Handwerk und Gewerbe
- Journal
- Handwerk und Gewerbe
- Volume
- 9 (1916)
- Issue
- 1. u. 2. Juni-Heft
- Date
- 1916-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/4883069-5771070-5771135--172-4883636- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
9. Jahrgang Jahresabonnement für Nichtmitglieder 4,80 Mark. oo Erscheint am Mittwoch nach dem l: jeden Monats. nhaltSVerzeichnis: .««F*«* »»"} *e Juden. (Fortsetzung). vereinen. - Umschau. I nterhaltungsteil. (K-hilfcn-Arbcit. pßchersoura. Verbandsnachricltte». Aus den )as Handwerk und die Juden.*) : Von J. Hein. „ (Fortsetzung.) Durch die in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts entstandene Gesetzgebung wurden grundlegend die Handwerkskammern als öffentliche Organe und Selbstverwaltungslörper der Handwerker geschaffen. Sie stehen unter der Aufsicht des Staates, der Verwaltungsbehörden. Untergeordnet wurde ihnen das Innungswesen; ihr Arbeitsgebiet umfaßt aber das ganze Handwerk, also auch die zu Innungen nicht zugehörenden Handwerker. Die Handwerkskammern I laben sich in den 16 Jahren ihres Bestehens im allgemeinen bewährt, wenn auch mancher Ueberschwung in einzelnen Handwerksfragen in innen zutage getreten ist. Das Schädliche, das etwa dadurch in Gestalt von Beschlüssen gezeitigt wurde, ist aber gewöhnlich durch die Wirkung des behördlichen Aufsichtsrechts , verhindert worden. Eine gewisse bürokratische Schwerfälligkeit, die den Handwerkskammern anhaftet, muß mehr und mehr von den Handwerkern selbst i nd durch Einflußnahme der freiheitlich gesinnten Schichten < er Handwerker beseitigt und gemildert werden. Nun zum jüdischen Handwerk in Deutschland. Die ersten sicheren Nachrichten über jüdische Handwerker finden wir gelegentlich der im Jahre 1671 stattgefundenen Vertreibung der Juden aus Wien. Es. sollen darunter auch Handwerker gewesen sein. Sie wurden vom großen Kurfürsten in Berlin aufgenommen. Was aus dem jüdischen Handwerker, dann geworden ist, darüber ist wenig zu erfahren. Bei der großen Rechtlosigkeit der Juden von damals ist anzunehmen, < aß sich diese jüdischen Handwerker in Deutsahland dem Handwerk nur heimlich gewidmet haben. Am 11. März 1812 wurde das erste Edikt, das von freiheitlichem Geiste gegen die Juden erfüllt war, in Preußen erlassen; danach sollten sie gleiche, bürgerliche Rechte und Freiheiten mit •) Aus der Münchencr Wochenschrift „Das Jüdische Echo" den Christen genießen. Es hat nur wenige Jahre Geltung gehabt.! Aber die damals lebenden Juden fanden darin einen Anlaß, ihre Kinder dem Handel, in dem die Juden bis dahin ja nur tätig sein durften, zu entreißen und sie dem- Handwerk zuzuführen. Es entstand die „Gesellschaft zur Verbreitung 'des Handwerks unter den Juden". Es dürfte interessant sein, aus den Statuten dieser Gesellschaft hier einiges, wiederzugeben. In der Einleitung der Statuten heißt es: „Durch die staatsbürgerlichen Rechte und Freiheiten, welche die Einwohner jüdischer Religion im preußischen" Staate erlangt haben, sind sie in den erfreulichen Stand gesetzt, ihre Erwerbsquellen zu erweitern, ihre Kräfte und Fähigkeiten zur Beförderung der Industrie geltend zu machen und überhaupt den Ruf zu erfüllen, welcher dem Menschen im gesellschaftlichen Zustande, deiner Bestimmung gemäß angewiesen ist. Ihre bisherige Verfassung, nach welcher ihr Erwerbszweig lediglich auf den Handel beschänkt war, hatte die natürliche und zugleich schädliche Folge, daß der Geist des Erwerbsfleißes bei ihnen ganz unterdrückt wurde, und die nachteiligen Meinungen, welche in dieser Hinsicht so oft und so laut gegen die Bekenner der jüdischen Religion er- Iraben wurden, konnten mit Rücksicht auf jene ungünstigen Verhältnisse zum Teil wohl gemildert, aber nicht völlig entkräftet werden. Jetzt« wo ein so gerechter, als menschenfreundlicher Landesfürst die Fesseln gelöst hat, welche der Ausbildung unserer -Kräfte und Fähigkeiten unnatürliche Schranken setzten; jetzt, wo uns ein weites und fruchtbares Feld eröffnet worden ist, auf dem wir den Trieb zur nützlichen Tätigkeit entwickeln dürfen, jetzt, werte Religionsgenössen, ist es Zeit, uns dieser Wohltat würdig zu bezeigen, und das herrschende Vorurteil, als hatten wir eine ausschließende Neigung zum Handel, mit Gemeinsinn und Beharrlichkeit mutig zu besiegen. Dankbarkeit gegen den Staat, der uns jene Wohltat erteilt hat, und Pflicht gegen uns und unsere Nachkommen fordern uns gleich dringend auf, unser Streben unablässig dahin zu richten, die höhere I