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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1936-06-05 · 23 (5.6.1936) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
12 (1936)
Issue
23 (5.6.1936)
Date
1936-06-05
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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GEMEIN DEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIOIONSÜEMEINDE ZU LEIPZIG 5. Juni 1936 sitzenden wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Ludwig Lehr freund, Leipzig, gewählt. Schriftführer sind die Herren Berthold Levy, Leipzig, Uiu! 1'.. jacob Brande, Leipzig. Horm Jacob wurde für seine großen Verdienste, die er sich um die Gründung der Hank und seit Gründung um ihre Entwicklung erworben hat, der herzlichste I )anl< ausgesprochen. Keine Auswanderung «Milte SpiaiMkniiiüiLssc! Einer Mitteilung des Hilfsvereins der Juden in Deutschland entnehmen wir folgende Ausführungen: Die verstärkte Auswanderung nach Ubersee hält unvermindert an und richtet sich vor allem nach Südafrika, den Vereinigten Staaten und einigen südamerikanischen Ländern. Bei der fortgeschrittenen wirtschaftlichen Erholung der meisten diesei Länder könnte man die Aussichten unserer Auswanderer trotz der bekannten Schwierigkeiten ais verhältnismäßig günstig bezeichnen, wenn nicht unsere Ausw a n d e r e r selbst v e r Ii ä u g n i S V O 11 e I e Ii i e r b e g l n g e u, die nicht nur ihr wirtschaftliches Fortkommen erschweren, sondern auch eine unerträgliche. .Belastung für die. Arbeit de?- ausläitd«sv.hcii I lil'fskomitccs darstellen. Dali es Pflicht des jüdischen Auswanderers ist, sieh im Einwanderungslande jeder politischen Tätigkeil strikte ZU einhalten, muri mit allem Nachdruck wiederholt weiden, da damit unabsehbarer Schaden angerichtet werden kann, der die Einwanderungsmöglichkeil für Tausende von nachrückenden Auswanderern zu zerstören vermag. Während aber eine unstatthafte politische Betätigung immer nur von wenigen Ein/einen ausgeht, liegt ein sehr viel allgemeineres Verschulden in dem in a u g e I n d e n Ei f e r z u r E r I e r n u n g der künftigen Landessprache. Der Einwanderer kann auf wirtschaftlichen Erfolg nur dann rechnen, wenn er die Sprache im » ..«----- ..........------ r<!«lmF......(..« ,,,,.1 cir-l' «tattn im 1 an«)* »»••UM« n>.Ui0a>wiid v....b^. ......----............-.................... möglichst rasch in ihr vervollkommnet. Trotzdem wird aus den überseeischen Ländern immer häufiger berichtet, daü kaum ein kleiner Teil der Einwanderer auch nur über die bescheidensten Sprach* kenntnisse verfügt. Beispielsweise beherrschteil von über 200 jüdischen Auswanderern nach Südafrika höchstens 10 die englische Sprache. Einige wenige lernten auf dein Schiff; der Rest war uninteressiert und verließ sich darauf, im Lande zu lernen. Aus allen Auswanderungsländern gehen dem Hilfsverein heftige Klagen darüber /u, dali die Einwanderer fast ausnahmslos sprachlich, psychisch und beruflich völlig unvorbereitet dahin kämen und sich damit selbst die allergrößten Hindernisse für ihr Vorwärtskommen bereiteten. Aus Argentinien kommen Klagen, daß die Einwanderer immer wieder Vergleiche mit ihrem früheren Leben anstellen und sieh in keirter Weise umstellen wollen. Andererseits erhält der I lilfsverein immer wieder Briefe von Auswanderern, die darüber berichten, welch unschätzbare Vorteile ihnen die Beherrschung der Landessprache und möglichst außerdem noch einer Sprache gebracht hat. Es verdient nachdrücklichste Betonung, daß die Kenntnis der englisch e u S p r ac h c a u e h f ii r A us w a u d e r e r n a c h Südamerika, insbesondere tur Kaufleute, eine außerordentliche Hilfe bedeutet. Wichtiger noch ist die Kenntnis der dortigen I andessprachc, im allgemeinen des Spanischen und für Brasilien des Portugiesischen. Es ist deshalb unbedingt notwendig, daß jedem ein/einen Auswanderer das Gewissen geschärft wird für seine Pflicht, Sprachen /u lernen, schon bevor er auswandert. Nicht nur er selbst, sondern die jüdische Öffentlichkeit wird sonst für sein Versäumnis zehnfach büßen müssen! Portugiesischer Sprachkursus. Es können noch 3—4 Personen am Sprachkursus für Portugiesisch, die Stunde zu 50—60 Pfg., teilnehmen; wer auch das nicht aufzubringen vermag, erhält Beihilfe vom Hilfsverein der luden in IVntsrl-.l-•••■.t Weidungen bis?..... 1Ü. Juni bc» der iScratUüfcäitcüe Jvo Hilfsvereins, Goethestrabe 1, III, Fernsprecher 14102. Mitteilungen des C.-V.-Syndikats. Kündigungsschutz. Dem jüdischen Angestellten einer arischen Firma in Merseburg war unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt worden. Das Arbeitsgericht hatte die Kündigung als berechtigt anerkannt. Dieses Urteil hat das Landesarbeitsgericht Halle unter Akt.-Z. 6 H 32 36 als unbillige Härte aufgehoben und den arischen Geschäftskäufer als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger entweder wieder einzustellen oder ihm eine Entschädigung von RM. 250,— über die Kündigungsfrist hinaus zu zahlen. Die Kündigung sei, so führt das Landesarbeitsgericht aus, nicht nur nach den persönlichen Verbältnissen des Klägers unbillig hart, sondern sie sei auch nicht durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt. Die Beklagte habe dem angeblichen Druck örtlicher Stellen nicht ohne weiteres weichen dürfen. Etwaige Ungelcgenhoiten durch Beseitigung voreilig angebrachter Anschriften über arische Gefolg- BChaftSZUSainmensetzung gingen zu Lasten der beklagten Firma. Der nationalsozialistische Staat habe eine wirtschaftliche Benachteiligung der Juden bewußt vermieden. Der Klägei sei außerdem der Sohn eines gefallenen Frontkämpfers. Vollstreckungsschutz. I >as Landgericht Leipzig hat unter Akt.-Z. 2 T 1249/35 in der Angelegenheit einer Zwangsversteigerung den Beschlull des Amtsgerichts Leipzig aufgehoben mit der Begründung) daß zwar die Einstellung des deutschen Volkes zum Judentum seit der nationalen Erhebung früheren Zeiten gegenüber eine grundsätzlich verschiedene sei, aber die Beschränkungen, denen die Nichtarici unterliegen, gesetzlich geregelt seien. Die Maßnahmen der Keichsrcgieriing gegen das Judentum hätten ihren Niederschlag vor allem in den Berufsbeamtengesetzen und den Nürnberger Gesetzen vom 15.9. 1935 gefunden. Hiernach s.i ntnäcfot die Judentrage iiui in Staats- und eherechtlicher Hinsicht geordnet worden. Das Wirtschaftsrecht der Juden sei vorläufig gesetzlich noch nicht geregelt. I lätte der Gesetzgeber die Rechtswonltat des Vollstreckungsscnutzcs den Nichtariern versagen wollen, so hätte das in der Verordnung vom 26. b. 1933 zum Ausdruck kommen müssen. Da das aber nicht der Fall sei, müßten die Bestimmungen auch an) die Zwangsversteigerung Anwendung linden. Jüdisches Lehrhaus Leipzig Stundenplan für Hie .Woche - vom 7. bis 13.-Juni 5336. •••>-•■ Montag: 19,30 Uhr Kurzschritt für Anfänger - Schule. — 19,15 Uhr Hebräisch Kurs A - Pfaffendorfer Str. 4. — 20 Uhr Französisch Kurs B - Sozialamt. 20,15 Uhr Englisch Kurs A - Schule. — 21 Uhr Kurzschrift für Fortgeschrittene - Schule. — Dienstag: 20 Uhr Englisch Kurs C - Schule. — 20 Uhr Spanisch - Sozialamt. — Mittwoch: 20 Uhr Französisch Kurs C - Sozialamt. 20,30 Uhr Englisch Kurs C - Schule. — Donnerstag: 19,30 Uhr Kurzschrift für Anfänger - Schule. 19,45 Uhr Hebräisch Kurs B - Pfaffendorter Str .4. — 20,30 Uhr Englisch Kurs B - Schule. 21 Uhr Kurzschrift für 1 ortgeschrittene - Schule. Letztmalige Veröffentlichung des Stundenplanes. Da der Stundenplan nunmehr in jeder Woche gleich bleibt, wird er künftighin nicht mein HUU etil uckl. LcdigiM.li wciiil rkütorCiCilUiigCii v'ull ui.hi iieuic veröffentlichten Stundenplan vorkommen sollten, werden diese hier abgedruckt. Amtiiche Bekanntmachungen. Barmizwa-Vorbereitung. Zur Barmizwa-Vorbereitung werden seitens der Gemeinde unentgeltlich besondere Lehrgänge abgehalten. 1 ür die in der Zeit vom 2. Januar 1921 bis 31. Marz 1924 geborenen Knaben beginnt der Lehrgang am 1. Juli 1930. Nur wer daran teilgenommen hat, wird als Barmizwa in der Geineindesynagoge zugelassen. Anmeldungen bis 30. Juni 1936 im Gemeindeamt, Walter-Blümel- Straße 10 1. Von der Teilnahme können auf Antrag der Eltern solche Knaben befreit werden, welche bereits ihren Religionsunterricht privat durch einen von der Gemeinde angestellten Lehrer erhalten. Auch diese Kinder sind zur angegebenen Zeit zu melden. Leipzig, den 29. Mai 1936. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Anmeldung von Sterbefällen nach Dienstschluß des Gemeindeamtes. Wenn das Gemeindeamt geschlossen hat, sind Sterbefälle unter Nr 17034 (Bestattungsordner Braude) und wenn dieser nicht zu erreichen ist, unter Nr. 21382 (.Bestattungshilfe Pietrkowski) oder unter Nr. 53889 (Neuer Friedhof) zu melden. Leipzig, den 4. Juni 1936. Der Vorstand der israelitischen Reügionsgemeinde zu Leipzig A;..!i■ IM*!. ."?r..^ wC:^^..'.«!. -•«■••;•?.!n der Gcmcindesltzuug vom 20. Mai ist eine Änderung des Qemeindestatuts beschlossen worden. Das geänderte Statut liegt vom 2. Juni bis mit 15. Juni täglich von 9—1 Uhr an der Kasse unseres Gemeindeamtes zur Einsichtnahme aus. Leipzig, den 22. Mai 1936. Der Vorstand der israelitischen Religiousgeineiiide zu Leipzig. Gottesdienste Ucmciudesynagoge. Sabbatgottesdienst: Freitag. 5. Juni, Abendgebet 19 Uhr mit Predigt. Sonnabend, 6. Juni, Morgengebet 9 Uhr; Nachmittagsgebet 20,45 Uhr, anschließend Lehrvortrag, Abendgebet 21,19 Uhr. Gottesdienst an Werktagen in der Ez-Chaim-Synagogc. Gemeindesynagoge. Sabbatgottesdienst: Freitag, 12. IUlli, Abendgebet 19 Uhr. Sonnabend, 13. Juni, Moigengebel 9 Uhr, Jugendgottesdienst 15,15 Uhr mit Predigt; Nachmittagsgebet 20,55 Uhr, anschließend Lehrvortrag, Abendgebet 21,27 Uhr. Gottesdienst an Werktagen in der Ez-Chaim-Synagogc. Ez-Chaim-Synagoge, Ütto-Schill-Str. Freitag, den 5. Juni, Abendgebet 19 Uhr. Sabbat, den 6. Juni, Morgengebet 8,3(1 Uhr, Mincha 18 Uhr, anschließend Schulchan Aruch-Erklärung von Rabh. Dr. Ochs, Ausgang 21,19 Uhr. Wochentag: Morgcugcbet 7 Uhr. Abendgebet 19,15 Uhr.

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