Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Bremen
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Bremen
- Volume
- 7 (1935)
- Issue
- 5 (15.5.1935)
- Date
- 1935-05-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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GEMEINDEBLATT ER ISRAELITISCHEN GEMEINDE iMTL. ORGAN DER GEMEINDEVERWALTUNG & * l Dae JUdl«ch»:0»m«lnd«bl»tt gelangt an dl* Mltglladar dar laraalltlachan Qamalnda Braman und an dl* Qamalndavarwaltungan dar RabfeUiatabasIrfca Oatfriaaland, Oldanburg und Stada zur Llafarung. Bazugaprala vlartaljahrtlch 30 Pfg. zusQgl. PoatzuataMgabUhr. Nachdruck nur mit Quallanangaba und mit Otnthmigung daa Varfaaaara gaatattat. Nr. 3 Bremen; 15. Mai 1935 7. Jahrgang L |Aui dtr Israelitischen Gemeinde Bremen] Beitrage für den lokalen Teil sind an die Schriftleitung des jadischen Oemcindeblattes, Bremen, QartenstraBe 7. zu senden. Amtliche Bekanntmachungen: GemäB Beschluß der Generalversammlungvom 15. April IftSS wurde Herr Max Rettenberg für die Zeit fl>35 bis 19.17 zum 3. Vorsteher wiedergewählt. In den Gemeinderat wurden für den Turnus 19,35-36 gewählt: die Herren Dr. Paul Hes, Norbert Nathan, Karl Abt und Simon Horwltz. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Bremen, den 7. Mai 1935. Der Vorstand. Die Gebühr zur Erteilung der Bauerlaubais für Grabsteine beträgt: .Wert bis zu 3t» RM 5% Wert bis zu 600 RM 10% Wert bis zu 900 RM \2W Wert Ms zu 1200 RM 15% Wert bis zu 1500 RM und mehr 20',. ___ Anträge sind im Gemcindebüro und bei den Grabsteinlieferanten erhältlich. Bremen, den 15. April 19,35. Friedhofs-Kommission. ■ .•' ~ *• . v Aus AnlaB des zehnjährigen Bestehens des Jüdischen Altersheims Ist zu Ehren der um das Heim hochverdienten Frau Michel ein Auguste-Mlcheyomls für AltersfUrsorge ins Leben gerufen worden. Wir bitten, im Interesse des .indischen Altersheims die Förderung dieses neuen Fonds nach Kräften zu propagieren. Bremen, den 5. Mai 19.35. Jüdisches Wohlfahrtsamt. Der nachstehende Beschluß der Generalversammlung vom 15. vorigen Monats wird hiermit allen Gemclndcmitgliedern zur Kenntnis gegeben: Die ordentliche Versammlung der Israel. Gemeinde Bremen (Generalversammlung) vom 15. April 1935 beschließt folgenden Zusatz zu den Statuten der Israelitischen Gemeinde Bremen vom S April 1877 nebst Nachträgen vom 7. Februar 1880. 5. Februar 1882. 28. März 1888: .Das Repräsentanten-Kollegium der Israelitischen (taneimk Bremen (Vorstand und Gemeinderat) wird ermächtfgrHür die Zelt bis zur auf die Generalversammlung'vom 15. ApriT" 19.35 folgenden nächsten ordentlichen Generalversammlung alle Maßnahmen zu treffen, die im Gemeinde-Interesse als notwendig erachtet werden. In diesem Rahmen ist es auch ermächtigt, mit acht Stimmen seiner anwesenden Mitglieder Satzungsandernde Beschlüsse zu fassen; die Befugnisse der Gemeindeversammlung gehen dementsprechend insoweit auf es Uber, als diese mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse zu fassen berechtigt ist. Sollen vom Repräsentantenkollegium solche Beschlüsse gefaßt werden, so müssen die entsprechenden Vorlagen seinen sämtlichen Mitgliedern mindestens eine Woche vor der Beschlußfassung im Wortlaut bekanntgegeben werden. Die Stimmenabgabe bei der Beschlußfassung erfolgt namentlich und ist ebenso im Protokoll festzustellen: Die satzungsmäßigen Rechte der Gemeindemitglieder aus den 88 l'3 und 31 der Statuten dürfen weder auf Zeit aufgehoben noch eingeschränkt werden. Im § 1) wird die Zahl 12 durch die Zahl 40, im § 31 werden die Worte „von mindestens 20 Mitgliedern" durch die Worte „von mindestens ein Arittel der stimmberechtigten Gemeindemitglieder" ersetzt. Bremen, den 10. Mai 1935. Der Vorstand. ■ Bremer Nachrichten lausende freiwilliger Helfer haben iiti vergangenen Jahr d>e blaue Beitragskarte des Zentralaussehusses der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau und der Zentral«ohlfahrtsstclle gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden eingeführt und in aufopfernder Weise mitgearbeitet, um gute Resultate zu erzielen. Die am I. Mai 1934 begonnene Aktion wird jetzt weiter fortgeführt. In Bremen hat sich eine neue Organisierung als notwendig gezeigt, um jeden, der 25 Pfennig monatlich geben kann, zu erfassen. Dies ist dei Mindestsatz für minderbemittelte Spender. Als neue Beitragsmarke wird die Fünf-Mark-Serie mit dem Sabbat-Bild eingeführt. Wenn demnächst wieder freiwillige Helferinnen an Deine Tür pochen, entzieh Dich ihrer Bitte nicht! Ks ist Deine Pflicht, zu helfen! --r-Bne synagogale Feier findet aus Anlaß des zehnjährigen Bestehens des Jüdischen \\- terslieini am Sabbat, den h. Juli, währenu des Morgen-Gottesdienstes statt. Der Tag gilt als Spendentag für Moschaw sekenlm (Altersheim). An diesem Tage im Jahre T925 wurde das Heim zum ersten Male von den Insassen in Benutzung genommen. Fs wird vielfach unbeachtet gelassen. daß der Gcmeindebeitrag für das laufende Jahr am I. Januar fällig gewesen ist. Die Zahlung kann auch In 4 Quartals- oder 12 Monatsraten erfolgen- Mitglieder, die im Laufe des Jahres abwandern; haben die unbeznhlt gebliebenen Beitragsraten nachzuzahlen. Das gleiche gilt hinsichtlich des Nachlasses Verstorbener. Synagogen-Gemeinde Delmenhorst Der am 9. Mai wiederholte Wahlakt fand unter VorsitI des Präsidenten des Landesausschusses statt, und ergab die Wahl des Herrn M. Lippmann zum Vorsteher mit überwältigender Majorität.