeten, von dieser Treppe beim Kommen uni Gebrauch zu machen. — Tie Zugänge zu dieser ivurden sowohl in der I. als auch insbesondere II. Empore infolge des durch den Einbau eines uiotores in die Lrgel gewonnenen Platzes wesent, brettert. Tie gerade Treppe nach der I. Empore rechtwäbrend des Gottesdienstes als Ein- und Ausgang in der Nähe dieser Treppe liegenden Plätze geöffnet. Bei Schluß des Gottesdienstes werden sämtliche N.otausgänge geöffnet; es wird dringend gebeten, ,u benutzen. Tieselben führen von den Männerplätzc in den Tempelhof, links nach dem Ausgang Hasenb die Frauenplätze ist ein neuer Notausgang von durch den Hof des Gemeindegrundstückes, Zeughauss geschaffen worden; auch dieser wird im Interesse der besucher zur Benutzung empfohlen. dies er Tie Frischen, wochene 14, 1. Teleist tägprechen. Sprechighaus- Mitte gs und Feiertage i ie Mitebenso £ drin- Gehen Treppe in der ftektrolsch verbleibt für die 3 ore der e Tore rechts <jrg; für ppe B raße 1, Tempel- Auszug aus der Synagogenordnung Unter Hinweis auf 8 19 der Synagogenordnung und auf die darin enthaltenen Bestimmungen wird dringend ersucht, jede Störung des Gottesdienstes zu vermeiden, jedes G e - sprach, und insbesondere jede Art von Begrüßungen, Beglückwünschungen. Beileidskundgebungen usw. sowie lautes Mitbeten zu unterlassen. Es muß unter allen Umständen größte R u h e u n d st r e n g st e O r d n u n g g e w a h r t w e r d c n. Ten Anordnungen der Beamten ist unweigerlich Folge zu leisten. Ter Beginn des Gottesdienstes, speziell der Predigten, wird im Dresdner Anzeiger, in den Dresdner Neuesten Nachrichten und in den Dresdner Nachrichten an jedem Freitag bzw. dem Tage vor einem Fest bekanntgegeben. Auf die entsprechenden Bekanntmachungen im Gemeindeblatt wird verwiesen. Tie Besucher des Gottesdienstes werden dringend gebeten, rechtzeitig zu kommen die Gänge in der Synagoge werde» vor Beginn der Predigt abgesperrt — und die Synagoge nicht vor Schluß des Gottesdienstes, an den Vorabenden der Festtage nicht vor Adaun Aulom, zu verlassen. Kindern u n t e r 6 I a h r e n ist der Zutritt in die Synagoge — außer am. Fest der Thorafreude — nicht g c - stattet. Tie Namen der im Laufe des Jahres Verstorbenen werden am Sabbat der Neumondverkündung verlesen. Tiejenigen Gemeindemitglieder, die zum Andenken au ihre verstorbenen Angehörigen am Versöhnungstage in der Synagoge oder in dem Gemeindegottesdienst nach dem alten Ritus — Künstlerhaus — Seelenlichter aufgestellt haben wollen, können diese telephonisch — 14 051 — oder schriftlich im Gemeindeamt, Zeughausstraße 3, 1., bestellen. Tie Ausgabe von Kleidungsstücken an Bedürftige findet von jetzt an jeden Donnerstag, nachmittags von 3 bis 4 Uhr. Zeug Haus st raße 1, Rückgebäude, statt. Für unsere Kleiderkammer brauchen wir zur Zeit nur dringend Knaben- und Mädchenwäsche sowie Kinderschuhe und -stiefel. Auf Grynd telephonischer oder schriftlicher Mitteilung werden wir die Sachen von unserm Voten sofort abholen lassen. Verein zur Bekleidung der Armen. David Meyer. Herren- und Knaben-Kleidung in hfichster Vollendung obert NUR r&fohn Johannitraße,EckhautWeiBeGaife

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