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Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg · 1937-08-20 · 8 (20.8.1937) · p. Seite 4

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg
Volume
13 (1937)
Issue
8 (20.8.1937)
Date
1937-08-20
Page
Seite 4 (sequence 6)
Language
German
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Nummer 8 Seite 4 I - Jüdisches Gemeindeblatt Das jüdische Minoritätenrecht pr. Kurt s t itl s r.h w e i s , Die Juden Osteuropas in den ' : i.ctcnvei traucrT. Joseph Jastrow, Verlagsbuchhandlung, n« i .,n W 15. 8W. 2»7 S. iljas dem Gedenken Leo MotzKins gewidmete Buch behandelt in : jjrojßer Ausführlichkeit und Uebersichtlichkeit das Problem des jüdischen IMmoritatenrechts. Es erläutert im ersten Abschnitt die Grundlagen des jüdischen Minderheitenrechts, wobei es sich. der. im Titel gestellten . .Aufgabe entsprechend, auf die osteuropäischen Judenheiten^beschränkt. Die Juden der westlichen Lander. in Deutschland und in Palästina, fDleiben danach außerhalb der Darstellung. Ebensowenig beschäftigt sich der Verfasser mit den Juden im heutigen Rußland. Das schließt sibir nicht ä..s. daß die Rechtslage de* Juden m diesen Landein ge- ’jegbntlich »-c^tieift wird. Bei der Darstellung der historischen Äufammcnh.ifico wird auch auf das westliche Judentum naher einsieijanutfh Be: dei Lektüre des Buches dürfte auch dem, der sich bisher weniger, mit diesem Problem beschäftigt hat. klar werden, wie verschieden die Lage der Juden m Westeuropa einerseits urrd in den «r>v*r-uioptischen Landern andeiseits ist und wie die Situation der iu4M>chen Juden sich von derjenigen der genannten Länder wiederum vollkommen unteischeidet. Bis zum Weltkriege standen die russische und die rumänische Judenheit als „nationale’* Minderheiten phne •nationale Rechte n<$ch vor der Emanzipation, während in West- und Mitteleuropa dre Juden ..wertfreie** Individuen ..mosaischer Konfession" Waren und als solche Gleichberechtigung genossen. Bis zur Beendigung <le| Weltkrieges beschäftigte sich die völkerrechtliche Regelung der Minderheitenfrage im. wesentlichen auL den Schutz religiöser Minderheiten. Die Juden stellten m dieser Periode rechtlich nur religiöse Minderheiten dar Und nahmen als solche an dem volkenrechtiichen Schutz teil. Der Weltkrieg zertrümmerte * drei große Reiche: Rußland. Oesterreifch-Ungarn und die Türkei. Auf ihrem Boden sollte nach dem Willen «lei- Siegermachte eine Fülle neuer Staaten entstehen, die das Selbst- Jreitimmungsiecht der Nationen verwirklichen und die Grundlage für * <ii$ neue Staatenkarte Europas bilden sollten. Die Juden sollten als Ersatz de« Selbstbestimmungsrechts eine völkerrechtliche Garantie ihrer bürgerlichen, politischen und nationalen Rechte erhalten. Aus .dieser Viiheiüung. die auf Wilson zurückgeht, ist in der Wirklichkeit nicht \ *|l ui*w«.fden: der Gedanke des Selbstbestimmüngsrechts wurde durch '«■»n kräftigeren de« Siegerrecht« durchlöchert und ' verdrängt. So ,i i'rlon auch den Juden Osteuropas nicht die Minoritätenrechte zuteil, .. >:.#-* «ie gehofft hatten. Diese Hoffnungen erstreckten sich. nicht .. :f *j 11 itot'.air Eroberungen oder Erweiterungen, die für ein „Volk -.n»- Land“ nicht in Beti-acht kommen, sondern auf bürgerliche, po- *>cue und nationale. Gleichheit. In dieser Beziehung waren die Ost- .(i -n eins-;, während sich bei den Westjuden erhebliche Widerstände ti Wi a-ü. von Minbi itatenrechten geltend machten. Man stellte h : .t. aui. den Standpunkt, es sei ein fundamentaler Unterschied -<? ■ w• -t- und Ostjuden. Die Westjuden seien unlösliche Bestand- .> r.i*»r .v«»lkei. Da* sei ander« im Osten: die polnischen, die galizidie htuuivchen. die ru>>:schen Juden seien Nationalitäten.; W o wenig dio^e Thes± zum mindesten in ihrem ersten Teile der .ehtliclivn Entwicklung standgehalten hat. zeigt die durch den •-.■«'Mischen Uhibi ach gestaltete rechtliche Lage der Jpden in Deutsch- - >*:d. Al.r; ..-ich che ZiorLsten m Deutschland waren bis zum Umbruch ' . .» . Ausiri-t <:»r deutschen Judenheit könnten nationale Rechte nicht .. -ii-o<irw*-:den. die sie aus inneren ur.d äußeren Gründen nicht Kiru nationale Autonomie wurde auch nicht, zur Entfaltung n« i j iri. Kultur r. Deit.^ohtand führen, weil aus dem deutschen rSenti in;n :u : dnn.nii^cn Vei Fassung keine selbständige jüdische Kultur ti”-' «iwachsen können. Die Entwicklung dürfte diesem Stand- 43 mkt H'Cht haben. Noch viel weniger als für die Juden in •Oeut-Chlar.d w;\: iJr die Juden in England. Frankreich. Amerika oder •Itai.en der GedankK sich als nationale Minderheit zu konstituieren. ai.pt %d.«kiitab*-!. Ganz anders di£ Situation in den Landern des. 0<»* i:-. 'vo' if-chlo- -'T.c lüdische Ma>.-en in eigener Kultur lebten und in uiiar.jten die Juden nicht, als religiöse, Gemein- «c hai’t-n oder als nv *»ri.ile Organismen, sondern als Mitglieder der •>uüi^ch»»n N\;*u>n behandelt zu werden. Diese Meinungsverschiedenheit :ipr.c i; cif: iudi'Chen Giuppe führte im Jahre 1919 zu einer völligen Tro-.r. :;v» /u .-cf'.vn uhren.Organisatimen. It.u n*--.»nt ist die Dar>reIIung Stijlschweigs auch, weil er über- 7.01 -«-r.fi r..;Onv.c:-t. daß die Länder, die ihre eigene Existenz der These vor; :r. K.-chte doi Selbstbestimmung verdanken, steh schnell auf die dem Rechte de« Siegers umstelltem um ihren Minderte**:. 't »-mdere Rechte zu verweigern, die -ich nicht mit ihrer 5vi .•. *verti Uwf-n. Gegen diese Auffassung der kleinen, durch ehr. Wr'r.fz von Ve:.-a:!!»:•> en*standenen Staaten haben Sich seinerzeit .vor ..lefr, W:'«on und C l e m e n c e*a u gewandt, nach deren-Ansicht tiiC V«*f .• .' uru v;r. Mino: itatenrechten m keiner Weise gegen die fvmveuin:'.-* t-,n* s Staates ve-i ^tieß. 7>;o *pt-/jüdische Situation wurde auf dem Nationalitäten- Kc-r;jir:l. \<<r> «unr-ni Vortrctrr der rumänischen Juden wie folgt Vüs.iu.nipn-' •J»4V roch jD.e I.ge der-,. u(1;k: en Mmdciheiten ist schlimmer als die Lage <!*•; t>r.d« :* n Mir.dt *he«ten. Alle anderen sind irgendwo Mehrheit. F.i'-ijuile hab«-n einen Staat, auf den sie sich stützen können. Wir J hdn haben ihn nicht, wir haben bis auf absehbare -Zeit kein * 1. -:.d. W=; haben nur ein solches, welches wir <mit der -uci - r.. W.i .'.nd chjppelt geschlafen, als ethnische Minderh'.tiw .»• .i.:* -sr.'ir ..-n, md v.ü leiden auch als Juden. ** [V'i K’irj-'Cr .^i^h auch eingehend rmt der Frage, ob lkei rechtsfähig seien, und speziell mit Juden unter den Minderheitsrechtsträgern kommt zu dem Schluß, daß die Juden j.. .v <inc anderen Minderheiten eine bestimmte völkerrechtliche ,. . t-mcn< tj.f. einzelnen durch das positive Minontätent. Dai'iU-i hinaus -tänden ihnen besondere z\vi«chen- D«-r t W-: : j--er .'iv' Jtbr M.rfderh* »*in -olche voll- ^Te: Fi.iLe welche Rolle die Jude 'rechtlich gesehen emnehmen. Er # Oen-o kv.e aiie anderen Minderh r ru. h i stlantlKl o Rechte in be/ui: auf Palästina z.u. J>iese Rechtslage könne num in ’-an/m als beschi ankte Voikerrechtsfahigkert der jüdischen Giuj-pe h* /ichnt-n. I)ii.(u‘r. hatten sich die Prinzipien der ..Freiheit *‘h<t G« ♦ ' b >he: zu R *-‘c h t r n o r m e n nicht verdichtet: Im pwcitcn Abschnitt beschäftigt sich Stillschweig mit den Juden nl.'-?u-:r. kuiiK-: er /wuschen Minderheiten im religiösen, im •fr*p;.'ic::iichon ■:»?! im »thru-chen Sinne-unterscheidet. Mit besonderer ■Ki. : - » v.ird .. «-dmum -hm iuis>e«tel!4 (S. &>). daß die Juden im Gegensatz zu ai.en ^ndeien Nfmdejheiten keinen eigenen Mutterstaat haben. (iu-, .or..u i.onit**. konnte im völkert echthchen Sinne nu .ot :r:r Mt» .• -taut i.-e/« ichnet w»-?4icn. wie etwa Deutschland iJr die im Ausiandtlebenden deutschen Mtndeiheilen.. Die Frage, ob ni.in dr< Jii'.Sin ,.;v völkerrechtliche Minderheit bezeichnen ktuin. --t j:<-;»jdir..~' in Df :t>chland veinc-mt worden. Sie stellen nach rU•|,'-(,;jvi A.ii’ri"- :ng n Deutschland eine völkische Minderheit dar. :«t« : kt :ne r.a*um,.!«■ im volkcri ethtlichen Sinne. Anders aber auch hj« r wiederum die Verhältnisse für die Ostjuden. Für diese ist der <■*!..uakti-r em* r nat >r.a!en %rm<lei heit memafs bezw’eitelt worden, weil s.p kVincn ( igcnen II« .»r-r-tsstaat i?-itzen. ln der Literatur zu ^lem M.ndcr üeitsabk<mimci\ wird j^er.fr,»b kein Unterschied gemacht zwischen Minoritäten mit oder ohne Heimatstaat. Es gibt auch andere völkische Minderheiten wie z. B. die Assyrer und die Armenier, die ebenso wie die Juden keinen Heimatstaat besitzen. Die Frage, ob die Westjutien als eine nationale (völkische) Minderheit anzusehen sind, wird vom Verfasser ebenfalls eingehend erörtert. Nach seiner Ansicht ist dies nicht der Fall, auch nicht vom zionistischen Standppnkt: der nationale W’ilie einer Minorität sei nur gegeben, wenn er sjch nicht auf . irgendwelche außerhalb des Heimatsfaates liegende nationale Ziele erstreckte,.* sondern wenn er gerade die nationale Anerkennung nn Heimatland zum Gegenstände habe (S. 83). Gerade hieran fehle es aber beim Zionismus* Schon das Basler Progra'mm lehne es ab. von sich aus das Westjudentum als nationale Minderheit zu konstituieren. Im übrigen sei aber auch hier alles in der Entwicklung begriffen. Im dritten Abschnitt befaßt sich der Verfasser mit der Minoritätenposition der Juden i'm Rahmen der einzelnen Minderheitenabkommen. Von besonderm Interesse sind seine Ausführungen über Religionsfreiheit. insbesondere Sabbatruhe und Schächtfrage (S. 120 ff.). Es zeigt sich, wie die Vorschriften insbesondere über die Schechita in manchen Landern mit den Staatsgesetzen ..kollidieren, was zu Einschränkungen der Schächtfreiheit insbesondere in Polen geführt hat, v/o zwar das Schächten nicht verboten, aber doch auf den jüdischen Bevölkerungsteil (wenn man von den Karäern und Mohammedanern aösieht)* be? schränkt* ist. Bezüglich der Rechtslage in Deutschland zitiert Stillschweig insbesondere die Ausführungen der maßgeblichen deutschen Mmisterialreferenten. laut welchen der Betäubungszwang nicht etwa das Schächten verbietet, sondern allgemein die Schlachtung von Tieren regelt. Selbst wenn dieses aber nicht der Fall wäre, könnten Bedenken aus Art. 135. Satz 2 RVerf. — Freiheit der Religionsausübung — nicht erhoben werden, da das Gesetz über das Schlachten von Tieren als allgemeines. Steatsgesetz nch Art. 135 RVerf. auch der Religionsfreiheit eine Schranke setzen jeann. Bei seinen Ausführungen über die Autonomie bemängelt der Verfasser insbesondere das Fehlen verpflichtender Vorschriften über die Kulturautonomie. Im vierten Abschnitt werden eingehend die prozessualen Bestimmungen beim Völkerbund und vor dem ständigen internationalen Gerichtshof behandelt. J In seinem Schjußergebnis weist der Verfasser auf die Mängel, die das ganze Minoritätenrecht enthält,- nochmals hin. Er gibt auch die Meinung derer wieder, die überhaupt gegen eine völkerrechtliche Lösung und für eine staatsrechtliche Regelung sind mit der Begründung, je besser es prozeßrechtlich den Minderheiten gehe, um sd schlechter werde, es ihnen materiell gehen. Er schließt sich dieser Auffassung nicht an. obwohl er ihre Argumente nicht verkennt, komtnt aber dennoch zu dem Ergebnis, daß für die Ostjuden ein mangelhafter völkerlechtlieher Schutz einer völligen Schutzlosigkeit vorzuziehen sei. Alles in allem äußert 'er sieh schließlich skeptisch und führt zum Schlüsse für die Lage“ des Minderbeitenrechts. das,_Beispiel des bekannten Esels an. der zwischen zwei Heubühdeln stehend, sich für keines entscheiden kann. Das Schicksal des Minoritäten«vstems erscheint ihm ungewiß. Die Lektüre des Buchesist für Juristen, die spezielles Interesse an staats- und völkerrechtlichen Problemen haben, empfehlenswert. •k * Zu dem tjciclu-n und \truandlon Themen hat Still' c fi v* e i g* sich *-- it Erscheinen hier anüez*.tiiten Hucnes;»n verschiedenen Stillen iJcauBert. Wir verwaisen insbesondere auf >iincn Aufsatz .'.Entwichlun^slinicn des nali'mu*-“ .in der Apriluryö in der Mai-Summer, simic auf den Aufsatz ...Mmnn* tatenpmhlem und T*. ilum-splan” *in def Auüu.it-Nummcr der an Anr« uunm-n nicben Monatsschrift I) * r M.«» r'd »• n , d:» u:r auch »n diesem Zu«amme-tiha!»,ic erneut den Levern de« Gcmdndchlattcs empfehlen. jiidüsclteU Sport M* Uau*&ucfy Im vergangenen Monat entfalteten die hiesigen jüdischen Spcutvereine eine lecht lebhafte Tätigkeit, bei der vielfach das Wetterglück leider nicht auf ihrer Seite war. Die Nordwestdeutschen Leichtathletikmeisteißchaften des Sportbundes Schild gehörten zu diesen gründlich vom Wasser gesegneten Angelegenheiten, ebenso ein Tenniskampf der westdeutschen Makkabi spieler gegen Schild Hamburg. Bei den Leichtathletikmeisterschaften ggb es einige wichtigere Ergebnisse. Seligmann gewänri die 100 Meter leicht in der guten Zeit von 12.1 Sek. gegen Berendsohn;und Frohsinn, Walter^Lip'pmann siegte in den 1500 m in 4«55 vor Arend$ (Bremen), Günter Berendsohn gewann Weitsprung, Kugelstoßen und Diskuswerfen in verhältnismäßig annehmbaren Ergebnissen. den Hochsprung trug Gus-.av Nächmann. das Speerwerfen Bernd Hanauer davon. Ip den Spielen gegen die M a k k a b i tennisspieler von Wuppertal-Köln siegte Schild Hamburg.* Ereignisse von größerer Bedeutung, waren die Rasenspiele, die von den drei Hamburger Sportvereinen in letzter Woche zum Austrag gebracht wurden. Vor altem gastierten hier Wiener M a k k a b i - Sportler, welche auf-dem Blau-Weiß-Platz zwei Spiele mit bestem Erfolg vorführten.^Zuerst trat die Handballmannschaft der Hakoah Wien gegen Bar Koch ba Hamburg an und siegte in einem technisch fein durchgeführten Treffen mit 12:7. Nach ihr sah man die Fußballspieler der Hasmonoa Wien, welche einen Kampf gegen B 1 a u - W c i ß Hamburg austrugen. Auch sie erwiesen sich ihren Gegnern als überlegen und gewannen mit 7:4. Nach den Spielen fand ein Empfangsabend statt, bei dem Heyi ‘Dr. Plaut für den Sportausschuß der Gemeinde, Herr Dr. F 1 e s e h für den Bar Kochba und die HZV. und Herr W. E l y für den Blau-Weiß die Gäste begrüßten. Den Dank der Wiener brachte Herr Ivane zum Ausdruck. Den Spielen wohnte auch der hiesige österreichische Generalkonsul Herr Isenstäger bei, der seine Landsleute herzlich willkommen hieß. Am Sonntag darauf trat Schild Hamburg mit seiner-Fußballmannschaft im Kampf um die Reichsmeisterschaft des Spoitbundes Schild aegen den vorjährigen.. jReichsmeister Schild Stuttgart an. Die'Stuttgarter erwiesen sich m einem an schönen Momenten reichen Kampfe den Hiesigen überlegen und gewannen das Spiel und damit die Berechtigung zur Teilnahme am Endspiel um die Rcicljsfußballmeisterschaft mit 4:2. Auch hier wurden die Gäste im Namen der Gemeinde durch Herrn I)r. Plaut und weiterhin durch die Hamburger Sportführer willkommen geheißen. Am Sonntag, dem 15. d. M.t fand auf dem Scliildsportplätze das vierte große J ugendsportfest der* Sportgruppe Schild statt, an dem sich alle Hamburger jüdischen Sportvereine beteiligten. Außerdem Waien die- Hamburger jüdischen SchuUn unter den Teilnehmern, außer vielen Wettbewerbern aus Berlin. Düsseldorf. Bremen und Bielefeld. Ein Aufmarsch mit Fahnen von mehreren hundcit Jugendjich.cn eiöfTnete die Veranstaltung, die durchweg scharfe und intcie'sante Kämpfe brachte. Den Löwenanteil an Pieisen errangen zwar die Berlmer. die mit ihren Besten vertreten waren, aber auch imseie Hambuigcr Jugendlichen eiwiescn sich als recht stark und zeigten einen guten Durchschnitt, der besonders in den Staffeln hervortrnt. A-is Vertretei des Vorstandes der Gemeinde wohnte Hon* Dr. Unna den Kumpfen bei. Julian Lvhmanru

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