Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 38 (11.9.1926)
- Date
- 1926-09-11
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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■Nr. 38 GEMEINDEBLATT PER ISRAELITISCHEN RRLJGIONSGEMEINDE, LEIPZIG Seite 7 Gemeinde Rabbiner: Gustav Cohn, Löhrstr. 10, Ferniprechcr 29641. Sprechstunde 10—11 Uhr vormittags, Dach vorheriger telefonische! Verständigung auch zu anderer Zeit. Orthodoxes Rabblnati Gemeinde-Rabbiner: Dr. Ephraim Carlebach, Nikischplatz I, Fernsprecher Nr. 10225. Sprechstunden 9—10 Uhr vormittags in der Höh. lsr. Schule, Gustav Adolf-Str. 7, 45 Uhr nachmittags in der Wohnung. Uemeinde-Dajan: Rabbiner Rogosnitzkv, Plaflendotfer Str, 4 III, Fernsptedier 28276. S, redizeit: Montags, Mittwochs, Donnerstags und Sonntags 9,30—1 Uhr vormittags und 3-6 Uhr nachmittags, Dienstag 8—10 Uhr vormittags und 3-6 Uhr nachmittags, Freitags 8-1 Uhr vormittags; in dringenden hallen auch außerhalb der Sprechzeit. Friedhofs- und Bestattungswesen (Gemeindefriedhof, Berliner Straße 123) Jeder Sterbefall ist unverzüglich dem Gemeindeamt, wenn dieses geschlossen ist, dem Synagogeninspektor Hermann Isaaksohn, Gott achedstraße 28 (Synagoge), Fernsprecher 11250. zu melden. Sonnabendsi und an den israelitischen Feiertagen ist der Friedhof geschlossen. Unter Aufsicht des orthodoxen Gemeinderabbinates stehen: a) Fleischereien: S. Ackerfeld, Hofmeisterstraße 6. Moses Bild, Gerberstraße 48-50 Moses Frischer, Nordstraße 11. Sally Löb, Packhol straße 11-13 und Ranstädter Steinweg j. Schußheim & Schüttler, Plauensche St rate 3-5. Adolf Zellner, Gerberstraße 5. Wilhelm Zellner, Nordstraße 13 Das Fleisch soll an demselben Tage, an dem es gekauft wird, koscher gemacht werden. Wer das Fleisch durch nichtjüdisches Personal bringen läßt, muß fordern, daß das Paket durch den Sdtomer gesiegelt wird. b) Geflügelverkauf: Die vorgenannten Fleischereien. Moses Feuer, Tauchaer Straße 20. Bei Feuer dürfen Teile von Geflügel nur in Gegenwart des Schomers gekauft werden. c) Milch und Butter: J. Barthfeld, Yorkstraße 9. S. Ringelblum, Gcrberatr. 43. Fil. LohmühlgasM, Eck« l .berhardatr. Chaim Zipser, Berliner Straße 18, IV. Die Aufsicht erstreckt sich nur auf die ausdrücklich als ..Koscher" gekennzeichnete Waren. i) Backwaren: Salomon Lotrowski, Berliner Straße 13. Leopold Srhmetdlfr. Ranstädter Steinweg 28-32 Filialen: Ranstädter Steinweg 45, Nordstraße 26. Selig Scheinowitz, Humboldtstraße 25. Für Schokolade besteht keine AufsichtI s) Speisehäuser: Chmelnitzky, Reichsstraße 22. Gottlieb, Packhofstraße 5. Manelis, Plauensche Passage. f) Gemüse- und Obstkonserven, Marke „Sakofa", hergestellt von der Sachs. Konservenfabrik A.-G., vorm. Paul Augustin in Leipzig. Einzelverkauf durch die Kolonialwarengeachäfte. Da« Rabbinat trägt die Verantwortung nur dann für dal Kaschrus, wenn auf dem Dosendeckel das Wort nOB eingestanzt ist, und die Dose von einem Papierstreifen umgeben ist, der den Aufdruck trägt: „UPS Hergestellt unter Rabbinatsaufsicht der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig ITC". Auf Dosen, welche Speisen enthalten, die am Pessachfest nicht gegessen werden, wie Krbsen u. dergl., steht das Wort nOD nicht. g) Kolonialwarengeschäfte stehen während des Jahres nicht unter Aufsicht. Die Verbraucher müssen deshalb selbst prüfen, ob die Waren koscher sind; dies gilt ganz besondere von Butter, Käse und Kakes. Personenstandsnachrichten a) Geburten 21. August 1926 Bernhard Hepner und Fanny Alexandra geb. Levy. Liviastr. 2 III, eine Tochter .Edith" 26. August 1926 Chonon Chwat und Mathilde geb. Tschertoff, Pariser Straße 31, eine Tochter „Tatjana* 29 August 1926 Moritz Holzer und Helene geb. (iabrielowicz, hberhardstr 8 III, eine Todtter „Klli Frieda" 3. September 1926 Chil Herc und Frieda Bella geb. Raffe, Brühl 2, eine Tochter „Rosa Lea'' 3. September 1926 Herz Radmviller und Rahel geb. Rascnfell, Wettinerstr. 11. eine Tochter h) Todesfälle 9. September 1926 EH Chaim Liebermann, Humboldtstr. 29 13. September 1920 Riika Rieger. Gohliser Str. 27 Berücksichtigen Sic bei Ihrem Einkauf unsere Inserenten Bekatnntiimchiiii S Auf Grund des Arl. 20 des Gesetzes über die allgemeine Militärdienstpflicht vom 23. 5. 1924 Dz. Ustaw Nr. 61 1924, Pos. 699 fordert das Konsulat der Polnischen Republik in Leipzig alle in Sachsen und Thüringen wohnhaften polnischen Staatsbürger männlichen Geschlechts, welche im laufenden Jahre das 18. Lebensjahr beendet haben bezw. vollenden, d. Ii. also, die im Jahre 1908 Geborenen, zum persönlichen Erscheinen in den Amtsräum?n des Konsulats, Leipiig, Gellerlstr. 7, I auf, und zwar zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober in din Amtsstunden von 9 — 12 Uiir vormittags, zwecks Eintragung in die Listen der 18jährigen- Die Nichterfüllung dieser Pilicht wird nach Art. 87 des oben ermähnten Gesetzes geahndet. Die Unmöglichkeit des persönlichen Erscheinens ist dem Konsulat schriftlich untet entsprechender Begründung zur Kenntnis zu bringen. Die Erscheinenden haben sämtliche persönlichen Dokumente vorzuweisen, wie Reisepass, Geburtsurkunde us w Leipzig, den 30. August 1926 Der Generalkonsul: Tytus Zbyszewski