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Haḳedem · 1907-12-25 · 4 (25.12.1907) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Haḳedem
Volume
I (1907)
Issue
4 (25.12.1907)
Date
1907-12-25
Page
[Seite] (sequence 52)
Language
German, Hebrew
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196 A. Lewinsky. In No. 82 (Sonnabendischer, den 13. Julius) desselben Jahrganges wird aus ״Vilna“ unter dem 14. Jun. berichtet: ״Am 11. dieses (Jun.), des Morgens um 8 Uhr, ist durch Verwahrlosung der Juden bey dem Brandwein •Brennen eine ge* fährliche Feuersbrunst1) allhier entstanden.“ Die No. 140 (Dienstagischer, den 26. November), 141 (Donnerstagiscber, den 28. November) und 144 (Donnerstagischer, den 6. Dezember), die eine ״Fortsetzung des Journals von dem Reichstage zu Warschau“ enthalten, berichten unter dem 2. Nov.: ״Als . . der Marschall die Frage that, ob man über alle andere Articul des verlesenen Projects wegen des General-Zolls einig wäre, begehrte der Landbote von Wyzogrod, dass man zuforderst ausmachen möchte, wieviel die Juden für jeden Kopf zahlen solten,“ und unter dem &. Nov. wird gemeldet: Man regulirte hierauf das Kopf-Geld der Juden, dass jährlich von jedem .j£opfe gezahlet werden 8011, nemlich ein Rabbi 2 Ducaten, der Älteste von der Synagoge 16 Gulden Polnisch; der Wirth eines Hauses 6 Gulden, der Miethmann 3 Gulden; der Bediente 1 Gulden; die jungen Leute, die aus den Kinder-Jahren sind, 1 Gulden,“ sowie nochmals am 16. Nov.: ״Ein Juden-Rabbi 8011 2 Ducaten, jeder Parnassyn der Synagoge 16 fl., jeder Eigentümer eines Hauses 6 fl., jeder Miether 3 fl., jedes Juden- Kind und Haus •Be diente 1 fl. jährlich Kopf-Geld geben.“ \ Aus No. 145 (Sonnabendischer, den 7. Dezember) erhalten wir Kunde von der Verurteilung zweier Juden, die der Ermordung eines Christenkindes angeklagt waren. Der aus Warschau stammende Bericht vom 17. Nov. lautet: ״Von Krzeminiec in Volhynien vernimmt man, dass vor dem dasigen im vorigen Monate gehaltenen Gerichte 2 inhaftirte Juden, Namens Moszek und Janckel, aus dem Städtchen Schepetowka, die wegen der Ermordung eines Kindes in dem Dorfe Horodyhc, * P. P. Carmelitern gehörig, sind eingezogen worden, endlich ihr Urtheil empfangen haben, welches, nach vorher gegangener rechtliehen Inquisition, nachdem man beydelnquisiten ihres Verbrechens ') Durch jene Feuerebrunet ist, wie daselbst gemeldet wird, ״die Stadt meistenteils nebst vielen sehOnen Kirchen, Klöstern, . . Pallisten und Wohnhäusern in Rauch aufgegangen*.

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