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Freies Blatt · 1894-03-11 · 101 (11.3.1894) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
III (1894)
Issue
101 (11.3.1894)
Date
1894-03-11
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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I / Aboiiiienieiitspreis. Für Oesterreich Ilugarn: G-in,jährig mit Pofttufeudung.fl. 2.50. Halbjährig fl. 1.25. vierteljährig . . fi: —.75. Hür da» gesammte Auglandr Ga»,jährig.«. 3.—. Redaktion und Administration: Antisemitismus. u>. {'■ Onferat» werde» mit 10 kr. für di« viermal geiVallene 2!a»vareille,ei>e berechnet, kleiner N»< - ,ciger da» Wart 2 kr. Aufnahme van Snferale» in »nferer Administration fowie im Annoncenburcau ' -Ul. Luke«, I. Wallzeile 8. Vrgan zur Abwehr -es Halbjährig.fl. I.N Einzelne Nummern ß kr. Unsrankirte Briefe werden n.icht angenommen Erscheint a» jedem Sountagc. Nummer 101. Vien, 11. iltiirj 1894. ' III. Jahrgang. Die Negierung und der Hausirhandel. Immer mehr wird man gewahr, wie zutreffend daS Urtheil deS großen RcchtSlehrers Savigny war, wenn er unserer Zeit jede gesetzgeberische Fähigkeit absprach.. Von der Parteien Gunst und Haß durchwühlt, entkleidet jeder idealen Eonception, fehlt es der Gegenwart an der nöthigen Objektivität und der reinen Erkenntniß dessen, was unbedingt Rechtens ist, um Bestimmungen zu treffen, welche eS verdienen, mit dem Strahlenglanze der Majestät des Gesetzes umgeben zu werden. Dieses soll nichts Anderes sein als die Verkörperung deö Rechtes; ist dies aber möglich, wenn nicht die Allgemeingiltigkeit des Rechtes, sondern die Rücksichtnahme auf das Interesse einzelner Classen und BevölkerungStheilc bestimmend auf die Legislative wirkt? In die Augen fallender konnte dies kaum hervortreten als durch die Regierungsvorlage, betreffend den Hausirhandcl. Nicht ans der Mitte des Publicums, wie der Motivcnbericht zu dieser Vorlage hervorhrbt, sondern durch die Forderungen einzelner Handels- und Gewerbekammern und vieler Bercine und Genossenschaften, wo bekanntlich zumeist jene Partei das große Wort führt, die nie durch die Produclivität ihrer Gedanke», wohl aber durch die wilden Ausbrüche verzehrenden Neides und blinden Classenhasses sich bemerkbar macht, ist die Regierung zu der den Hansirhandel betreffenden Vorlage gedrängt worden. Wie jenes Thier, das, um seine Gier zu befriedigen, aus den Gräbern sich Leichen holt, so hält diese Partei in ihrer agitatorischen Thätigkeit auch vor jenen Jammerkxistenzcn nicht still, denen als Preis ihres Kampfes ums Dasein das ledige Brot dient, vor der „ärmsten Bevölkerungsclasse", wie sie der Motivenbcricht nennt. Man muß der Regierung die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß sie überhaupt in ihrem Motivenberichte den Momente», welche zu Gunsten deS Hausirhandels sprechen, die gebührende Würdigung angedeihen läßt. Sie anerkennt, daß die Aufhebung oder allzuweitgehende Beschränkung des Hausirhandels Tausenden von unbemittelten Staatsbürgern die letzte Möglichkeit einer ehrlichen Existenz entziehen und sie dem Elende entgegenführen würde. Sie anerkennt, daß ebensowohl aus humanitären Rücksichten als im Interesse der Gemeinde selbst, der sonst viel höhere Lasten für die Armenunterslützung zufallen würden, eventuell Hausirbcwilligungen erlheilt werden können. Sie anerkennt, daß der Hausirhandel in gewissen Fällen „eine unbestreitbare Wichtigkeit besitzt, ja zur Abwehr überspannter Ansprüche der stabilen Kaufleute geradezu unentbehrlich ist, und daß der Fortbestand dieser Handelsform auch an anderen Orten wegen der Bequemlichkeit, welche sie für den Käufer bietet, und da sie zur entsprechenden Regulirung der Waarrnpreise mitwirkt, im Interesse weiter Kreise liegt". Sie aiierkennt, daß dieser Erwerbszweig für die Großindustrie von Wichtigkeit ist, deren ältere Bestände und aus der Mode gekommene Artikel auf dem bezeichneten Wege mit Fleiß und Betriebsamkeit in Verkehr gesetzt werden und im Ganzen in sehr erheblichem Umfange Absatz finden. Sie constatirt, „daßl der Hausirev seine Waaren durchaus nicht immer vom Fabrikanten, sonder» auch beim Detaillisten bezieht, und daß daher die Kaufleute in den Hausirern nicht bloß Concurrenten, sondern auch Kunden besitzen". Sie begegnet dem Borwurfe, „daß der Hausirhandel vorzugsweise Waaren ohne inneren Werth zum Gegenstände habe, durch -den Hinweis darauf, daß die ältere, außer Mode gekommene Waare den Wünschen und Bedürfnissen jener Abnehmer, denen sie im Hausirhandel zngesührt wird, noch vollkommen entsprechen kann und die erlittene Werthvcrininderung durch den billigen Preis aus-. geglichen wird". Auch dem patriotischen Momente wird durch den Hausirhandel insoferne Rechnung getragen, als „derselbe nur mit den im. österreichisch-ungarischen Zollgebiete bezogenen Waaren gestattet ist und daher der vaterländische» Industrie zugute kommt". Insbesondere ist dies rücksichtlich der Textilindustrie der Fall. Diese dem Motivenberichte cntnommenen humanitäre», oolfÖ£__wirthschafllichcn und patriotischen Momente sollten erwarten lassen, daß die Regierung. zur Eonclusion gelangen werde, das Hausirgcsetz mindestens in statu quo ante zu belassen. Statt dessen ist ihre Vorlage eine wahre Pandorabüchse von Härten und Erschwerungen gegen den Hausirhandel. Insoweit sittenpoli^eiliche und sanitäre Erwägungen restringirende Bestimmungen nothwendig machen, wird wohl von keiner Seite ernstlich eine Einwendnng gegen dieselben erhoben werden. Wenn aber solche in leicht erkennbarer Weise darauf hindeuten, daß sie den Zweck verfolgen, " den Hausirhandel thunlichst zu erschwere», wenn nicht gar unmöglich zu machen, so muß »ach de» zu Prämissen sich qualificirenden eben angeführten Momenten billig gefragt werden, nach welchen Gesetzen der Logik aus denselben i-bie int Gesetzentwürfe enthaltenen rigorosen Bestimmungen als Schluß gefolgert werden konnten. Die Heranziehung der Hausirer zu erhöhten Steuerleistungen; die Erhöhung des Minimalalters des Bewerbers um die Hausirbewilligung; der Entfall der Hausirbewilligüng an in der diesseitigen Rcichshälste ansässige ungarische Staatsangehörige; die dem Ermessen der Behörde überlassene Eonstatirnng der Verläßlichkeit des Bewerbers nm eine Hausirbewilligung; die den Behörden eingcräumte Macht, die Vidirung beliebig auf bestimmte Zeit vorzuiiehmen und die Frist auszuspreche», wann der^Hansirer in diesem Orte zum Geschäftsbetrieb zurückkehrcn darf; die Ausschließung gewisser Waare» und Orte vom Hausirhandcl auf Grund der Einschreitungen einzelner Gemeinden und der Einvernahme der bezügliche» Handels- und Gewerbekammern; die Unzulässigkeit eines Familienmitgliedes zum Hausirhandel; die Richlgestattung eines Gehilfen und bespannten Wagens; die Verhängung empfindlicher ' Strafen :c. jc. — wie rigoros diese Erschwerungen sind, geht deutlich und klar aus dem Umstände hervor, daß die Linzer Handelskammer, die, wie der Motivcnbericht constatirt, seit 1870 die Agitation gegen den Hausirhandel eingeleitet hat und an der Spitze der Opposition gegen denselben steht, einräumen mußte, daß der vorliegende Gesetzentwurf den Tendenzen der Kanrmer in weit gehendem Maße entgegenkomme. Freilich, die gesetzlich: Aufhebung des Hausirhandels, wie jene Kammer sie prätcndirle, ist nicht erreicht worden; dagegen haben im Entwürfe Bcstiiümungen Aufnahme gefunden, welche der „ärmsten BeyölkerungSclasse" den ohnedies schweren Und bitteren Erwerb noch schwerer und bitterer machen. Welcher Willkür und Vexation wäre sie auf Schritt und Tritt unterworfen, wenn diese Regierungsvorlage Gesetzeskraft erhalten sollte! Ferne sei cS, auch nur einen Augenblick dem Glauben sich hinzugcbe», als läge es in der Absicht der Regierung, den Tausenden von unbemittelten Staatsbürgern die letzte Möglichkeit einer ehi> lichen Existenz entziehen und sie dem Elende preiSgcben zu wollen;

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