Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Handwerker · 1938-01-01 · 9 (9.1938) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
30 (1938)
Issue
9 (9.1938)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 53
Date
1938-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal additional
OCR quality
91% known words query
IRI
…/6492337-5771062-5923387-5925163--727-4883491
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der JutHfche MtttelftanÖ 9lr. 51 Beilage zum „Jüöifchen Hanörocrher" 6eptember 1938 Weltbaumwollwirtschaft Die Welterzeugung von Baumwolle im Wirtschaftsjahr 1937/38 wird vom „Imperial Economic Commlttee" auf 18,24 Milliarden lb. geschätzt Das ist ein Rekordstand, denn seit dem Jahre 1933 ist damit eine ErhöhungderWelterzeugung um nahezu 50 Prozent eingetreten. Es ist daher "begreiflich, daß mit diesem außerordentlich schnellen Tempo des Anstiegs der Produktion der Weltverbrauch nicht gleichen Schritt halten konnte. Im letzten Jahre ist der Weltverbrauch von Baumwolle sogar nicht unerheblich zurückgegangen. Er betrug nach dem letzten Bericht des „United States Departement of Agriculture" in dem soeben zu Ende gegangenen Verbrauchsjahr 1937/38 rund 26 Millionen Ballen. Das ergibt gegenüber dem vorangegangenen Jahre eine Verbrauchsminderung um etwa 44 Millionen Ballen oder um nahezu 18 Prozent Unzulässige Kündigungen Nach einem Runderlaß des Reichskommissars für die Preisbildung (Nr. 184/37) vestößt jede Kündigung, durch die sich der Vermieter mittel- oder unmittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen will, gegen die Preisstopverordnung. In einer weiteren Entscheidung des Reichskommissars wurde zum Ausdruck gebracht, daß als eine unzulässige Kündigung grundsätzlich zunächst jede Kündigung anzusehen sei, zu der der Mieter durch sein eigenes Verhalten keinen Anlaß gegeben hat. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Wohnungen oder um Geschäftsräume handelt. Wenn Kündigungen unter diesem Gesichtspunkt als unzulässig gelten müssen, so können die Preisüberwachungsstellen und die mit der Preisüberwachung beauftragten unteren Verwaltungsbehörden dem Vermieter jede Handlung untersagen, die den Mieter zur Räumung veranlassen soll. Die Gerichte sind an die Entscheidungen und Anordnungen der Preisbehörden gebunden, werden also gegebenenfalls eine Räumungsklage ablehnen, wenn die Kündigung von der Preisbehörde für unzulässig erklärt worden ist Wenn es sich um Geschäftsräume handelt, soll erforderlichenfalls auch die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer gehört werden. Ebenso bedarf eine Kündigung dann der vorherigen Genehmigung der Preisbehörde, wenn sie dazu dienen soll, die bisher vereinbarten Kündigungsfristen oder andere Vertragsbestimmungen abzuändern. Schadenersatzpflicht bei Nichteinhaltung der Lieferungsfrist Das Amtsgericht Köln hat in einem Urteil entschieden, daß Aufträge, die ein Handwerker übernommen hat, fristgemäß ausgeführt werden müssen, da andernfalls Schadenersatzpflicht bestehe. Ein Hausbesitzer hatte einen Installateur mit der Reparatur des Badeofens eines Mieters beauftragt. Da trotz mehrfacher Mahnungen der Auftrag nicht rechtzeitig ausgeführt wurde und der Badeofen infolgedessen nicht benutzt werden konnte, nahm der Mieter einen entsprechenden Abzug an der Miete vor. Der Hausbesitzer machte hierfür den Installateur ersatzpflichtig, indem er den Betrag des erlittenen Ausfalls von der Rechnung des Installateurs für den später doch noch ausgeführten Auftrag abzog. Das Gericht erklärte diesen Abzug für berechtigt und stellte sich auf den Standpunkt, daß ein übernommener Auftrag entweder fristgemäß ausgeführt oder so rechtzeitig abgelehnt werden müsse, daß dem Auftraggeber kein Schaden entsteht. Unterläßt es der Handwerker, den Besteller so rechtzeitig auf die Unmöglichkeit der fristgemäßen Ausfuhrung des Auftrag« aufmerksam zu machen, daß ein anderer Handwerker beauftragt werden kann, so liegt darin ein Verschulden, das eine Schadenersatzpflicht begründet. Zur Frage der Kündigung jüdischer Arbeitnehmer Das Arbeitsgericht Leipzig hat die Kündigung eines jüdischen Gefolgschaftsmitglieds, die mit der Teilnahme des Betriebes am Reichsbetrlebswettkampf begründet wurde, in einem Urteil vom 21. Dezember 1937 (2 Ca 145/37) für durch die Verhältnisse des Betriebs bedingt erklärt. Die Entscheidung stützte sich auf die Feststellung, daß die Teilnahme des Betriebes an dem Leistungskampf nahezu aussichtslos gewesen sein würde, wenn der jüdische Arbeitnehmer weiterbeschäftigt worden wäre. In der Urteilsbegründung wurde dargelegt, daß in diesem Falle keine eigennützigen und eigensüchtigen Motive die Kündigung veranlaßt hätten, sondern die Interessen der Gemeinschaft bestimmend für den Kündigungsentschluß gewesen seien. Das Individualinteresse des Klägers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes müsse hinter dem Gemeinschaftsinteresse zurückstehen, obwohl für den entlassenen Arbeitnehmer die Kündigung eine Härte bedeute. Die Kündigungswiderrufsklage des Arbeitnehmers wurde demgemäß mit der Begründung abgewiesen, daß die Kündigung betriebsbedingt sei. Die Vorschriften über das Arbeitsbuch Die geltenden Bestimmungen über das Arbeitsbuch sind in einem Heft „Die Vorschriften Uber das Arbeitsbuch" einheitlich zusammengefaßt worden. Das Heft kann zum Preise von 20 Rpf. von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Büro-Veröffentlichung) in Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 12 (Postscheckkonto Berlin 4096), bezogen werden. Weltwirtschaftliches Konjunkturbarometer Die Entwicklung des Welthandels war im zweiten Vierteljahr 1938 erneut rückgängig. Allerdings hat sich das Tempo der Schrumpfung des zwischenstaatlichen Handelsaustausches wesentlich verlangsamt. Die Verminderung der Welthandelsumsätze um weitere 6 Prozent gegenüber dem Achtung! Neues Postscheck-Konto! FUr alle Ueberweisungen, die fUr den Handwerker- und Mittelstandsverband oder für unsere Zeltschrift „Der Jüdische Handwerker" bestimmt sind, ist nur noch das Konto Berlin Nr. 8422« Zentralverbard jüdischer Handwerker, e. V. zu benutzen. Ueberweisungen für den Reichsverband des jüdischen Mittelstandes bitte mit dem Kennwort „Mittelstand" versehen. ersten Vierteljahr 1938 (in diesem war eine nahezu 14p rozent ige Verminderung des Welthandels festgestellt worden) ist zudem etwa zur Hälfte auf das Absinken der Preise einer Reihe wichtiger Welthandelsgüter zurückzuführen. Preisrückgänge sind vor allem an den Weltgetreidemärkten sowie an den Weltmärkten für Textilrohstoffe und Metalle eingetreten. Die verhältnismäßig geringen Verminderungen des Volumens des Welthandels sind außerdem teilweise jahreszeitlich bedingt. - '. ' ' In den Vereinigten Staaten hat sich die Wirtschaftsbelebung zwar fortgesetzt, aber die Aufwärtsbewegung vollzieht sich keineswegs so stürmisch, wie viele erwartet hatten. Doch beginnt in Amerika der Handel offensichtlich seine geleerten Läger wieder aufzufüllen. Die Folge davon ist, daß den Erzeugern erheblich mehr Aufträge als bisher zufließen. Die Umsatztätigkeit der Wirtschaft ist allgemein wieder im Ansteigen. Auch an den amerikanischen Rohstoff - märkten ist im großen und ganzen eine Erholung der Preise zu beobachten. Das gilt insbesondere für die T e x t i 1 - m ä r k t e. Durch eine besonders feste Tendenz zeichnet sich der Wollmarkt aus. Allerdings stutzt sich die Erholung der amerikanischen Wirtschaft noch immer hauptsächlich auf den Sektor der Verbrauchsgutererzeugung. Von den Investitionsguter Industrien hat bisher nur ein Teil den Tiefpunkt der konjunkturellen Entwicklung Uberschreiten können.- Redaktion: Erich Salinger, Berlin W SO, Nachodstr. 8 / Femspr 24 10 50 Alle Anfragen und Einsendungen find an dl* Redaktion des „Jüdischen Handwerker" zu richten. Redaktionsschluß am 5. jedes Monats.' Verlag, Geschäftsstelle und Anielgen Verwaltung: Zentralverband Jüdischer Handwerker, Barlin W 50, Nachodstraße 8, Fernsprecher: 24 10 30. Postscheckkonto: Zentralvarband jüdischer Handwerker, Berlin Nr. 84 22a. „Der Illdlsche Handwerker" erscheint einmal monatlich, Mitte des Monati, mit der standigen Beilage „Der Jüdische Mittelstand". •eiugsprels: vierteljahrlich 30 Rpf. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummer 25 Rpt. Bestellungen nimmt Jede Postanstalt oder der obige Verlag, Berlin W SO, Nachodttrafie 8, entgegen. Anielgenprelse: Lt. Preisliste auf Antrage. Zur Zelt Ist Preisliste Nr. 5 vom V.September 193a güllig. Schluß der Anzeigenannahme: Am 10. jeden Monati. Verantwortlich: Für den redaktionellen und fUr den Anzeigenteil: Erich Salinger, Berlin W SO. Druck: M. Lessmann, Berlin-Hamburg. DA. 3000, II. VJ. 3«. 8

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.