Monatsschrift der Berliner Logen UOBB
- Journal
- Monatsschrift der Berliner Logen UOBB
- Volume
- 10 (1930-1931)
- Issue
- 1 (4.1930)
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1 MONATSSCHRIFT DER BERLINER LOGEN U. O. B. B. Seite 13 O EOR ,J II L bT 4 Berlin W 62 * Courbl^restraße 12 prl I '--.;:.. :d . : B *> B..: L. O: .o . o; Vomehme Herren» und Damen * Moden Empfehlungen aus Mif g.-l iederkreisen halten man, dem Italien <lic teilweisen vullslrccklcn Fehlurteile der let/.ten .labte die Augen geöffnet. Kur/unt, die berufensten Persönliebkeiten, gestützt auf die stärksten Argumente stellen im l.ager der Altolilionistcn. Dennoch ist die Entscheidung unsicher genug. Denn die Kräfte, <1 ie auf der Gegenseite um Werke sind, stützen sieb nicht auf Vernunft und Wissenschaft. Sie appellieren an Stimmungen und Gefühle, die ton jeher der Reaktion zu Hilfe zu kommen pflegten. Den Krfolg ihrer Bemühungen lehrt ein Blick in jene Abschnitte des neuen Slrafgesctzentwurfs, in denen es ihnen gelungen ist, allen Krkcnntnissen der Wissenschaft, allen Forderungen der Geistigen, der gesunden Moral und den Krfordcrnissen der Wirklichkeit zum Trotz Anschauungen zuin Siege zu führen, deren Legalisierung im 20. .Inlirhunderl unbegreiflich erscheint. Keines dieser Kampfmittel alter ist heule zugkräftiger als der Appell an das Nationalgefühl der Müsse, der man eine Hinrichtung nur als indigen oder als \olksfremd hinslellt, um ihre Ablehnung oder Unterstützung herbeizuführen. Auch in dem Kampf um die Todesstrafe konnte es nicht aushleiben. daß mit der „volkstümlichen Bechlsauffassung“ argumentiert wurde und mit dem ehrwürdigen Alter dieser Strafe, die seil grauester Vorzeit im Kechlsempfinden des Volkes wurzele, seit jeher uls einzig ge- I rechte Sühne für schwere’ Missetat im Volke gelte. Hs dürfte angebracht sein, 'diesem Argument einmal etwas näher’ auf den l.cib zu rücken. Kein ZweiTcl, die Todesstrafe ist uralt. Sie stammt aus den ältesten germanischen1) . /.eiten, wenn nicht aus noch früherer Geschichtsepoche. Kein Zweifel, dje Germanen halten \Jisscläler öffentlich liiugeriehfet, unter Wahrung eines bestimmten Zeremoniells, das öffenbar bis in die F.inzelbeiten genau fcslgclcgl war. Alter was war Charakter un<i Grund dieser Hinrichtungen? Waren sie, wie die heutige Todesstrafe, Ausfluß des Strafanspruch's des Staates oder' der Slommcsgemeinschaft gegen den Misrfeläjer? Hs gab, wenn man heutige Hechtshcgrirfe auf jene Zeit anwenden will, auch damals eine Strafe, die sich als reguläre Reaktion der Gemeinschaft auf das Unrecht des einzelnen darstellle. Uine öffentliche Strafe also, in dem Sinne, .den w ir heute mit diesem' Begriff verbinden. Nämlich die Strafe der Friedlosigkeit. Sie war die gewöhnliche und reguläre Folge der Missetat; durch sie wehrte sich die Gemeinschaft. gegen das asoziale Mitglied; in ihr manifestierte sich die ' Striffgewalt der Gesamtheit gegenüber dem widerspenstigen einzelnen.. > Sie (bedeutete, daß der Missetäter, der friedlos erklärt wurde, aus der Friedens¬ und Rcchtsgemeinschaft der Volksgenossen ausgeschlossen, daß LOESER * WOLFF ZIGARREN Neu/ für höchste Qualitätsansprüche Einige Beispiele aus unserem Sortiment i>. über iOO Marken: Ich schlage alles . 15 Pf. Dohna Lucia ... 20 Pf. ... _ Bernhard Loeser . 30 Pf. Unärio Coronas Aromaücos 25 Pf. Siaafskunst..... 40 Pf. Loeser 81 Wolff-Zentrale: Berlin W 35. Potsdamer Straße 24/25 ' .Zigarillos in allen Preis’agen SgagjW<M<j!t SSKS« Automobil-Reparaturen VERTRAOS WERKSTÄTTEN: HISPANO-SUIZA ROLLS-ROYCE, ISOTTA- FRASCHINI U. FARMAN ERSATZTEIL-LAGER s PEZIALITAT EMILUEBEL MERCEDES-BENZ u. ventillose Motoren CHARLOTTENBURG Ch F« tarlottenburger UUsr. T. rngprecher: CI Stclt^Matz 73/74 4742 g Gegr. 1866 g Inhaber: 1 Eugen Fluß H (a. Oranienpl.) Gegr. 1866 Bestellungs - Annahme: Fi, Moritzpl. ii?7 u. 986a Porten, SKuchensch üsseln (Sis und Speisen in altbekannter Qüte Lieferung frei Haus (per Auto)