Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- Beilage 1928 (1928)
- Issue
- März (3.1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 13 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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wenn sie ohne den Besuch der uch Vertreter der ge wiesen und den Brüdern vorgehallen, daß esein Verstoß gegen dieÜ b^rnommeneh Ordenspflichten bedeutet, Entschuldigung dauernd Logen vernachlässigen. A Großloge haben hier und da zutreffender weise ausgesprochen, daß es besonderer ehrenrätlicher Bestimmungen zur Erzwingung des Besuches der Loge nicht bedarf, sondern daß von Falj zu Fall zu prüfen sei, ob nicht schon' nach der gegenwärtigen gesetzlichen Ordnung das ehrenrätliche< Verfahren zur Anwendung kommen könnte. Eine iloge schließt säumige Brüder auch wirklich von der Mitgliedschaft ehrenrätjich aus, wodurch die »Mahnschreiben« des Präsidenten (oben zu II) besonders wirksam werden. Es ist im Ehrenrat pur immer festzustellen, ob grade dem betreffenden Bruder eine | Verletzung der Orjderspflichten, d.h. ein g r o b e r Verstoß vot’ge'worfeii werden kannl Man wird einen solchen Verstoß in den Großstädten auch bei sehr selten erscheinenden Brüdern verneinen, wenn das (betreffende Mitglied z. B. eine angestrengte Berufstätigkeit hat und ferner für das allgemeine Wohl in Zirkelft außerhalb ■der Loge in seiner Arbeitskraft absorbiert wird] Dagegen wird sich gegen die Anwendung der ehrenrätliehen Bestimmungen nichts sagen lassen, 'wenn Brüder, ohne Arbeit auf dem Ordensgebiete oder im Sinne dies Ordenszu leisten, den Sitzungen regelmäßig fernbleiben. Häufig genügt em bloßef Hinweis auf diese die Brüder bedrohenden ehrenrätlichcn Bestimmungen in mündlicher Rücksprache durch die' Präsidenten. Freilic^ begegnet schon die bloße Androhung des Ausschlusses' wegen »Nichtbesuches« dort auch finanziellen Bedenken, wo auf dem Oebiete jder W. u. W. Pflege übe'rlastete Logen mit dem Beitrage j e d e 6 Mitgliedes rechnen müssen. | Eine Loge droht irtr Statut eine ehrenrätliche Untersuchung an, wenn ein Mitglied nach Verwarnung zweimal hintereinander unentschuldigt fernbleibit. e) Nach1 (unseren Allgemeinen Gesetzen steht es derti Austritte gleich, wenn Mitglieder für ein volles Jahr mit ihren Beiträgen im Rückstände sind und trotz entsprechender Mahnschreiben weder Zahlung leisten noch die Hilfe des Unterstützungsausschusses anrufen (vergleiche § 2.1). iDie tn den große 1 Logen leider neuerdings notwendig gewordene häufige Anwendung dieser Bejstimnjmng gegenüber zeit grade in der (nflatiohsaufgenommendn Brüdern und die Publikation dieses »Ausscheidens« wirkte z.T. wie ein Ansporn auf die sieh be ■ droht fühlenden Brüder, ihr "Interesse der Loge zuzuwendenL Die notwendig gewordenen Zahlungen entfachten auch eine gener eile Aufmerksan ikeit für Logenvorgänge. Auch in den Beratun gen des O. A. kam zuhi Ausdiuck, daß die strikte''Anwendung jene’ Bestimmung gegen >o che. Brüder im Inter esse des großen Olän^en erfordernd ist, ai ch wenn das e ruelne ausgeschlossene Mitglied peinlich divon betroffen würde Die B üancierung des Etats und die Gesundung des Logenlenens ist oline strikt« Durchführung der Bcitragspflichten ein« Unmöglichkeit; die äsi»ige Behandlung der Ordenspflichten überh«upt muß moralische Schäden zeitigen, welche; auch in der Vernachlässigung dm Sitzungsabende zunr , Ausdruck kommen v nd für den Orden und die Le ge untragbar »ind. f) Eine Loge versuchte ihre Statuten.zu ändern, indem sie Vorschlag, daß neu'eingeführte Brüder das Stimmrecht und das Rdcht Kandizu unterstützen, erst i n jäh ri ger Mit- BeSuch einer bedaten vorzuschlagen oder erhalten sollten nach e glieds«haft und mch stimmten Anzahl von Instruktionslogen und Arbeit: Sitzungen. Bei Brüdern, welche bereits Mitglied ander :r l ogen waren, sollten entsprechende Ausnah men zuIässigsein.;Die Loge (;ing bei ihrem. An trag* von folgenden Erwägungen aus: Dinjer igen neuen Brüder, welche nicht sofort Ansohluß finden, gehen erfahrungsgemäß dem Ordens1 I e he r verloren. Der Anreiz für den* Eingeführten nun, das S langen und berecht halten, Loge Besuch ti m m r e c h f zu erdamit dife volle Gteichin dem neuenj.Krerse zu ertigung wird zum Besuch e der er st e n i s i t z u n g e u fi ihrer], also zu einem welcher erfahrungsgemäß zur Verbindung mit einze ne i Brüdern und zum Interesse für gewisse 3eiatungsgegenstände führt. Die einmal fü ’ den Orden .oder für Ordens >rüder gewonnenen neuen Mitglieder Dleiben ihm aber dauernd verbunden. Das, O rsetzeskomitee der Großlöge batte bisher leider Bedenken, dem Anträge zuzu- - 13 - 11