Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 28 (1936)
- Issue
- 8 (8.1936)
- Date
- 1936-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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(Das tägÜche (Recht Auch Sie müssen wissen, daß . im Reisebürogewerbe die Betriebsform der G. m. b. II. unerwünscht ist. Im Rc-isebürogewerbe weiden große Anforderungen nn die unternehmerische Initiative and die persönliche Eignung des Unternehmers gestellt, die im Rahmen einer Kapitalgesellschaft niemals richtig wir Entfaltung kommen können. * Kaufleute und Reisende außerhalb ihres Gemeindebezirks, in dem sie ihren Wohnsitz haben, Waren nur verkaufen oder — unter Mitführung von Proben und Mustern — Auftrüge nur suehen dürfen, wenn sie eine Lcgitimutionskarte besitzen. Die Karte w i'rd auf Antrag Von der zustündigen örtlichen Polizei Verwaltung ausgestellt. Bei Zuwiderhandlungen können Geld- und llnftstrufen verhängt werden, * ilie Vernichtung von Altgummi und Gummiabfällen verboten und' die pflegliche Behandlung dieser Abfälle angeordnet ist. Diese von der Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest veröffentlichte Anordnung enthält außerdem Bestimmungen über den Ankauf und die Verwendung von Altgummi und Gummiabfällen und verpflichtet Unternehmungen und Personen, die in einem Monat mehr als 500 kg Altgummi und Gummiabfälle verarbeiten zu monatlichen Meldungen der Bestünde und der von ihnen verarbeiteten Mengen. i » die Postbestimmungen für Geschäftspapiere erweitert sind. Danach sind bei den in Geschäftspapieren enthaltenen Angaben die durch ein im Drucksachenverkehr zugelassenes \ ei vielliiliigungs\erfahren hergestellt sind, im Inlandsverkehr künftig dieselben Aenderungen und Zusätze zulässig, wie sie für Drucksachen gestattet sind. Danach sind Nachtragungen an den für diese votgesehenen Stellen durch VordrtiCk und in Spalten mit l cherse hrift Ziffern für sic h in unbeschränkter Anzahl, sowie sonstige Aenderungen im Wortlaut und .Nachtragungen an beliebiger Stelle bis /u 5 Worten möglic h, die mit dein Vordruck in leicht erkennbarem sachlichem Zusammenhang stehen. unter Wirtschaftsverrat grundsätzlich die Preisgabe solcher Geheimnisse'zu verstehen ist, deren Geheimhaltung vor dem Auslande fUr die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wichtig ist. Kr umfaßt daher nicht Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die nur für einen Betrieb wichtig sind, es sei denn, clall das Geheimnis eines Betriebes etwa der chemischen Industrie das Erfordernis erfüllt, ein Geheimnis der deutsche*!! Wirtschaft zu sein. *r - ■' nach dem I. August 19% Modeschauen nur mit Anmeldefrist und Genehmigung zulässig sind. Der Veranstalter einer Mode-schau bedarf der Genehmigung in jedem Einzelfalle. Sie muH 2 Monate vorher beantragt werden. Sie wird nur erteilt, wenn die Veranstaltung nicht durch ihre zeitliche und örtliche Lage andere Modeschauen beeinträchtigt, wenn sie nicht im Gegensatz zu den Belangen des Volkes steht und wenn ihre Durchführung geldlich gesichert ist. Sie muH in eigens für sie zur Verfügung gestellten Räumen stattfinden; Leiter und die vorführenden Personen ihre fachliche Vorbildung nachweisen' können. Andere Gegenstände uls Bekleidung und Zubehör nicht zur Schau gestellt werden. Nebendarbietungen nicht die Hälfte der Dauer der Gesanitvcranstaltung übersteigen und kein ER- oder Trinkzwang ausgeübt werden. Eür Modeschauen, bei denen die Veranstalter lediglich Eigenwerbung ausführen, werden die allgemeinen Genehmigungen aufrecht erhalten. ^^H1'' * ■ •'.$• jfe durch eine zweite Durchführungsverordnung zum Spinnstoffgesetz die Posamenten-, Tüll-, Gardinen- und Bamlherstellung sowie die Gummiweberei und die Herstellung maschinengeklöppelter Spitzen der Verarbeitungsbeschränkuug unterworfen sind, von der sie bis zum Ende Juni 1936 ausgenommen waren. Ferner werden Vorschriften für die Anfertigung von Kostenrechnungen erlassen und bestimmt, daß für" die einer Linkaufsbew illigung unterliegende Ware der von der Ueberwachungsstelle im Einzelfall ausdrücklich festgesetzte Preis als Höchstpreis gilt und die Anordnung des Reichskommissars für Preisüberwachung über Mindestankündigungspreise im Bekleidungsgewerbe aufgehoben ist. Diese- Aufhebung bedeutet, clall her M indesta n kü ml igu anpreise stellen bedarf* die freie yercinbarunf der Einwilligung dei soli Preis der Handel mit Büchern in Einheitspreis-, Kleinpreis- und Serie »geschalten oder in anderen durch die besondere Art der Preisstellung gekennzeichneten Unternehmen untersagt ist. E üchabteilungen derartiger Geschäfte sind bisl zum 3t. Dezember 1936 aufzulösen; neue Bestände dürfen nicht eingekauft werden. Ausnahmen von diesen Vorschriften gelten lediglich für vcrlagsneuc Schriften bis zum Preise von BM ')."><», für Mal- und Bilderbücher für 'Iiis Kleinkind, sowie für Gesang- und Gebetbücher und ähnliches, * durch ein Gesetz über die Arbeitszeit vom 29. Juni 19% der zulässige Arbeitsbeginn in Bäckereien und Konditoreien auf 4 l In morgens festgesetzt wird. Jedoch bleibt der Verkauf von Bäcker- und Konditorwarciji weiterhin erst von frühestens 6' -■ Uhr an erlaubt. * die v»n den Industrie- und Handelskammern eingelührten Facherbeiterprüfungen den Gesellenprülungen im Handwerk gleichgestellt sind. Her Industrie-Facharbeiter, der nach einer ordnungsgemäßen Lehre eine Facharbeiterprüfung abgelegt hat. ist bei di'r Zulassung zur handwerklichen Meisterprüfung' dem I land ftrerksgesclleri gleichgestellt. * die Frage der Mehrarbeit durch einen neuen Erlaß des Reichsarbeitsministers eine Klärung getunden hat: .Mehrarbeit, auf Grund von Tarifverträgen, die als Tarifordnungen weiter gelten,'bleibt danach zulässig, soweit ihre Anordnung nicht von einer Zustimmung der früheren Betriebs Vertretung abhängig ist. Das Gleicht gilt für eine Tarifordnung, die eine Zustimmung erst von einer bestimmten Anzahl l eberstunden an vorsieht. In diesem l alle würden i ni tarifliche Bestimmungen, die sich auf die Anordnung von Ueberstltoden unterhalb dieser Grenze beziehen, weite-hin Anwendung finden. Dort, wo die Arbeitszeit durch den Fortfall eines Teiles der Tnrifbestimmiingen nicliT mehr abschließend geregelt wird, könnet] Uebcratiinden, für die früher die Zustimmung der Betriebsvertretung erforderlich v ar, durc h die zuständigen Behörden bewilligt werden. * ■ daß der Lumpenerwerb nur noch durch zugelassene Betriebe erfolg i Nach einer Anordnung der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare dürfen Betriebe, die Lumpen und Alifallmaterial verarbeiten, diese nur noch von solchen Sortier- und Handelsbetrieben erwerben, die zu diesem Zweck von der Ueberwachungsstelle zugelassen worden sind und einen entsprechenden Ausweis in Händen haben. Die Händler, die einen derartigen Ausweis nicht haben, können ilue Ware an diese zugelassenen Betriebe abliefern. ein Kaufvertrag zwischen dem Mieter eines Geschäfts, der \erkaufen will und dem interessierten Käufer erst dann gültig werden kann, wenn der Hauswirt seine Zustimmung zu diesem Wechsel gegeben hat. Selbst wenn vertraglich eine Verkaufstnögliehkeit vorgesehen ist. muH, wiedie Industrie- und Handelskammer in einem Gutachten niedergelegt hat, der Hauswirt unterrichtet und um seine Einwilligung gebeten werden. Wird diese verweigert, so ist der VerkaufsabschluH gegenstandslos oder ungültig. Automaten in Gast- und Schankwirtschaften so aufgestellt werden müssen, daß sie nur von den in der Gastwirtschaft sich aufhaltenden Gästen benutzt werden können. Trinkhallen gehören, wie der Reichsarbeilsminisur weiter ausgeführt hat, zu den Schankwirtschaften, so daß damit die Aufstellung von Automaten in Trinkhallen wegen ihrer räumlichen Beschaffenheit praktisch meist kaum in Fragt» kommen wird. '•, j •*" - *' die Runderneuerung von Kraftfahrzeugdecken nur mit Einwilligung der Ueberwachungsstelle zulässig ist Nach den erlassenen Vorschriften der Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest soll diese Genehmigung zur Ausführung der Erneuerung von Autoreifen von den Fachkenntnissen und der Zuverlässigkeit des Handwerkers abhängig gemacht werden, der die Arbeit ausführt. - Dr. Manfred Meyer 9 " ' ■