Haḳedem
- Journal
- Haḳedem
- Volume
- I (1907)
- Issue
- 4 (25.12.1907)
- Date
- 1907-12-25
- Page
- [Seite] (sequence 56)
- Language
- German, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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200 A. Lewinsky. •׳/ ungegründete Einstreuung, Bosheit und falsohes Angeben, höchst eingesehen; so haben höchstdieselben die bisher in Sluka und Biala incaroerirte 92 Juden nicht nur ihres Arrests erlassen, sondern auch noch, aus besonderer angestammten Fürstl. Gnade und Huld, mit Geld und Kleidung, und vielen andern Fürstl. Wohlthaten, insonderheit aber die Isaacwitzische Familie auf Lebenslang reichlich versorgen lassen. Solche Vergleiche sind auch von Sr. Königl. Majestät in Preussen allerhöchst confirmiret, und ist also dadurch das Fürstl. Radziviiische| Commercium nach den Königl. Preussischen Landen wieder hergestellt worden.“ Aus der folgenden No. 140 (Sonuabendischer, den 27. November) erhalten wir aus Warschau, vom 10. Nov. erneute ״Nachrichten von den Einfällen und Räubereyen der Haydamacken.“ ״Besonders, heisst es daselbst, müssen die von dem Mohilower Marckte zurückkehrende Jüdische Kaufleute vieles von denselben aussteheu, wie denn dieses räuberische Gesindel vor kurzem einem Miedzlower Juden sein Geld, und einige Stücke Tuch, gewaltsam abgenommen, und einen andern Israeliten von Bar beraubet und todt geschlagen hat . . . Sie haben den Flecken Miastkowka rein ausgeplündert, . . . auch den dasigen Rabbi, nebst 2 anderen reichen Juden, so zerstochen, dass sie daran gestorben sind.“ Die Jahrgänge 1752 und 1753 weisen keine auf Juden in Polen und Russland bezügliche Nachricht auf, vielmehr begegnen wir einer solchen erst im Jahre 1754, und zwar enthält No. 13 (Dienstagischer, den 29 Januarius) die aus Posen (den 9. Jan.) stammeude Notiz von dem Übertritte des ״Juden Marcus Dessau“ zum Christentume, anlässlich dessen auch der dortige Bischof, der Fürst Czartoryski, daselbst anlangte. In No. 18 (Sonnabendischer, den 9. Februarius) wird aus Posen, den 23. Jan., von einer ״Diebsbande“ gemeldet, welcher ״drei Juden nebst zwei Jüdinnen und zwei Kindern“ angehörten und die ״gefänglich eingezogen“ wurden. Sie waren, wie No. 27 (Sonnabendischer, den 2. Martius) von dort am 13. Febr. berichtet wird, ״schon verschiedene mal auf der scharfen Frage gewesen; man hat aber noch nichts aui sie bringen können.“ Während No. 47 (Sonnabendischer, den 20. April) eine Bekanntmachung der Königl. Preuss. Chur-Märckischen Kriges- und Domainen-Cammer,“ dd. Berlin, den 5. April 1764 enthält, \