Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 8 (6.11.1925)
- Date
- 1925-11-06
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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\, *}ar)rganq, Hr. 8 6. MoDomber 1025 M\ der J$r&eUti$chen Amtliches Näcürkh4eMb1ötv& & tyer Ge/neiMdeverw<Hff kzllqion^qzmzindz ^ei^tg ZtKHAKlF %£ \ Das Grmeindeblatt erscheint wöchentlich am Freitag. Den Mitgliedern der Rcligionsgemeindc wird es unentgeltlich durch die Post zugestellt. Berugspreis für Nichtmitglicdcr monatlich 60 Pfennige. Anzeigenannahme: W. Tcichcr, Glockenstraße 11 Sehrif11 citung: Gemeinderabbiner Gustav Cohn, Leipzig, Karlstraße 5. :: Für den Inseratenteil: Siegmund Cohn, l.eip?ig. Ottostraße 24. :: Druck und Verlag: Druckerei W. Tcichcr. Leipzig,Glock.cnstraße U. Anzeigenpreise: Die 4gespaltenc mm- Zeile 20 Pfq. Familien- und kleine Anzeigen 10 Pfg. Umschlagseiten und Textinserate nach besnnd. Tarif. Die Schriftleitung übernimmt für die unter dem Namen des Verfassers erscheinenden Beiträge und die Vereinsnachrichten nur die preßgesetzlichc Verantwortung. Nachdruck nur mit Quellenangabe und Genehmigung des Verfassers gestattet. L^&Jencä&rium 6. November— 14. November 1925. — 19.-27. Cheschwari 56X6 1925 Oktober («heschwati 56X6 Freitag 6. 19. Sonnabend 7. 20. Sabb. Wajero Sonntag 8. 21. Montau 9. 22. Dienstag 10. 23. Mittwoch 11. 24. Donnerstag 12. 25. Freitag 13. 26. Sonnabend 14. 27. Sabb Chaje-soro (Nwmondtw.) Ootüe^cliensle Gemeindesynagoge Sabbathgottesdienst: Freitag abend 4,45 Uhr mit Predig (Rabbner Dr. Oöldmann); Sonnabend vormittag 9 Uhr jugendgottesdienst 3,15 Uhr mit Predigt (Rabbiner (lohn); Nachmittagsgebet 4,50 Uhr, anschließend Lebt- Vortrag (Rabbiner Dr.Ooldmann): Abendgebet 5,20 Uhr; Wochentags früh 7,30 Uhr, abends 4.45 I hr. Talmud-Thora-Synagogen Otto Schillstraße 6 u. Keilstraße 4 Freitag, den ti. November 1925 Abendgebet 4,45 L'hr, nach dem Gebet Schrifterklärung. Sonnabend, den 7 Nov. 1925 Morgengebet 8,30 Uhr; Jugendgottesdienst 3,15 l'hr; Minclia 4 Uhr; Sabbathausgang 5,20 Uhr. Wochentags Morgengebet 7 Uhr, Abendgebet 4.45 Uhr. AMTLICH K B IE KAN NTM AC HIlMiEN der Isra Ii tische» Religionsgemeliide zu Leipzig Wahl zur Vertretung der Israelitischen Rellgionsgemeinde zu Leipzig Mit linde des Jahres scheiden Frau Bettina Brenner und die Herren Wilhelm Breslauer. Anselm Czaczkes, Wilhelm Dllbiner, Jacob Hahn, Samuel llodes, Julius Lustig, Georg Markendorf, Gabriel Nathansen, Max Rosenfelder und Rechtsanwalt Dr. Emil Wohrizek aus der Gemeindevertretung aus. Fs ist daher die Wahl von elf Gemeindevertretern auf die Zeit vom 1. Januar 1926 bis 31. Dezember 1931 vorzunehmen. Die Ausscheidenden sind wieder wiihlbar. Die Wahl findet Sonnlag, den 6. Dezember 1925, von 10 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags ununterbrochen statt. Die Gesamtheit der Wähler ist in 8 Gruppen eingeteilt; das Wahlrecht kann nur in dem Wahlraum der Gruppe ausgeübt werden, in deren Wählerliste der Wahlberechtigte eingetragen ist. Fs wählen die Wähler, deren Familienname beginnt mit den Buchstaben A und B, im Frdgeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstraße 10, C bis F, im 1. Obergeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstraße 10, G und H, im kleinen Betsaal der Gemeindesynagoge, Gottschedstraße 28, Tor B, Frdgeschoß, I und K, in der Kanzlei der Gemeindesynagoge. Oottsdiedstraße 28, Tor A, l. Obergeschoß, L und M. in Zimmer 2 der Höheren Israelitischen Schule, Gustav Adolfstraße 7, N bis R, in Zimmer 3 der Höheren Israelitischen Schule, Gustav Adolfstraße 7. S in Zimmer 3 der Höheren Israelitischen Schule, Gustav Adolfstraße 7, T bis Z, im Seiten/immer der Turnhalle der Höheren Israelitischen Schule (Hintergebäude), Gustav Adolfstralk' 7. Die Wähler, die außerhalb des Stadtbezirks Leipzig wohnen wählen im Erdgeschoß des Israelit. Gemeindeamtes, Löhrstr. 10. Stimmberechtigt sind alle im Gemeindebezirke wohnenden männlichen und weiblichen Gemeindemitglieder, die das 20. Lebensjahr vollendet haben; zur Wahl sind nur diejenigen zugelassen, die in der Wählerliste aufgeführt sind. Nicht stimmberechtigt ist, wer entmündigt ist, unter vorläufiger Vormundschaft steht oder zufolge richterlichen Urteils der bürgerlichen Ehrenrechte entbehrt. Die Wähler deutscher Reichsangehörigkeit wählen zur Gemeindevertretung insgesamt 9 Mitglieder, die übrigen Wähler insgesamt 2 Mitglieder. Wählbar sind alle männlichen und weiblichen im Gemeindebezirke wohnhaften Gemeindemitgheder, die das 30. Lebens-