Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 28 (1936)
- Issue
- 10 (10.1936)
- Article
- Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 30
- Date
- 1936-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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die II in t;a rijrjc h tn «g I i c h k c i l a u sdr iic k I i c h i.r r einher! worden i s t. Wenn nun in immer stärkerem Umfange der Umtausch von gekauften Waren sich eingebürgert hat. so muH diese Gepflogenheit auf das von der Kaufcrwelt in steigendem Mali« beanspruchte, als Selbstverständlichkeit angesehene l irttansehrei'ht zurückgeführt werden, das so weit geht, dall ein/eine Geschäfte sich stillschweigend damit abfinden, um j nicht den Kunden zu verlieren. Andererseits ist allerdings zu bedenken, dali es gerade bei (ieschenkartikeln immer vorkommt-n kann, daß der Cieschma'k des 'Beschenkten nich: richtig getroffen wird, oder der Gegenstand, bereits vorhanden ist. Nimmt man. derartige Fälle aus. dann sollte man .doch darauf bedacht sein,-von der allzu stark eingelissenffi (irwohnheitsshte des .Umtausches nach Möglichkeit abzusehen. ■ Jjj * F i. i/-, * - - Zugabe und Werbung Darf eine Firma, die den Kindern ihrer Kunden' einen I uftballon ..zugeben'- will, dies in ihrer Werbung ankündigen? Handelte es sich um eine Zugabe, deren Gewährung verboten ist, so u.ire selbstverständlich ebenso die Ank 8 n J i B u u g unzulässig Wiederholt ist aber auch der Standpunkt \ertreteu worden, es könne eine Zugabe zulässig, ihre Ankündigung aber dennoch unzulässig sein Bisher schien es sogar so, als ob dies die herrschende Ansicht wäre Nun ist ihr. das K a m in er g e r i c h t entgegengetreten mit der Entscheidung, es sei auch das Ankündigen zulässig, wenn «.l.is Gewähren der Zugabe erlaubt sei Eigentlich ist nicht recht einzusehen, warum es anders sein sollte es sei denn« der Gesetzgeber hatte klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, es solle die Ankündigung von Zugaben noch starker beschränkt werden als das Zugeben selbst Niemand hat behauptet, daß die Zugabeverordnung von IÜ32 diesen Scblul! zulasse Um trotzdem zu dem negativen; Ergebnis zii gelangen, hat man sonderbare Umwege eingescMagen Man hat zum' Heispiel behauptet, die Verordnung enthafte einen Widerspruch oder sie erlaube die Ankündigung nur unter einer Voraussetzung, die nicht erfüllbar sei"'(rtämlich den Findruck zu vermeiden, dati die Zugabe ejögeltlich" gewährt werde) Fs »oll nicht Wieden >l;;werden, was ^ir trüber gegen diese und andere Argumenta - iiii haben Jedenfalls bestünde kein Anlall, hier an der l utscheidüng des Kaininergerichts Kritik zu üben Wenn die Begründung nicht so ühiTrafschciul wäre War \o;r der (kgesseite dem Gesetzgeber Vorgeworfen worden, die ZiigabeveroidnuBg sei ein widerspruchsvolles Produkt, >\> heißt es beim Kamniergericht, dein Gesetzgeber sei Ivi der Abfassüng der Verordnung eine Unachtsamkeit unterlaufen! r habe bei dei Ausnahntevorschrift für ..Rekl.uncgcg.elistände von geringem Werl"'und ..geringwertige Kleinigk» ite'n" fitir "n" . jc\\ .du •■Ii" gesprochen, statt-von „anbieten. Rnkttotligi......ler gewähren" Nach der allgemeinen Kegel, div im ersten Nitz dei Verordnung aufgestellt isi. werden nämlich anxtrücklicJi .u!«. drei -Tätigkeiten verboten Dies- Vorstjlltfl soll aber, wie in der Verordnung zu lesen steht, itir die aiischüelieud aufgezählten Ausnahmen niclit gelten Der »filie des Gvsetzgehers kommt darin nach unserer Mei- .mi.ng Iii ir geniig zum NustlrJcW Allerdings ist dem KamaUTgerkbr zuzugeben, dal! >s noch klarer wäre, wenn nachiier hci'.iivii ..genug'.', ertigeii Kleinigkeiten" nicht nur fcur». von . i w ihren", sondern aiifierdem auch von •..anbieten" und ..ankündigen" die Rede wäre Deshalb von Unachtsamkeit ilrs t ic-.izgchcrs zii sprechen, erscheint etwas hart Die I lauptsache vvärye nun, dali der Standpunkt des t> . •••!!!« rgeriehts sich allgemein durchsetzte und so lange Geltung behielt* wie der Gesetzgeber sich nicht entschließt, die Verordnung zu andern Die Einfügung eines generellen \ erbotts der Ankündigung von Zugaben käme, .wie da» Kam imrgericht zutreffend bemerkt hat, an eine völlige Bes e i t i g u u g des Zugabt« esens nahe heran Die geltende Regelung zielt aber lediglich darauf ab, diese Form des Wettbewerbs in vernünftigen Grenzen zu halten Dies is: gelungen Das Interesse an der Ztjgabefrage erscheint \ erständlicti Itber der Aufwand an Scharfsinn, den die Aus- und Deutung der Verordnung bisher absorbiert hat, wäre wohl manches wichtigeren Themas würdig Kontrolle der Lehrstellen Für die berufliche Ausbildung des Nachwuchses is'. der Fiii/elhandel insofern besonders bedeutungsvoll, als er allein etwa fJöOTMl kaufmännische Lehrlinge ausbildet von den rund lTiiHMi im gesamten Handel ^)iese beträchtliche Zahl erklärt sich daran-, dal! im Großhandel. Banken. Versicherungen! und in den kaufmännischen Abteilungen der Industrie, di s V-ijkchrsgcw erbes usw relativ w enig Kaufmannslelirlinge est eilt werden, der Einzelhandel also auch Nachwuchs für dii-e Gruppe bereitstellt. I m einen genauen l'eberhlick über sämtliche Lehrstellen di» Einzelhandels und über die jungen Menschen, die im Einzelhandel ihre Berufslaufbahn beginnen wollen, zu erhalten, haben der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel und der Präsident der Reichsanstall Abmachungen getroffen Danach melden die Einzelhandelsbetriebe schon iMonate vor der Einstellung die offenen bezw. frei werde iden Lehrstellen. Dann haben die zuständigen Amtsträgen der Wirtschaftsgruppe festzustellen, ob die gemeldeten Betrieb'.1 den zu einer Berufsausbildung notwendigen Anforderungen entsprechen können. Die Arbeitsämter stellen auf Grund ihrer Besprechungen mit den Berufsanw ärtern, Eltern, der Schule, oder durch f igniuigsuntersuchungen die Besetzungsv orschläge für die offenen Lehrstellen zusammen und besprechen sie mit den Leitern der Untergliederungen der Wirtschaftsgruppe Die Reichsanstalt vertritt hierbei, wie () Gröndahl von der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel in der ,,Sozialen Praxis" mitteilt, die Auffassung, daß jeder Beruf die Verantwortung für die Auswahl und die Ausbildung seines Berufsiiachwitchscs mitzutragen habe Zu wenig männlicher Nachwuchs * Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat die Reichsanstall für Arbeitsvermittlung Und Arbeitslosenversicherung auf die bedenklichen Verschiebungen im Nachwuchszugang des Einzelhandels zugunsten der weiblichen Berufsanwärter hingewiesen. Im Jahre 1Q34 35 haben sich bei den Berufshcratungsstellcn der Arbeitsämter insgesamt 13S(W1 Ratsuchende für die kaufmännischen Berufe gemeldet; davon waren IOS3I3 weiblich und nur 5O0S1 männlich Beim Einzelhandel verschiebt sich dieses Zahlenverhältnis noch mehr: 71 129 weihlichen standen in den Berufsberatungsstellen nur 7114 männliche Berufsanwärter gegenüber. Diese Zahlen werden eindrucksvoll durch die Tatsache ergänzt, daß bereits nach der Berufsvählung von (933 über ein Drittel der Betriebsführer de» Einzelhandels,' 71 "■. der gesamten Gefolgschaft und 03 ".I der Lehrlinge weiblichen Geschlechts waren Die Peichsanstält wird die Berufsberatungsstellen darauf hinweisen, daß iler Vermittlung von männlichen Jugendlichen für den Einzelhandel erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet wird. ( eher die Ursachen für das Ueberhandnehmen weiblicher Berufstätiger im Einzelhandel berichtet der ..Pressedienst des Einzelhandels", wobei er u. a. auf ein psychologisches Moment eingeht In der Oeffentlichkeit und auch in den Kreisen der Jugend habe eine zum Teil kaufmannsfeindliche Propaganda um sieh gegriffen Die. Begriffe- ..händlerischer Geist" und ..Spekulautentum" seien in gedankenloser Uebertraguug auch auf das detltsche Kaufniannstum angewandt worden Bei manchen der tüchtigsten und für den Kaufmannsberuf gut veranlagten Jungen hätten sich dadurch Widerstände gegen die Wahl-dieser Berufslaufbahn gebildet Jugend-Alijah Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugend-Alijah bringt eine Broschüre ..Jugeud-Alijah in Briefen" heran», die eine Zusammenstellung von Orjgmalbricfen, die die Jungen und Mädchen au Eltern und Freunde, an Bünde und Organisationen gerichtet haben Von jenen sehr ernsten Schreiben, mit denen die Jugendlichen sich zur Alijah anmelden, bis zu jenen sehr frohen Schreiben, mit denen die Jugendlichen .v"On ihrem Leben in Palästina berichten, wird der Weg der Jiigi ud- Mijah autgezeigt. In einer Anlage ..Jugend-Alijah in Zahlen" wird interessantes Material über die Fortschritte dieses Werkes geboten Die Zahlen beweisen, daß das Jugend-Alijah-Wcrk in gleicher Weise wie bisher weitergeht Die Briefe zeigen, daß die Jugendlichen gerade in den Zeiten der Unruhen mit besonderem Fiter ihre Pflicht erfüllen. Die einmütige und geschlossene Haltung aller derer, die die Jugend-Alijah fördern und unterstützen, wird dieses Werk vorwärtsführen und gelingen lassen. Geschäftsstelle des „Zentralverbandes jüdischer Handwerker Deutschlands e.V.": Berlin W 50, Nachodslr. 8 (Laden Wohl) / Fernspr.: B4 Bavaria 1030 / Postscheckkonto: Berlin Nr. 84226. Geschäftsstelle des „Reichsverbandes des Jüdischen Mittelstandes": Berlin W 50, Nachodstr. 8 (Laden Wölfl) / Fernsprecher: B 4 Bavaria 1030 / Postscheckkonto: .Wilhelm Marcus, Berlin- Friedenau", Berlin Nr. 91508. , „Der Jüdisch* Handwerker" erscheint einmal monatlich. Mitte des Monats, mit der standigen Beilage ..Oer Jüdische Mittelstan et". Schriftleitung: Erich Salinger, Berlin W 50. Nachodstr. 8 Fernsprecher: B 4 Bavaria 1030. Alle redaktionellen Anfragen und Einsendungen sind an die Scnrittleitung des ..Juaischen Handwerker," zu richten Redaktionsschluß am 8 jedes Monats Verlag, Geschäftsstelle und Anzeigen-Verwaltung: Zentral verband jüdischer Handwerker, Berlin W 50, Nachodslr 8 | Fern Sprecher: B 4 1030. Postscheckkonto. Zentralverband jüdischer Handwerker, Berlin Nr. 84 226 Bezugspreis: Vierteljahrlich 20 Rpf zuzuglich Bestellgeld Einzelnummer 25 Rpf Bestellungen nimmt jede Postanstalt oder der obige Vorlag, Berlin W 50, Nachodstr 8, entgegen Anzeigenpreise: Li "Preisliste auf Anfrage. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1 September 1935 gültig Schluß der Anzeigenannahme: Am 10 jeden Monats. jedes Monats. 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