Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 2 (1926-1927)
- Issue
- 7 (28.11.1926)
- Date
- 1926-11-28
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 7 rmeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Seite 7 auf die Dauer von sechi findet am Jahren vorzunehmen. Die Wahl Sonntag, de vormittag statt. Stimmberechtigt. den. mindestens 23 Jah^ glieder, nachdem sie mii einkommensteuer gezahlt gewählt werden alle stim Mitglieder, welche das deutsche Reichsangehörigk^ Gemeindebezirk wohnen, verordnten werden in heimer Wahl nach den wählt. Beim Gemeindevorstast bis zum 2. Januar einzureichen. Die Barsch Wählern unterzeichnet in erkennbarer Reihenfo^g steher sind gleichzeitig fünf Ersatzmänner vorzu Die Wahl erfolgt duf zetteln im Wahllokal, Für die Wahl der sind je besondere Stimnjzi müssen von weißem oder m 16. Januar 1927, SvonlObislUhr. ssnd alle im Gemeindebezirk wohnen, e alten männlichen Gemeindemitestens drei Jahre lang Gemeindejaben. In den Gemeinderat können «berechtigten männlichen Gemeinde- 28. Lebensjahr erfüllt haben, die it besitzen und seit drei Jahren im Die Vorsteher und die Gemeindeällgemeiner, unmittelbarer und ge- Grundsätzen der Verhältniswahl gell sind spätestens 1927 die Wahlvorschläge j^äge müssen von mindestens vierzig Die Namen der Bewerber müssen e aufgeführt sein. Für die Dor- H.vei, für die Gemeindeverordneten chlagen. ch persönliche Abgabe von Stimmsein Zeughaus st raße 2. 1. Vorsteher und Gemeindeverordneten zettel abzugeben. Die Stimmzettel weißlichem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein. Die Stimmzettel für die Vorsteher sollen 9 zu 12 Zentimeter, die Stimmzettel für die Gemeindeverordneten 12 zu 15 Zentimeter groß sein. Die Stimmzettel dürfen nur Namen aus einem einzigen Wahlvorschlag enthalten. Ein Name genügt. Die Wahlliste liegt vom 1. Dezember 1926 an im Gemeindeamt, Zeughausstraße 2, 1., zur Einsicht offen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, 1. daß die in der Wahlliste als stimmberechtigt nichCAufgeführten binnen drei Wochen, vom Tage der Auslegung an, sich zur Aufnahme in die Wahlliste im Gemeindeamt anzumelden haben; 2. daß bei der Anmeldung ein Personalausweis vorzulegen ist; 3. daß Reklamationen gegen die Wahlliste binnen drei Wochen, vom Tage der Auslegung an, beim Gemeindevorstand, der darüber endgültig entscheidet, schriftlich anzubringen sind. Wegen der Ausschließung vom Wahlrecht wird auf § 19 der Satzung verwiesen. 1 ' Das Landeswahlgesetz vom 6. Oktober 1926 findet allenthalben — für die Wahl, fiir die Ungültigkeitserklärung von Stimmzetteln und für die Ablehnung und Niederlegung des Amtes sinngemäße Anwendung. Dresden, 29. November 1926. Ter Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde. Rechtsanwalt Paul S a l i n g e r. Mar L e v i. Siegfried P i o n k o w s k i. Sanitätsrat Tr. Salzburg. Sanitätsrat Tr. Zimmermann. HiiiiiiiinfniminntmniHfnifinmnwinimiinniiiii JAN TROJANOWSKI HOFBALLETTMEISTER ERTEILT UNTERRICHT IN CHARLESTON UND ALLEN MODERNEN 'ÄNZEN NACH TANZ-' $PORT.TU R NIE R - REGELN ANMELDUNGEN: HOTEL DEUTSCHER HOF SidonienstrsSc, Edcc Prsgcr Strebe TÄGLICH 9-10 UHR VORM. 3-5 UHR NACHMITTAGS FERNSPRECHER 25161 i i i i i i i i i i i » » i iiiimiiiuiiiiiuii M 1&54 Lampenschirme r, tUmter.Ttscfta.Schreib 1 zu enorm billigen Preisen M .so Zupkronen, Rein-Messing, von 16—86 M. ifOMO, 90 cm breit, M 1M. M9 glatt und gemustert. Ilttf-VMK In relftndei) Lichtfarben Riesensortimente in Fransen auch IOi ftartfsn, KMM*f usw^ WfckeitMM«. Tbfcf «neu, bee-Aalert»— und Dezlefera aller Mfeac, schnell und billig Bereitwillige Anleitung *ur Sclbst-Anferilgung Helene Hlnzelmaan. Prager Me 13.1. •rttiaa ipart» laicalW mm Platze Strengste Reellit&t Höchste Leistungsfähigkeit Fabelhaft bilüge Preise / Große Auswahl bis zur -von der einfachsten besten Sorte UttiSi t i | i USfi