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Der Sabbath · 1910-01-01 · 1 (1.1910) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
10 (1910)
Issue
1 (1.1910)
Date
1910-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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W —> fDcmafsblatt <— ־••־< JfL " 8י,י^ zur Förderung der Sabbathheiligung im locialen und wirtfcbaftlicben Geben der Gegenwart. Siitö:*־, CJFI Organ des Verbandes der Sabbathfreunder des Israelitischen Stellenvermittlungs- und Versicherungsv/ereins, Frankfurt a. M. des Vereins für Stellenvermittlung, Berlin, des Stellenvermittlungsvereins jüdischer Kaufleute, Breslau und des Israelitischua _Stellenvermittlungsvereins, Hamburg. Verlag: I Redaction: ===’ Israel. Stellenvermittlungsu. Versicherungsverein, Frankfurt a. M. J Dr. Ed. Biberfeld, Berlin. __Ceatnübareaa des Verbandes der Sabbathfkeande: Berlin C.f Helderentergasse 4. Die Mitglieder des Verbandes and der StellenvennittlangsTereine so Berlin, Breslau, Frankfurt and Hamborg erhalten das Mon&tsblatt ,Der S&bbath“ anentgeltlich. Bezagspreis für Nichtmitglieder Mk. 8.— jährlich. — Anzeigen SO Pfennig die Tiergespaltene Petitzgile, bei Jahresaafträgen Babatt. — Correspondenzen ftir die Bedaction an Dr. Ed. Biberfeld, Berlin C., Heiderentergasse 4, alle sonstigen Mitteilungen geschäftlicher Art an die Geschäftsstelle des ,Der Sabbath“, Frankfurt a. M., Nefle Zeil 63. Naehdraok der Artikel mit Quellenangabe erwfinzoht. TEBEDIflBVBEAliX: Berlin C- Keidereuferjasse 4. B r e s I a u I Wallstrasse )0. Ha m b u r f 13., Jtulschbabn I?. Frankfurt a. J1T.: Schüteenstr. 14. Offizielle Mitteilung. Int Hinblick auf den s. G. w. a!n 27,28. März stattfindenden Delegiertentag geben wir im Folgenden den Ortsgruppen eine Anleitung für die Delegiertenwahlen: a. Entsendung der Delegierten. 1■ Auf je 25 Mitglieder einer Ortsgruppe entfällt ein Delegierter. 2. Jede Ortsgruppe, die weniger als 25 Mitglieder zählt, ist, sobald sie aus mindestens 10 Mitgliedern besteht, berechtigt einen De• legierten zu entsenden (§ 7 des Statuts). 3. Ortsgruppen von weniger als 10 Mitgliedern, sowie Einzelmit• glieder sind berechtigt als Gäste — ohne jedes Recht — an den Verhandlungen teilzunehmen. b. Verwaltung der Mandate. 4. 1 Delegierter kann im Höchstfälle 4 Stimmen führen. 5. Zu Delegierten kann jedes Verbandsmitglied ernannt werden, unabhängig davon, ob es am Platze der entsendenden Ortsgruppe wohnhaft ist, oder nicht. 6. Die Anerkennung der Mandate seitens des Delegiertentags erfolgt nur, wenn die Delegierten eine schriftliche Bestätigung des betroffenen Ortsgruppenvorstandes der Mandats-Prüfungs-, commission des Delegiertentages vorlegen. c. Reisespesen. 7. Die- Entsendung der Delegierten hat in der Regel auf Kosten der Ortsgruppe unter Verwendung des ihr satzungsgemäss zustehenden Fünftels der Gesammteinnahmen an den Beiträgen zu erfolgen- 8• In besonderen Ausnahmefällen, die dem geschäftsführenden Ausschuss spätestens 8 Tage vor dem Delegiertentag zur Kenntnis zu bringen sind, können aus der Verbandskasse ausserdem Extrazuschüsse bewilligt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf diese Zuschüsse besteht nicht. Eine nachträgliche Bewilligung findet dagegen nicht statt■ e. Benennung der Delegierten. 9. Die Ortsgruppenvorstände werden ersucht, die erwähnten! Delegierten spätestens 8 Tage vor dem Delegiertentage dem geschäftsführenden Ausschuss unter Angabe der auf sie verel iigten Stimmenzahl zu benennen■ Die Vorsitzenden der Ortsgruppen werden ersucht, alsbald Versammlungen behufs Delegiertenwahl und Formnlierung von Anträgen eiüzuberufen. Anträge für den Delegiertentag müssen statutgemäss bis zum 14. Tage vor der Sitzung in unseren Händen sein. Berlin, 20. Februar 1910. Der Geschäftsführende Ausschuss Dr. Ed. Biberfeld. Detailgeschäft in Manufakturwaren, Konfektion und Schuhen das sich in einer süddeutschen Fabrikstadt mit mittlerer jüdischer Gemeinde befindet. Nötig sind zur Liebernähme des gesagten vorzüglich assortierten Lagers Mk 55000.—, evt. wird auch die Abteilung Manufaktur und Konfektion für Mk. 45000.—, die Abteilung für Schuhe Mk. 10000— gesondert abgegeben. Die derzeitigen Inhaber sind bereit, den Käufer gründlich in das Geschäft einzuführen. Bevorzugt werden solche Käufer, die das Geschäft am שבת streng geschlossen halten und die überhaupt auf dem Boden des gesetzestreuen Judentums stehen. Anfragen sind za richten au den Geschiiftsführenden Ausschuss. In welchem Orte. der Möglichkeit für streng rituelles Leben bietet, könnte tüchtiger jüdischer Schuhmacher (jung verheiratet) - ־־־ durch sein Handwerk E*I«te 11 *finden? Da kleines Kapital vorhanden, würde man gern kleines Schuhgeschäft oder Filiale übernehmen (Mitteldeutschland bevorzugt). Mitteilungen erbeten an das ״Bureau der Freien Vereinigurig“ Frankfurt a. M., Schiitzenstrasse 14. ja t« £ . LU . £ LU »מ «*• .0 OH •*. Q. Q_ O T3 E l.i <r> י c o <5 co E « a י N a CO n <*• Qu n 3 IO CM & r 5־ 3 tn Ei ־1 C o u u 13 3 a 4> r a JS ti ס־ C _ 'S כד 2 —. (/> ** g GJ _I u CO 25 S < VO CO O) מבז c C4 fe (/) * ה o c n %

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