Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1927-11-21 · 42 (21.11.1927) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
3 (1927)
Issue
42 (21.11.1927)
Date
1927-11-21
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
86% known words query
IRI
…/4876568-5968785-5968989--1392-4879061
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

3. frbigang, Dr. 42 21. Oktober 1927 JfeiljjM #ti a/. .1 iXi^^J jdw* ' ^"9 Am-Hichzs Hdxhrichiehyiöt *clcr (izMizirtdzvzrwiltuH kz l iqiongqi mzindz $u &i>t)tfl Du Cemfinieblatt erscheint wöchentlich am Freitag. l>«d Mltgltelern der Reiigionsgemeinde**wird es un- •ntgcltlij> dirch die Post? utjestellt. Berucspieis für Nichtmitglieder monatlich 60 Pfennige. Ati/ciyniaiinaliiiie. W. T«i<-h«r. Olorkenstraße 11, Telephon 14449. Schriftleitunq: Gemeinderabb. Gustav Cohn, Leipzig, Löhtv.'. 10, Telephon 29641. :: Druck und Verlag: \v Teicher, Leipzig, Glockenstr. II, Telephon '4449. An zeiaenpreise: Die 4 gespalten« mm-Zeile 20 Pfg. Famifien- und kleine Ameisen 10 Pfg. Urrs:hlagseiten und Teiliiiiieiate nach bcsond. Tarif - Fii* dtti ln*eratenteil: J. Kühne, Reichelstr. 7 (Telephon 14449). Die Schnttlei'ung übernimmt fül d:e unter dem Namen des Verfassers erscheinenden Beiträge und die Vereinsnachrichten nur die preßgesetrliche Verantwortung. Nachdiuck nur mit Quellenangabe Lnd Genehmigung des Verfassers gestattet. Amiliche Bekanntmachungen der Israelitischen Religionsgemeinde za Leipzig Wahl IUP Vertretung der israelitischen Religionsgemeinde :u Leipzig Mit Ende des Jahres scheiden die Herren Wilhelm Pein, Simcha Beinom Ooldrei, Siegmund Oottlieb, Desider Qutmann, Emil Jotke, Elias Kestenbaum, Justizrat Dr. Berthold Löwenstein, J. B. Sachs, Rudolf Schick, Louis Tumpowsky und Josef Wolf ans der Oemeindcveitretung aus. El ist daher die Wahl von elf Oemdndcvertretern aui die Zeit vom I. Januar 1028 bis 31. Dezember 1933 vorzunehmen; von den elf zu wählenden Gemeinde- Vertretern müssen mindestens acht die deutsche Reichsangehörigkeil besit/en. Die ausscheidenden Qemeindemitgiieder sind wieder wählbar: Die Wahl Rodet am Sonntag, dem 11. November 1927, von 10 bis 17 Uhr ununterbrochen statt. Die Gesamtheit der Wähler ist in S (iruppen eingeteilt; das Wahlrecht kann nur in dem Wahiraum der (iruppe ausgeübt werden, in deren Wählerliste der Wahlberechtigte eingetragen ist. Es wählen die Wähler, deren Familienname beginnt mit den Buchstaben: A und B: im Erdgeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Lohrstrafk 10; C bis F: im l. Obergeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstraße 10; G und II: im kleinen Beetsaal der (jemeindesynagoge, Qottschedstrafie 2S, Tor H, Erdgeschoß; J und K: in der Kauzlei der QcmeiItdesynagOge, Qottschedstr. 2S, Tor A, I. Obergeschoß; L und \\: in Zimmer 2 der Höheren israelitischen Schule, Gustav- Adolf-Straße 7; N bis R: in Zimmer 3 der Höheren israelitischen Schule, Gustav- Adolf-Strafte 7; S: in Zimmer 3 der Höheren israelitischen Schule, (instav- Adolf- Stralte 7; T bis Z: im Seitenzimmer der Turnhalle der Höheren israelitischen Schule (Hintergebinde), Onstav-Adoif-Strafte 7. Die Wähler, die außerhalb des Stadtbezirks Leipzig wohnen, wählen im Erdgeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstr, IU. Stimmberechtigt sind alle im Gemeiinlebezirke Wohnenden männlichen und weiblichen Qemeiodemitgtieder, die das 20. Lebensjahr vollendet haben; zur Wahl sind nur diejenigen zugelassen, die in der Wählerliste aufgeführt sind. Nicht stimmberechtigt ist, wer entmündigt ist, unter vorläufiger Vormundschaft steht oder zufolge richterlichen Urteils der bürgerlichen Ehrenrechte entbehrt. Die Wähler deutscher Reichsangehörigkeit wählen zur Gemeindevertretung insgesamt 7 Mitglieder, die übrigen W ähler insgesamt 4 Mitglieder. Wählbar sind alle männlichen und weiblichen im Gemeindebezirk wohnenden Gemeindemitglieder, die das 30. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz im Qemeindebczirk haben; Oemeindebeamte sind nicht wählbar. Die Wahl ist geheim und wird nach dem Grundsatz det Verhältnis« wähl mit gebundenen Listen vorgenommen. >ic erfolgt durch persönliche Angabe des Stimmzettels; Stimmberechtigte, die außerhalb des Stadtbezirkes von Leipzig wohnen, dOHen ihren Stimmzettel in einem von ihnen eigenhändig mit ihrem Namen zu bezeichnenden Umschlag an den Wahlausschuß (Leipzig. Löhrstraße 10) unmittelbar einsenden. Die Stimmzettel müssen etwa 23 cm zu 1-1 cm groß, von ungefärbtem Papier sein, sie dürfen im Aeußereu kein Kennzeichen tragen und sind von dem Wahler in einem undurchsichtigen Umschlag, der im Wahiraum zu ubergeben ist. zu überreichen. Güllig sind nur solche Stimmzettel, die sich auf einen der bekannt« gemachten Wahlvorschläge beziehen und in denen keine Streichungen oder sonstigen Aeuderungen vorgenommen sind. Beim Wahlausschuß (Löhrstraße 10) sind spätestens am 16. Tage vor dem Wahltage, d,i< ist Freitag, der 11. November i927, bis 16 Uhr, W'ahlvoi schlafe einzureichen, die von mindestens jm Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen und an erster Steile nicht mehr Namen enthalten dürfen, als Gemeindevertreter zu wählen sind. An zweiter Steile dürfen sie unter der Ueberschrifi „Ersatzmänner, Namen von Ersatzmännern in höchstens gleicher Anzahl enthalten. Von jedem vorgeschlagenen Bewerber und Ersatzmann ist eine Erklärung seiner Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschließen. Jeder Beweerber und Ersatzmann kann nur auf einer Liste vorgesehlagen werden. Die weiteren Bestimmungen für die Wahl ergeben sieh aus dem Gemeindestatut und der Wahlordnung, die im Gemeindeamt. Löhrstraße 10, I. Übergeschoß, zur Einsieht während der Dienststunden ausliegen. Leipzig, am 3. Oktober 1927. Der Wahlausschuß. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.