Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- 11 (31.3.1928)
- Date
- 1928-03-31
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. .11 lemeindeblatt der jJsraelitischen Relig ionSgemeinde Dresden Seite 13 Aus „Bat,steine. Zur UiNcrhaltupg und Belehrung aus jüdischer Geschichte und jüdischein Leben." Bo» Dr. Fintel, Berliri Iudenfteirein Als im GO. Jahrhundert das Licht einer reuen, besseren Seit über die europäischen Kulturländer aufgfng, drang es noch lange nicht in die düstern lyalsen, in welchen unsere Vorjahren eingepfercht waren, und noch immer lastete die Nacht des Mittelalters auf ihnen. Sie bliebest in den Händen der Fürsten und Städte ei» Spielbau der.Habslicht. Sie waren für diese eine Sparbüchse, in der man die Schäle des Landes vorläufig ansammelte, die man aper wegwarf,! nachdem man sie gründlich geleert hatte. Ti^ Staaten bestimmten den bürgerlichen Wert der einzelnen Juden nach dein in -Heller und Pfennige umzusetzenden Nutzen, den sie ihnen gewährten, und cs gab z. B. in Preußen je nach Vermögen und Leistung Bevorzugte^. die in .Handel und 'J&inbel, keineswegs aber in sonstigen bürgerlichen Beziehung, n, christliche Rechte hatten. Dann kamt» die ordentlichen Sclmtzjuden, dieidas Recht besaßen, mit einigen Arten von Wa en zu lxmdelji und mit der Befugnis, ein stind zu demselbe l Rechte vorzuschlagen und einzusetzen., In dritter Linie stc nden die außerordentlichen Schutzjuden, die nur auf Lebenszeit und nur filr ihre Person, nicht aber!für eines ihrer Kindcr geduldet waren. Hierzu kamen endlich noch die Schutzgegossen. denen jeder -Handel Gemeindebeatnten. .st nechte. Juden eigentlich nur der verboten war. Dazu gehörten die Mägde, Wjtwen, und stinder verarmter verstojrbencr Schub juden. Nebeil!dem .Handel war den Besitz von Fabriken als Erlverbs.weig gestattet.- Erwerbung von Grundeigentum war außerordentlich erfciwert. Trotzdem hattest sie aber unendlich schwere Steuern zu bezahlen. Im Gegensatz zu den karg bemes enen Rechten unserer Väter waren die! Pflichten und Lasten von bedeutender Höhe und Größe. In Preußen gab es 52 Arten von besoideren Judensteuern. 52s Steuern, die der Sta tt den Juden auferlegte. Am schmachvollsten tvar der Leibzoll, der fast in ganz Deutschland erhoben, wurde. In »ußerdeutschei Ländern lvar er nicht bekannt. Deutschland zcrsiel damals in viele kleine Staaten ustd Stätchen. Zwergstcaten von wenigen Quadratkilometern! waren keine Seltenheit. In kuizen Zwischenräumen erhob sich Grenze an Gre ize, Schlagbaum auf Schlagbanm, Beim Durchzug durch ein fremdes Gebiet, ja beim Betreten eines anderen Vcrwc ltungsgebictes im eigenen Lande selbst, hatte der Jude an den hierfür errichteten Zollstätten seihen eigenen Leib zu »verzollen, wogegen ihm eine Bescheinigung unter dem Nanwn „Leibzollpqß" oder, auch „Judenzeichen". „Schirm- oder Passierzettel" (erteilt wurde. Machte ein Jude auch nur eine Tagereise, so berührte er verschiedene Gebiete und mußte an jeder Grenze den Leibzoll erlegen. Mehr noch als das Geld entwürdige die Art der Erhebung.^ Die Beamten versichren meist bnutal und verlebend. Selbst für den entseelten Körper eines Juden mußte diese schstiachvolle Abgabe entrichtet werden. Es heißt in einsm Erlaß: „Die toten Judenkörper müssen den Leibzoll post mortem (nach dem Tode) ebenso wie beim Durchmärsche bezahlen." Dann igab es jährliche Schutzgelder. Jede Familie mußte ist Preußen im Jahre 29 Taler entrichten dafiir. daß sie in einem, Gemeinwesen wohnen durfte. Mit dem Beschützen war eS freilich eine andere Sache. DaSRecht perBesteiieriing liatte der Kaiser, die Fürsten, hie Bischöfe ot^er die Städte. Eisernan Fabrikate Un&» nein So in? Inter ver- Neben bii ‘fer regelmäßigen Steuer hatten die Judenge den öfter!, auch außerordentliche Steuern zu entrichten, befahl stcnräd IV. 1243 feinem Amtmann Gcrlxird vön zig, von den dortigen Inden für ihn sofort .VH) Mar^ ein zutreiben nötigenfalls durch Anwendung der Hast. Rudolf v,n Habsburg lind Ludwig dem Bayer sind schiedene ähnliche außerordentliche Steuern bekannt geworden So zahlt, 1335 Rothenburg 2000 Pfd. Heller neben 2«ni Psd. Heller Jzhresstruer, Nürnberg 1200 Mark Silber neben 2300 Pfd Heller. Rekrntengcider waren dafür zu zahlen, daß Juden zum Militärdienst nicht zngclassen wurden. Feiert: der Jude eine Hochzeit, wurde ihm ein stii d geboren, so mußte er seine Freude mit einer Steuer erkaufe». Jeder ausländische Jude mußte für seine Person das Geleit bezahlen. Von jeder RZtgift der außer Landes heiratenden Judlntöchter mußte sogleich ein Abzug an die königliche stasse ab( eliefert werden. Zwei Drittel von dem Betrage der Geldbuße», welche^dje Aeltesten und „Rabbiner ihren ungehorsamen Mitbrüdc erkannte,. flössen der königlichen stasse zu. Wer stuen fremden Inden ohne vorschriftsmäßiges laubnisfchein einige Zeit beherbergte, mußte für jede, >0 Taler Buße zahlen. Ertönte die Feuerglocke. so wurde von den Juden eine Steuer erhoben dafür, daß man sie zu», Löschdienhl nicht zuließ. Bei der Ausfertigung eines Trauscheines, eines Hdiratsfcheines liatteit unsere Väter wieder ganz besondere Gel zu bezah en. Auch die rituellen und kulturellen Bedürfnisse n zu- Er tag nieder übre» Borfahrca konnten nur durch Entrichtung von Abgab:» be friedigt verden. .Hatte eine Gemeinde ihre Vornan »lerer swabl vorgenowmen und die gewählten Vorsteher bei der Regierung zur Bestiitigung angemeldet, jo mußte sie bestimmte Lteuer» entrichten. In Berlin betrug die Aeltestenstener 130 Taler. Wollten unsere Väter rituelles Fleisch essen, rituellen Wein trinken, o mußteii sic zuerst ibre Steuer bezahlen, sei >st das Qstermalst war mit Abgaben belegt. Der hebräische st,lendet und die jüdischen Bücher, der Friedhof und die Synagoge, kurz alles, was das rituelle und kulturelle Leben der Juden ausmache, war steuer- und abgabepflichtig. Bedenkt man, daß den Jude'» nur wenige Erwerbs mellen zu jener Zeit offen stände», und daß ihre Freiheit sc bst iui .Handel >urch engherzige Gesetze, die ihnen das' Fülu en ge wisser Handelsartikel und Warenbranchcn verboten, s br be schränkt rar, so kann man die Größe der. Laste» crines eu, die damals lüe Juden drückten. Aber mit ihnen erivarben sie sich ein Wol nplützche», Bestiiniutc doch »och die baneriscke Ber fassung win 10. Ju.ni TS1 :l: „Die Za bl der Judeiißinilieii an den irrten, wo sic dermal bestellen, bars in der Regst nicht vermehr werden: sie soll vielmehr »ach und nach verigindcrt werden, wenn sic zu groß ist."- PRALINEN KA fiMBH-DRESDEN-A'16 E64