Mannheim
Compact Memory

Das Füllhorn · 1835-03-05 · 10 (5.3.1835) · p. Spalte 75-76

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das Füllhorn
Volume
I (1835)
Issue
10 (5.3.1835)
Date
1835-03-05
Page
Spalte 75-76 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/4889117-4929677-4929703--049-4889165
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

7« j. 4s '' er« Ein« Welt »oll klebe Und die Menschen werben menschlich «erden» Snter Vater, j» veotran^Llri' ' Si-St-seofötd.." < Jmaneiner^ JueendslaS ich in einem alten HuHchichaS ichSnd Hin j-tikenfemd schrieb: „Die Juden schnüren ihren Sterbenden den Hals zu, . - ..wenn sie dem Berscheid?» nahe sind,." Ich är- Juden außerhalb Palästina-zv^ Zeit, mich über diese elende falsche Beschuldig- ^hrS ^>P«?7e«; -T^eMpelL. Mg, und f»Mttl aüch.', dbß'-iti -Ziikxn solch «.-Ä-Ä-iÄolbernea Wahnes vorüber sind. Daß jezt noch Daß zur Zei i mnknt,n^«kn, ^ute vorhanden seien, die solchen Unsinn -lau- «n, welche m Babylon strruckbl.eken, ist e»ne 7^ gen, weilyr Hl vuoylvu ,»»uuonrv»«r, I,» rr« .. , bekannte Sache. Philo, der zu jensr Zeitg^ erstaunte ich, alS lch erst vor emigen Tagen verlebt, bezeugte, daß in Alexandrien, uad^vhst dumme alberne Wahn noch bylon bis an die Grenzen deS Mohrenlandegeglaubt und von Männern behauptet wird, mehr 10M000 Juden sich «Welten. Aber auch in Teutschland sollen zu jener. Zeit Juden. ge-.. wohnt haben; namentlich will man dieö von WormS, Ulm und RegenS^urg wissen. Die Juden in WormS sollen, einer.-Sage zu Folge, den kutschen Kaiser , in vorlängsigr Zeit durch klare Beweise darguha» haben, daß ihre Vorfahren, von denen sie abstammten> lauge Zeit ehe Jesugeboren, ihre Niederlassung in WormS gehabt, und folglich keinen Antheik an dessen BerürthchlMchäben könnbn.. In Folge diese- Nachweises sollen sse von den tatschen Kaisern mit vielen Freiheiten und Privilegien begünstiget worden sein. So bezeugt CölestjnuS, Abt de- Kloster- St. Emmeram-, in seinem Buche dk»u»«lemii, daß lange vor JefuS Geburt, wenigste- 30« Jahre vorher, Juden in NegenSburg gewohnt haben.— Wenn dawahr ist, so kann angenommen werben, daß die Juden der damaligen Zeit unter den Heiden, unter welchen sie gelebt hatten,, keiner Bedrückungen, wenigftenS kein« fühlbaren Bedrückungen auSgesezt waren. Hätte man st? mißlich behandelt, so würden sie eS gewiß vorgrzogen haben, lieber zu ihren Brüdern in da- Mutterland zurückzukehrrn, alstarken Drück auf fremde« Boden zu dulden. R-v. die sonst auf Bildung Anspruch machen können, LUS einem in einem Gasthause dahier hierüber vorgefaüenen Gespräche, damir wieder erzählt ward, hervorging. -Ich äußerte mein Erstaunen darüber einem Studirendea auS guter.bürgerlicher AbkMftdiiftr' sagte mst? nnvecholen, daß auch^er,. ig. seinem Elterlichen^ Hause dieß sehr oft gehört habe, ungeachtet er tS nicht glaube, denn in den zehen Geboten heißt eS ja: Du sollst nicht »norden. — Solcher abscheuliche Wahn verdient» i'ü der Thak kehier'Wlderlegung,^ wohl aber einet Achten Rü^j. ich will aber dennoch nur eine Stelle äü- 'hun Talmud hierher setzen, die, wie^ich hoffe, den Verblendeten die Augen öffnen t»ird, wenn sie ebenfalls der Meinung sein sollten, daß der JSraelite ein Erdrosseln der Sterbenden nicht at- Mord betrachte. Die Stelle lautet: „Man darf dem Menschen, während feine- Verscheiden-, die Augen nicht zudrücken; wer dteß that, ist esst Mörder; (weil hierdurch du Tod befördert wird) ^S gleicht dieß einem sichte, fdgS dejn Verlöschen nahe ist, die geringste Berührung wird da- AuSlöschen vollends bewirken." (Trakt. Sabbat-, Bl. iSl.) In Maffechet Sem ochot wird noch hinzugefügt: „Wer einen Verscheidenden be» Wir »erd«» viest» Urt-rt »»» Z«U Z^t f»r0 sttzr».

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.