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Der jüdische Handwerker · 1935-01-01 · 2 (2.1935) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
27 (1935)
Issue
2 (2.1935)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 11
Date
1935-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Der Jüöifcht MittelftanÖ Nr. 1t Beilage zum „JüöiTchen Hanöroeriter" Februar 1935 Erleichterte Geschäftsübernahme im Erbgang Die Aenderungen des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels haben den Herrn Reichswirtschaftsminister und Preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit veranlaßt, das nachstehende Rundschreiben vom 10. Januar IW (V. 6/35) zu veröffentlichen. „Durch das Gesetz vom 15. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1241) ist die in Artikel I $ 2 des Gesetzes zum Schutze, des Einzelhandels enthaltene Einzelhandelssperre allgemein uueh auf die Fälle der Uebernahme einer bestehenden Verkaufsstelle ausgedehnt worden. Damit ist auch die Uebernahme einer Verkaufsstelle gemäß S 5 des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels genehmigungspflichtig geworden. Für die Erteilung der Genehmigung sind gemäß Ziffer 1 der Durchführungsverordnung vom 23. Juli 1934 (RGBl. I S. 726) die Sachkunde und die persönliche Zuverlässigkeit des Ubernehmenden Unternehmers oder der für die Leitung des Unternehmens in Aussicht genommenen Person Voraussetzung. Grundsätzlich gilt dies auch für die Fälle einer Uebernahme einer Verkaufsstelle im Wege des Erbgangs. Um Härten und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, bin ich jedoch damit einverstanden, wenn in den Fällen, in denen eine Verkaufsstelle im Wege des Erbgangs übernommen wird und der Nachweis der erforderlichen Sachkunde von dem Uebernehmenden im Zeitpunkt der Uejbernahme nicht erbracht werden kann, dem Antragsteller eine für den. Erwerb der Sachkunde ausreichende Frist bewilligt und die Genehmigung einstweilen unter der auflösenden Bedingung erteilt wird, dafl der Nachweis der erforderlichen Sachkunde bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgebracht wird. Kehlt es in solchen Fällen dem Uebernehmenden dagegen auSerdem an der erforderlichen persönlichen Zuverlässigkeit, so ist ihm für den Verkauf des Unternehmens eine angemessene Zeit durch Erteilung einer befristeten Genehmigung einzuräumen. Dasselbe gilt, wenn es dem Uebernehmenden nicht gelingt, bis zu dem festgesetzten Zeitpunkt den Nachweis der Sachkunde-nachzubringen. Soweit eine Verkaufsstelle auf Grund von. Verträgen (z. B. Kauf. Pacht. Schenkung) die vor Erlafi des Gesetzes vom 13. Dezember 1934 abgeschlossen worden sind, Ubernommeri werden soll, ist zur Vermeidung unbilliger Härten für die Uebergangszeit ebenfalls entsprechend zu verfahren. Von einer Prüfung, ob eine auflergewöhnliche Uebersetzung im Sinne der Ziffer II der Durchführungsverordnung vorliegt, wird in den Fällen der Uebernahme dagegen regelmäßig abgesehen werden können. In den schon bisher gemäß t 3 Zitier 2 und 3 des Einzelhandelsschutzgesetzes genehmigungspflichtigen Fällender Uebernahme durch ein mehrere Verkaufsstellen betreibendes Unternehmen und der Uebernahme in Verbindung mit Aenderungen der Betriebsart ist bis auf weiteres wie bisher gemäß Ziffer \ b der Durchführungsverordnung vom 23. Juli 1934 zu verfahren." In Aussicht genommen ist auch eine Neufassung, der Durchführungsverordnung, die aber erst im Laufe des rfolgcn kann. Uli ri III Uli ru HK>» ri ui iiiiii Kebruur erfolgen kann. Aus im tmdstattdsJlutaud Anfragen in allen den Mittelstand betreffenden Fragen werden an jedem Montag von 3—4 Uhr nachmittags in unserer Geschäftsstelle, Berlin W 5t, Nachodstr. 8, durch persönlich anwesende l'räsid ial m itglieder behandelt, in besonders dringlichen Fällen nach telefonischem Anruf auch zu jeder anderen Zeit Die juristischen Sprechstunden für unsere Mitglieder aus Handwerk und Mittelstand werden an jedem Mittwoch, nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr, in den Räumen des Kreditvereiqs, N 24, Oranienburger Str. 3, durch unseren Syndikus, Herrn Dr. jur. Manfred M e y e r , sowie an jedem Mittwoch, nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr, in unserer Geschäftsstelle, W 30, Nachodstr. 8, durch unseren Syndikus, Herrn Dr. jur. Benno Bäcker, wahrgenommen. In besonders dringlichen Fällen stehen die Herren Syndici nach vorherigem telefonischen Anruf an die Geschäftsstelle (B 4 Bavaria 1030) auch zu jeder anderen Zeit zur Verfügung. Ebenso sind unsere Fachberater fUr Wirtschafts-. Steuer- und Werbefragen nach vorherigem telefonischen Anruf zur Auskunftserteilung bereit. Ikue TttUgliedec ItBeelut) Bucherrevlior — Steuerberater Frendenberger, Leopold, Wilmersdorf. Hohenzollerndamm 197. H 7 Wilmersdorf 8447. Buchdrucker«) u. Formular*erUf Landshut & Co., Inh. Richard Meidner, O 27, Alexan- «lerstraße 39. E2 Kupfergraben 0283-84. Gardinen — Teppiche — Brücken — Decken V\ illdorff, 1... Inn. Max Willdorff. NO 55, Bötzowstr. 12. Zwass, L. & Co., Inh. Walter Oberhardt, NO 18, Landsberger Sur. 91. £9 Friedrichshain 1871. Schrelhmaschlnenarbeiten (ioldschmidt, Irene, Schöneberg. Akazienstr. 8 (pari.). Heimarbeiten, Spez.: wissenschaftlich, technisch, literarisch. G I Stephan 8560. Schreibma tchinenhandlung Eichwald, Werner. Charlottenburg 5, Leonbardtstr. 22. C4 Wilhelm 1359. |1ML ■Uniaa— aal ~~- — mOD«uranipon Spedition Merkur, Inh. Leopold Abraham. N4. Invalidenstr. 38. D 2 Weidendamm 0493. ßeädUünuu/** Texttl- und Manulakturwaren Klonower, Julie, in Fa. Sigbert David, SO 3b, Oranienstraße 184. Kurz-, Weiß-, Wollwaren engros und endetail. F8 Oberbauni 6874.. Zigarren, Zigaretten, Tabake Hausdorff, Werner, Wilmersdorf. Motzstr. 9t (nahe Prager Platz). H7 Wilmersdorf 5219. (Infolge Nummernänderung.) Geschäftsstelle das „Zentralvarbandea jüdischer Handwerker Deutschland« e. V.": Berlin W 50, NachodstraBe 8 (Laden Wolff) / Fernsprecher: 8 4 Bavaria 1030 / Postscheckkonto; Berlin Nr. 84226. QaaohlMaatelle d«« „R«loh«v«rband«s daa J0dlachan Mfttelatandea": Berlin W 80, Nachodstr. 8 (Ladan Wolff) / Famsprecher: B 4 Bavaria 1030 / Postscheckkonto: „Wilhelm Marcus, Berlin-Friedenau", Berlin Nr. 91508. .Dar JOdleohe H.ndw.rk.rerechelnt elnmol monatlich, Mitte sät Monet». mit dar elendigen Ballaga „Dar Jüdische Mittelstend' Schrlttleltung: Erle» Salingar. Berlin W 90. Naohodttt. / Fernsprecher: 8 4 Bavaria 1030. Alle redaktionelles Aufregen und Eineendungen tlnd aa die Sckrlftleltung dee „Jüdischen Handwerker" zu richten RedeklloneschluB an B. Jedae Monat». Verleg, OeechiHeelelle und »nzeigenverweltengi Blko-Verleg. Berlin SW ig- Kuretr 20 21 I Fernsprecher: As Merkur 11« Poeteoheckkonto: „Druckerei Blko", Berlin Nr. 21442. Beiugeprele: Vierteljährlich. 30 Rpf. zuzüglich Beelellgetd. Einzelnummer 29 Ftp«. Bestellungen nimmt |ode Peateaatalt oder dar Blka - Varia«, Berlin SW 19, Kuretr. 20-11, entgegen. Anielgenprelee: Lt. Preisliste auf Anfrage. Zw Zelt lat Prdelicto Nr. 3 vom 1. Juni 1934 gültig Schrei der Anzeigenannahme: Arn 10. Jeeee Monets. Verantwortlich: För den rodek11 one11en Teil: Erich BiUngar. Berlin W SO für den Anzeigenteil: Kali Aufrecht, Berlin SW 19. Druck: Druckerei Blka, Berlin SW 19. DA 4.000 |V.V|. 34. Auflage dieaer Nummer: 4000 Exemplare. 12

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