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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1929-04-12 · 15 (12.4.1929) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
5 (1929)
Issue
15 (12.4.1929)
Date
1929-04-12
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
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3 Cg. aij/aS. Verkündet am 30. Januar 1929 Ref. Dr. Wcider als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. Vollstr. Ausfertigung Urteil. IM NAMEN DES VOLKES! In Sachen der Firma Joseph Marcus in Burgsteinfurt in Westf., Bahnhofstr.20, — Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte JRt. Dr. Löwenstein und Dr. Sitte in Leipzig — Klägerin, gegen die Inhaberin der Automatischen Mazzoth-Fabrik R. Schmcidler in Leipzig N 22, Planitzstr. 31, und der gleichnamigen Bäckerei und Konditorei in Leipzig C i, Ranstädter Steinweg 28 32, Frau Ruchla Schmeidler in Leipzig N 22, Planitzstraße 31, — Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Weichen, Uhlmann, Dr. Hoerner und Dr. Schärtl in Leipzig — Beklagte, erkennt das Landgericht zu Leipzig — 3. Zivilkammer — unter Mitwirkung des Landgerichtsdirektors Dr. Klare und der Landcerichtsräte Dr. Gerold und Dr. Hallbauer für Recht: 1. Die Beklagte wird bei Vermeidung der gesetzlichen Geld¬ oder Haftstrafen für den Fall der Zuwiderhandlung verurteilt, dafür zu sorgen, daß es ihr Geschäftsführer Chaim Laib Schmeidler fortan unterläßt zu behaupten und zu verbreiten, daß sich die gesamten Mazzothfabriken Deutschlands zu einem Konzern zusammengeschlossen hätten, um die von den wirtschaftlichen Verhältnissen betroffene Bevölkerung durch höhere Preise auszubeuten. 2. Der Klägerin wird die Befugnis zugesprochen, den verfügenden Teil des Urteils auf Kosten der Beklagten in gleicher Größe wie die am 16. 3. 1928 in dem Allgemeinen jüdischen Familienblatt und dem Leipziger jüdischen Gemeindeblatt unter der Überschrift „Bekanntmachungen an das jüdische Publikum" erschienenen Anzeigen innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Rechtskraft des Urteils in den genannten Blättern veröffentlichen zu lassen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 5 500 RM hinterlegt. Tatbestand und Gründe pp. Dr. Klare Dr. Gerold Dr. Hallbauer Ausgefertigt am 5. Februar 1929. Der Urkundr.beamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Leipzig. L. S. Tauscher, J. Ass. Vorstehende Ausfertigung wird der Klägerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Leipzig, den 5. Februar 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. L. S. Kühn, O. J. Sekr. 3 Cg. 215 28. Daß vorstehendes Urteil rechtskräftig ist, wird hiermit bezeugt Leipzig, den 18. März 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. L. S. Kühn, O. J. Sekr. Beglaubigt, Leipzig, den 30. März 1929. durch: (gez.) Dr. Siue. Rechtsanwälte Justizrat Dr. Löwenstein und Dr. Sitte MAX SINGER Uhrmacher und Juwelier LEIPZIG, PLAUENSCHE STR. 2 / FERNSPR. 27327 GEGR.1906 EIGENE WERKSTÄTTE Juwelen, Uhren, Schmuck SPEZIALITÄT: ECHTE SILBER-GEGENSTÄNDE Silber-Bestecke, Becher, Schalen, Körbe, Leuchter usw. besonders preiswert <8fgr. J89S Cetpgtget ftifäljatle Tl. $44 24 Jnbabec: ffcledc. Xcemegcr / 71 e Idteflcaßc 34 TägityeMuhren: ff. lebend Spiegelkarpfen, Stiftete ff. ®öet - Qedfte, "Bleie, ^otel/en fowle aUeefeifd>efte Seeflfd>e auf «?/« Tiedftgeitige Veftetlung fidftrt prompte Aufteilung! Triff) man Frieda oder Wanda Sagt man „Schönen guten Tag" So macht jeder Propaganda Für den - schönen guten Unsere Verkaufsstelle in Leipzig: Hainstrafje 16/18 Druck von August Pries in Leipzig

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