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Der jüdische Handwerker · 1936-04-01 · 4 (4.1936) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
28 (1936)
Issue
4 (4.1936)
Date
1936-04-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Das täaÜche Recht Auch Sie müssen wissen, daß Bcrcrhnungsstellen zum Schul/, der ..Heimarbeit seit d< -in Bestehen der Rcichsbetricbsgciiiciiischnft 2 Tcxtil geschaffen worden sind, die sich Tür Berlin in «Irr l'iinzcssiiincnstraße »/* befinden. Die Berccbnungssibllcri machen es sieh' zur Aufgabe, -«II«- Unklarheiten in der Bezahlung der abgelieferten \i lieiten zu beseitigen, diese und die Auftrüge, gcUunenstcns ni| eine ordnungsmäßige Bezahlung zu; kontrollieren. Sir stehen gleichmäßig den Berliner Heimarbeitern. Unter-, iieliineru und Zwischen meistern zur Verfügung. die Musterung der Wehrpflichtigen ohne Rücksicht ,mi die L'asscnzugchürigkcit durchgeführt wird. Entsprechend den Bestimmungen des Wehigesetzes und deidazu ergangenen Ausführungsverordnungen werden die Nichtnricr ausnahmslos der Ersuizreservc II iilwrwie'sen und verbleiben darin bis /um 31..März des Kalenderja Ii res, in dem >i<- ihr 37. Lebensjahr vollenden. Im Kriege werden die Angehörigen der Ersatzreserve II nachgemustert. * der kaufmännische Volontär-Vertrag au zwei Voraussetzungen geknüpft ist: Die Beschäftigung erfolgt zum Zwecke der Ausbildung, und sie geschieht unentgeltlich. Der \ olontür-V erlrag i-l also kein A rbeil-\er.l rag in technischen) Sinne. Dennoch müssen die Volontäre auch Vrbcitshüclicr haben. * es für die Anwendung des Bliitschutzgcsctzcs allein <larauf aiikommt. ob ein Jude mit einem Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes außereheliche Beziehungen unterhalte. I iierlieblicli ist es dabei, ob eine solche Stuntsa II gehörige mit einem Juden verheiratet ist. \ui......iten hat, oder durch''die Anbringung des Aittojltateu die Verkaufsräume um mehr als J"> ipn erweitert »Verden. 1 ♦'. Anschläge an Bäumen gegen die Bestimmuiigen des Werberat« verstoßen, unlauteren Wettbewerb bedeuten und mit polizeilichen Ordnungsstrafen geahndet werden. Verflogene Vögel, entlaufene Katzen; Kleiderschränke, Ehepartner, möblierte /immer. Privatstundcii und Arbeitsstellen werden mittels ..Bauininseral"' angeboten und gesucht. Dies ist an>. obigen Gründen unzulässig. _ * j eine ministerielle Verordnung das Schlachten \oij fischen, krebsen, Fröschen unter Androhung von Strafen für den Kall der Nichtinuehaltung regelt. fische *ind im ' Kfeinverkauf in der Regel zu schlurft. ien. bevor sie an den Käufer Abgegeben werden, l ebend dürfen sjr nur mif ausdrückliches \ erlangen und bei Vor« hundensein eines Behälters miit genügendem Wusser-Vorrat für die lebenden f ische ausgehändigt werden. Die fisch« sind durch Kopfscltlug /u betäuben und dann sofort XII schlachten, für Aale und Plattfische wie Schöllen etc. gelten besondere Bestimmungen. krebse und andere krustcuticre sind möglichst ein/ein in bereits stnrk kochendes Wasser zu Werfen. Frösche iliüsscn erst gctjtchluehrcl werden, ehe die Schenkel abgetrennt werden. * .'•'.- unbedingte Voraussetzungen für das Vorhandensein eines (■roiUiuudcIs folgende sind: Hinreichende Betriebsmittel, ausreichende Geschäftseinrichtung und ein entsprechendes Lager. Die Führung einer Großhandlung erfordert aber nut-li /uinindest eine geordnete Buchführung. W.ie die der Vnllkauflcute, und ^persönliche Zuverlässigkeit; die .Mietwohnung nach der fhescheidiing. falls eine gütliche Regelung auch mit dem Vermieter nicht zu erzielen ist. nur gemeinsam gekündigt werden kann. Wem tlie-Ehewolinung nach erfolgter Ehescheidung /usfeht. ist gesetzlich nicht geregell, fine Verfügung über die Mietwohnung würde y.ur Benachteiligung des Vcrmicters führen, dem eine Vertragspartei entzogen wird, falls wie üblich, beide Gatteil den Mietsvertrag unterschrieben haben. Läßt sich eine Einigung nicht erzielen, bleibt nur ilie Möglichkeit, den widerstrebenden Ehepartner auf Zustimmung zur Kündigung zu verklagen. * ■ nach der jüngsten Rechtsprechung des Reichsgerichts Kraftfahrer zur besonderen Sorgfalt gegenüber Kindern verpflichtet sind. Sie müssen damit rechnen, dull diese zu unverständigen, unbesonnenem und unvorsichtigem Verhallen neigen und ihr eigenes Verhalten danach einrichten. : j 1 nach Her neuen Rcichsstrnßcu-Vcrkchrsordniing Schienen- Fahrzeuge rechts zu überholen sind: wenn dies aus Raummangel nicht möglich ist. dürfen sie links überholt werden. Dies ist dann noch nicht der fall, wenn wie meist der /wischenräum au sich zur rechtsseitigen Vorbeifahrt ausreicht, zur Zeit jedoch gerade durch andere V erkehrsleil-j neliiner, fabrgäste oder Fußgänger, \ersperrt ist. •' .'■' * v ' J l neue Richtlinien für Schwangerschaftsunterbrechungen lertiggestellt sind, die am I. Mai 1936 in Kraft treten. Antrüge dürfen von den Aer/ten nur noch auf diese gestützt werden. » das Landesarbeitsgericht eine Kündigung als willkürlich ansieht, wenn sie gegen einen Gefolgschaftsangehörigen erfolgt, der in einem Y'orprozeß vom Arbeitsgericht Recht bekommen hat und nun heim nächsten Anlaß aus dem Betrieb entfernt werden soll. Bis zur Höhe eines Jahreseinkommens kann unter diese,. Umstünden eine Abgangsentschädigung gewährt werden. *' ' i daß die Anbringung eines Warenautomaten unter Umständen auch nach dem Eiuzelhandelsschutzgesetz genehmigungspflichtig ist, nämlich dann, wenn der Automat ohne räumlichen Zusammenhang mit einer zum dauernden Beirieb eingerichteten offenen Verkaufsstelle angebracht wird und jedermann Zutritt zu dem es in Berlin Straßenlaternen gibt, die als Markierung einen Punkt aufweisen. . . Diese Straßenlaternen verlöscheij um Mitternacht, ein Auto, das unter einer-solchen Laterne parkt, muß deshalb \öllbeleuehtet sein, da sich sonst der Besitzer einer Bestrafung aussetzt. * die Wehrmacht nach einer Anordnung des Werberats weder in Abbildung von einzelnen Angehörigen, noch als (icsnmthild zu Werbezwecken benutzt werden darf. Ausnahmen sind-nur da zulässig, wo /wischen der Darstellung und der angebotenen Ware oder Leistung ein innerer Zusammenhang besteht, wie bei der UnifoCTisehncij derei. wobei es zudem erforderlich'ist, dal! die Darstellung in einer würdigen Form erfolgt. '•'*.: der Begriff des llnudlungsagciiteii durch einen jüngeren Beschluß des Landgerichts Berlin eine Klärung erfahren hat. Der rlandlungsagent hat eigene Kunden, die er aufsucht, und die er /Hin Abschluß \on Verträgen mit der jeweils von ihm vertretenen Firma als Agent veranlaßt. Dieser Kundenkreis verbleibt ihm auch über die Dauer des Agenturvertrages hinaus. Auf diesen Kundenkreis könne er Agenturverträge mit neuen Firmen oder mangels vertraglicher Bindung auch Verträge mit mehreren Finnen abschließen. Anders der Versicherungsagent, der nur Handlungsgehilfe einer Versicherungsgesellschaft', ist. (Tilula ragent I. ~^ — ■>' ■ * durch Verordnung des Reichsjustizniinisters in Güteverfnhren. in. Mietsanselegenheiten vor dem Amtsgericht eine Mitwirkung der NS-Volkswohlfahrt geschaffen worden ist. Die Amtsgerichte haben die zuständige Krcisnmtsleitnng der NS-Yolkswolilfahrt in allen geeigneten Fällen von der bevorstehenden Güteverhandlung zu benachrichtigen, insbesondere bei klagen auf Zahlung 'rückständigen Mictszinscs. auf Räumung wegen Zahlungsverzuges oder auf Aufhebung eines Mictsverhültnisscs. Die \S-Volkswohlfahrt kann in geeigneten Fällen einen Vertreter in die Güteverhandlung entsenden, der vermöge seiner Kenntnisse der persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse das Gericht bei der Aufklärung des Sachverhalts unterstützt. k die Zuständigkeitsgrenz.e der Amtsgerichte geändert ist. Seit dem 1. April ist das Landgericht bei Klagen über HM 500. zuständig. Dr. VI a n f r e d VI e y c r I

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