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Der jüdische Handwerker · 1938-01-01 · 2 (2.1938) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
30 (1938)
Issue
2 (2.1938)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 46
Date
1938-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Änderungen Im Arbeltsbuch sind Urkundenfälschungen Das Obertandesgericht München hat den Inhaber eines Arbeitsbuches, der in diesem bei der Angabe landwirtschaftlicher Kenntnisse den Vermerk „Ja" ausradiert und dafür „keine" eingetragen hatte, um auf diese Weise Beschäftigung in einem anderen Berufe finden zu können, wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 des Strafgesetzbuchs verurteilt. Das Gericht «zeichnete in der Urteilsbegründung das Arbeitsbuch als einen amtlichen Ausweis über die Berufsausbildung und die berufliche Entwicklung der Arbeiter und Angestellten, durch den es der Wirtschaft erleichtert werden soll, den richtigen Mann an den richtigen Platz zu stellen, und der Schwarzarbeit sowie der Landflucht entgegenzuwirken. Die Fälschung eines Arbeitsbuches sei deshalb geeignet, den planmäßigen Einsatz der Arbeiter durch die Arbeitsbehörden zu beeinträchtigen. Darf der Einzelhändler eine Ausstellung veranstalten? Ein privater Gewerbetreibender, der «eine Waren, zum Zwecke der Eigenwerbung in einer größeren Veranstaltung zur Schau stellen will, darf hierfür nicht die Bezeichnung „Ausstellung" verwenden. Da» ist auch dann nicht zulässig, wenn die Veranstaltung in besonders zu diesem Zweck femieteten Sälen oder größeren Räumen durcKgeführt wird, ine solche der Eigenwerbung dienende Veranstaltung eines Einzelunternehmers oder einer Einzelfirma darf, um Irreführungen vorzubeugen, nicht' Ausstellung, sondern nur Schau (also z. B. Handarbeitsschau, ujdilwarenschau, Bekleidungsschau, Möbelschau usw.) genanft werden. Beschäftigung von Schwarzarbeitern strafbar Wer Personen, von denen er weiß oder wissen muß, daß sie Erwerbslosen- oder Wohlfahrts-Unterstützung beziehen, gegen Entgelt beschäftigt, macht sich strafbar, wenn er diese Beschäftigung nicht unter Mitteilung des vereinbarten Entgelts dem Arbeitsamt anzeigt. Von dieser Anzeigepflicht ist er auch dann , nicht befreit, wenn der beschäftigte Unterstützungsempfänger selbst die Beschäftigung dem Arbeitsamt angezeigt hat. . Vielmehr ist, wie in einem Kammergerichtsurtefl kürzlich 'festgestellt wurde, außer dem Unterstützungsempfänger auch der Arbeitgeber gemäß der Verordnung vom 26. Mai 1036 anzeigepflichtig Und macht Sich strafbar, wenn er Unterstützungsempfänger beschäftigt, ohne auch seinerseits das Arbeitsamt davon in Kenntnis zu setzen. ' Merktafel der Wirtschaft Die Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare hat mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers das Sammeln von Lumpen durch den Einzelhandel verboten. Der Ankauf neuer Flickreste durch Einzelhandelsgeschäfte bei gewerblichen Entfallstellen, um, sie an die Kundschaft zu Ausbesserungszwecken zu verkaufen, wird durch die Anordnung nicht berührt. j ' Für die Errichtung neuer holzverarbeitender Werke sind besondere Grundsätze und Richtlinien aufgestellt worden. Die Errichtung darf künftig nur erfolgen, wenn der Rohstoffbezug gesichert erscheint. Dabei darf die Rohstoffversorgung bereits Destehender Holzverarbeitungsbetriebe durch die Neuerrichtung nicht gefährdet werden. i Durch eine Bekanntmachung des Beauftragten für Baumwolle vom 23. Dezember 1937 sind Höchstpreise für Reisbaumwolle, beste Sorten, festgesetzt worden. Die Höchstpreise haben bereits seit dem 1. Januar 1938 Geltung. ,vX-; I . Wenn bei dem Kauf eines neuen Gegenstandes ein gebrauchter in Zahlung gegeben wird, so liegen nach einem Erlaß des Reichsfinanzministers (S. 5715—145 III) zwei selbständige Kaufverträge vor, die inbezug auf die Erhebung der Urkundensteuer (Freigrenze 150 RM.) als zwei getrennte Geschäftsvorgänge behandelt werden. Neubesitzanleihen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände können bis zum 30. Juni 1938 den Gläubigern zum Rückkauf angeboten werden. Der Rückkaufkurs ist auf 28' 4 Prozent festgesetzt. Die nicht zum Rückkauf angebotenen Anleihestücktf werden erst am 2." Januar 1970 zum Nennbeträge eingelöst und bis dahin nicht verzinst. •'-.■'»"» * Die Geltungsdauer der Wandergewerbescheine und Stadthausierscheine für das Jahr 1937 ist nochmals bis zum 28. Februar 1938 verlängert worden. Die Verlängerung erfolgt in denjenigen Fällen nicht,' in denen die Erteilung eines Wandergewerbe- oder Stadthausierscheins für das Jahr 1938 bereits rechtskräftig versagt worden ist. - Handwerker, die gleichzeitig der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel angehören, können auf Orund einer Vereinbarung von der Bucnführungs-Schulungspflicht im Handwerk befreit werden, wenn sie b i s z u m 1 . April 1 9 3 8 die Teilnahme an einer Buchführungs-Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel nachweisen können. •. '.:.>»; Nach einer Anordnung der Ueberwachungsstelle für Papier dürfen Zigarettenpackungen aus Papier nur in der Weise und aus dem Material hergestellt werden, wie das in einer zwischen den beteiligten Wirtschaftsgruppen getroffenen Vereinbarung festgesetzt worden ist. OTeltmftfrfflQftHdlßs . «onjunhfurbntomßtßc Die Verschlechterung der Wirtschaftslage in den Vereinigten Staaten hat kerne weiteren Fortschritte mehr gemacht. Die Ziffern der Stahlproduktion, der Güterwagengestaltung usw. zeigen sogar wieder eine geringe Zunahme. Vor allem aber hat der Export der Vereinigten Staaten unter dem Druck der sinkenden Preise eine Ausweitung erfahren. Andrerseits hat das Sinken der Kaufkraft zu einer Verminderung der Einfuhr von Lebens- und Genußmitteln sowie von Rohstoffen an anderen Ländern geführt. Hierdurch werden auch die Agrarländer und die rohstofferzeugenden Länder in Mitleidenschaft gezogen, die die Vereinigten Staaten mit Produkten wie Kupfer, Kautschuk, Kaffee usw. beliefern. Der wirtschaftliche Rückschlag in den Vereinigten Staaten .hat Gegenkräfte auf den Plan gerufen. Es werden großzügige Anstrengungen gemacht, um durch umfangreiche staatliche Investitionen erweiterte Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Annähernd 1 Milliarde Dollar staatliche Gelder sollen zum Zwecke aktiver Krisenbekämpfung eingesetzt werden, um auf diese Weise die geschwächte Kaufkraft der amerikanischen Bevölkerung wieder zu stärken. Für die Beurteilung der weiteren Entwicklung der amerikanischen Wirtschaft ist ferner die Tatsache nicht außer Acht zu lassen, daß infolge' des Einfuhrrückgangs die amerikanische Außenhand eis b i 1 a n z, die in diesem ausgesprochenen Gläubigerlande bisher natürlich passiv war, jetzt bereits aktiviert worden ist. Die Vereinigten Staaten machen große Anstrengungen, ihre Ausfuhr erheblich zu verstärken und dadurch die eigene Wirtschaft zu beleben. An den Weltrohstoffmärkten hat sich dieser konjunkturelle Rückschlag in einem erneuten Absinken der Preise wichtiger Welthandelsgüter ausgewirkt. Am meisten betroffen wurden bestimmte Nahrungs- und Oenußmittel wie Kaffee und Tee. Aber auch die internationalen Kupfer-, Petroleum-, Woll-, Baumwoll- und andere Märkte standen mehr oder weniger unter Preisdruck. Es scheint freilich, daß auch auf diesem Gebiete die Baisse bereits zum Stillstand gekommen ist, oder daß sjch das Tempo der Preissenkungen zum mindesten erheblich verlangsamt hat. Auf manchen Warenmärkten sind auch Preis erhöhungen eingetreten. Teilweise wirkt sich auch die Tatsache aus, daß große Warenvorräte meist nicht mehr vorhanden sind. Vielfach sind sie auch schnell so weit vermindert worden, daß die Produktion wieder erweitert werden konnte. Gut gehalten hat sich insbesondere der W e 11 w eizenmarkt, was für einige südamerikanische Länder, wie z. B. Argentinien, von großer Bedeutung ist. Weniger günstig sind die 'Aussichten auf den internationalen Woll- und B a u m w o 11märkten. Die Metallpreise haben sich ebenfalls etwas ermäßigt. Die Zusammenhänge, die zwischen der Weltmarktkonjunktur und der jüdischen Wanderungsbewegung bestehen, sind auch jetzt wieder deutlich wahrzunehmen. Die Konjunkturverschlechterung verringert die Neigung, namentlich der überseeischen Rohstoffländer, neue Einwanderer zuzulassen. Die Zahl der Länder, die zum Schutze des eigenen Arbeitsmarktes ihre Orenzen verschließen, nimmt offensteht-, lieh wieder zu. Doch muß andererseits beachtet werden, daß in einer Reihe überseeischer Agrar- und Rohstoffländer die Industrialisierung ohne Rücksicht auf die Schwankungen der Weltmarktkonjunktur fortschreitet, und daß daher dort für qualifizierte Handwerker und Facharbeiter (aber eben nur für diese) auch künftig genügend Betätigungsmöglichkeiten vorhanden sein werden. Redaktioni Erich Sallngsr, Berlin W SO, Nadiodstr. 8 / Fernsprecher i 24 10 30. Alle Anfragen und Einsendungen sind an die Redaktion des .Jüdischen Handwerker" zu richten. Redaktionsschluß am 5. |edes Monats. Verlag, Geschäftsstelle und Anzeigen-Verwaltung, Zentralverband tödlicher Handwerker, Berlin W50, NadiodstraOe 8 / Fernsprecher, 24 10X. Postscheckkonto: Zentralverbond lüdischer Handwerker, Berlin Nr. 84 226. Bestellungen nimmt jede Postanstalt oder der obige Verlag, Berlin W 50, NadiodstraOe 8, entgegen. Anzeigenpreise i Lt. Preisliste auf Anfrage. Zur Zelt Ist Preisliste Nr. 5 vom 1. September 1936 gültig. Schluß der Anzeigenannahmei Am 10. jeden Monats. Verantwortlichi Für den redaktionellen und für den Anzeigentell i Erich Salinger, Berlin W 50. Druck i R Scheck, Berlin SW 61, DA. 3000, IV Vi 37. I

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