Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 41 (8.10.1937)
- Date
- 1937-10-08
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Jüdische Winterhilfe Abteilung: Spendenaufkommen I einzia n Wü!ter-B!üme!-Straßc IC,! — rcimui Nr. 2jouz Postscheckkonto; Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig, Abteilung Winierhiifr, Nr. 2Öb lb Leipzig — Bankkenten der jüdischen Winterhilfe bei: Handelsbank Iaria e. G.m.b.H., Leipzig, Ritterstraße 23-29 — Bankhaus Kroch jr. Kommanditgesellschaft a. A., Leipzig, Goetliestraße 2 — Bankgeschäft Siegfried Weinberg, Leipzig, Katharinetistraße 17 Mszug aus den mditlinlen für die JUdlsdie Winterhilfe 1937/38. IV. Aufbringung der Mittel. Die Aufbringung der Mittel erfolgt im wesentlichen nach den für das Winterhilfswcrk des Deutschen Volkes geltenden Grundsätzen. I. Monatlic h e Oelds p e n d e n. Als angemessenes Opfer für die Jüdische Winterhilfe gelten folgend.' Satze: a) Lohn- und Gehaltsempfänger zahlen während der sechsmonatigen Dauer des WHW 1937/38 (1. Oktober 1037 bis 31.März 103$) monatlich mindestens 10<>/o der abgeführten Lohnsteuer. b) Lohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen linkommens nicht herangezogen werden, entrichten ein Opfer von monatlich UM. 0,25. c) Festbesoldete, die neben ihrer Lohnstcucrlcistung noch /in I fnkommensteuer veranlagt werden, entrichten neben ihrer monatlichen Spende in Höhe von mindestens 10 o o ihrer Lohnsteuer ein monatliches Opfer in I löhe von 1 «' o ihres für das Jahr 1930 veranlagten Einkommen Steuer betrages an die Jüdische Winterhilfe soweit die Steuerschuld nicht durch Lohnabzug getilgt wird. Diese 1 o/0 werden also lediglich von der Einkommensteuerschuld errechnet, die durch Vorauszahlung und die Abschlußzahlung getilgt worden ist. d) Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe sowie sonstige Einkommenbezieher, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, entrichten monatlich ein Opfer in Höhe von 1 o/0 des für das Jahr 1930 veranlagten Linkommensteuerbetrages an die Jüdische Winterhilfe. e) Inhaber von offenen Handelsgesellschaften und KommandH Gesellschaften entrichten monatlich 1 O/o des für das Jahr 1936 veranlagten Einkommen Steuer betraget an die |Qdische Winterhilfe. f) Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe sowie sonstige Einkommenbezieher, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, opfern einen Mindestbetrag von monatlich R.W. 1, während der Dauer der Winterhilfe. 2. Jüdische E i n t o p f s p e n d e. An den EintopfsonntagT. des Winterhilfswerkes des Deutschen Volkes werden Eintopfspenden in. den jüdischen Haushalten und den jüdischen Gaststätten, die als solche gekennzeichnet sind, gesammelt werden. 3. Jüdische P f u n d s a m m I u n g e n. Entsprechend den Pfundsammlungen des Winterhilfswerkes des Deutschen Volkes sind jüdische Pfundsammlungen anzusetzen. (fthi (OedU lüdUcUe Wuttedtäft! n Der Besitz des Armen ist sein Recht auf deine Hilfe" Midrasch iu Spr. Sal. 22, 22 J