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Der Orden Bne Briss · 1928-11-01 · Nr. 11 - November (11.1928) · p. Seite 200

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
1928
Issue
Nr. 11 - November (11.1928)
Date
1928-11-01
Page
Seite 200 (sequence 4)
Language
German
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Um de« Beziehungen zwischen der einzelnen Loge ' und der Fräirenvereinigung eine bestimmte Form zu geben, sind Richtlinien*) ausgearbeitet und vom Generalkomitee angenommen worden. Sie sind den Logen und dem Verband der Frauenvereinigungen zugesandt worden. Darüber, ob § 1 der Richtlinien als Maximal- <)der Minimalbestimmung zu betrachten ist, soll das Geaeralkomitee entscheiden. Mit der; Frage, wie sich die Logen gegenüber Brüdern oder Kandidaten verhalten sollen, die in Mischehe leben, hat sich der GeschäftsausschuB wiederholt befaßt. Zwei der Hamburger Logen wollten diese Frage in ihren Satzungen riegeln. Die eine, indem sie eine Bestimmung vorsah, nach der Kandidaten, die mit einer Christin verheiratet sind, nicht Mitglieder der Loge werden können. Die Bestimmung hat die Billigung des Gesetzeskomitees Und des Geschäftsausschusses nicht gefunden. Die andere Loge fragte an, ob eine Satzungsbestimmung Genehmigung finde« würde, die Mitglieder, die eine Mischehe eingehen, aus der Loge ausschließt. Die Frage, ob jemand, der sein Kind am Oeme fnde- Religionsunterricht nicht teilnehmen läßt, weiterhin Mitglied des Ordens bleiben kann, wird nur von Fall zu Fall entschieden werden können, weil da, wo Gewissensfragen mitsprechen, nicht eingegriffen werden kann. Den Brüdern muß aber die Pflicht gegen die Gemeinde naihegelegt werden. E-s soll der Grundsatz aufgestellt werden, daß der Bruder, der seine Kinder bewußt dem Judentum entfremdet, vor den Ehrenrat der Loge zu stellen Ist Andern liegt die Frage, wenn ein Bruder seine Kinder dem christlichen Religionsunterricht zut führt. Hier wird ohne weiteres gefolgert werden können,-v daß der Bruderseine Kinder dem Judentum entfremden will.' In der letzten Großlogentagung war ein Antrag eingebracht worden, der das‘Verhalten der Logen gegenüber Brüdern, die ihren Namen ändern, regeln sollte. Nach Verhandlungen mit dem Antragsteller ist vom Ge- » neralkomitee der Grundsatz aufgestellt worden: Jeder, der seinen Namen ändert, ist verpflichtet, dem Beamtenrat seiner Loge unter Darlegung der .Gründe Mitteilung zu machen. Von einer Loge war der Antrag eingebracht worden, den Brüdern das Stimmrecht erst nach einer gewissen Karenzzeit zu gewähren und es abhängig zu .machen von dem Besuch der einzurichtenden Instruktionslogen und. einer Rejhe von Logensitzungen. Oesetzeskpmitee und Generalkomitee haben dem Antrag nicht stattgegeben, weil man nicht Brüder verschiedener Grade schaffen wollte, und die Bestimmung den A’lgemeinen Gesetzen widersprechen würde. Deif Antrag der Loge entspringt dem Wunsche, den Logenb^such zu heben und die Brüder, schärfer als dies bisher, fler Fall war, zum Besuch der Loge anzuzuhahen. Nach der gleichen Richtung gehen die Anträge einiger önderer Logen, die dauernd ohne Entschuldigung fernbleibende Brüder aus der Loge ausschließen wollen, ohne daß es eines -ehrenrätlichen Verfahrens bedarf. In der Sitzung des G e n e r a I k o m i t e e s am 1. November 1925 ist ausgesprochen worden, daß die §§ 23fund 31 der Allgemeinen Gesetze genügende Handhabe; bieten, Brüder, die ihren Verpflichtungen gegenüber Loge und Orden, auch hinsid itlich des Besuches der Sitzungen, ijicht nachkommen, aus der Loge zu entfernen. In der Sitzung des Oeneralkomiteds vom 28. November 1926, in der auch die neue FassungJdes Verpflichtungsscheines beschlossen wordrjn ist, ist folgende Entschließung angenommen wordefy die den Präsidenten der Logen bekanfftgegeben worden ist: l.: Sämtliche Präsidenten haben an alle Brüder fertigende Mitteilung zu richten: ‘ Nach § 23 'der Allgemeinen Oesetze ist jeder Bruder zum Besuch der Logensitzungen verpflichtet. Das Generalkomitee gibt bekannt, daß ein beharrliches grundloses Fernbleiben von den Arbeits- ’ Sitzungen trrtz Verwarnung durch , den Präsidenten zur ehrenrätlichen Ahndung, in schweren Fällen sogar zur Ausschließung führen kann. Z Diese Mitteilung ist auch allen Bewerbern vor der Prüfung dds - Aufnahmegesuches bekanntzugeben. - Zugleich is^ ihnen die bei der Einführung in feierlicher Form zu übernehmende Verpflichtung inhaltlich mitzute|len. Ferner ist beschlossen worden, in § 23 Zeile 2 der Allgemeinen Gesetze hinter dem Wort »Logensitzungen« das Wort »regelmäßig« einzuschalten, pie der Versammlung vorliegenden Anträge der Leipzig-Loge und Manuel Joel-j Loge zielen gleichfalls auf einen stärkeren Besuch derj Logensitzungen ab.! Hand in Hand mit der Frage der Hebung d e sj Logenbesuches geht die Frage der Teilung der zu grofieri Logen. Es ist dies in der Hauptjsache eine Frage der Berliner Logen, die durch, die Gründung der jürtgsten Berliner Logen ihrer Lösung entgegengeführt worden ist. Aber auch in anderen Orte«, in denen Logen mit 500 und mehr Brüdern vorhandejn sind, muß die b eugründung von Logen in Er- *) Abgedruckt Anregungen. in: Der Logenpräsident, Winke und — 200 — wägung gezogen werden. In Orten mit mehreren Logen müssen die Rechte djer jungen Logen gegenüber den alten, namentlich soweit (es sich um den Anteil an den Lögenheimen handelt, stärker gesichert werden^ Das Gemeinschaftsgefühl, das ja gerade im Bruderk'eise besonders ausgeprägt ist, darf es nicht dazu kommen lassen, daß ein Teil der Brüder, wektn er im ' Interesse der Sache zu einer anderen Loge am gleichen Orte übergeht, seines bisherigen Anteilsrechjles verlustig geht. j Neben der Teilung der großen Logen war die Fürsorge für die k einen Logen in geistiger Beziehung Gegenstand der So ge. Es war vorgeschlagen worden, die Behandlung eim s gemeinsamen Themas in allen Logen vornehmen zu lassen. Es'sollten Pf 1 i ch tt h e m en aufgestellt werden. Es haben jedoch nur ganz weijige Logen hiervon Gebrauch gemacht , Es ist weite rhin — unter Beziehung auf den Beschluß des Oeneralkom itees vom Jahre 1912 — den Logen die Erörterung aller Fragen, auch solcher religiöser und (politischer Art, bei Ausschluß parteipolitischer Bihandlung, freigestellt worden. Es ist Sache des Präs; denten, Mißbrauch auszuschließen. Um in dei i Logen das Verständnis für Wirtschaftsethik zu vertiefi n und die Mitwirkung der Brüder bei, der sozialen Verstäi idigung zu fördern, ist von der Marcus Horovitz-Loge' angeregt worden, in . den Logen zur eingehenden Behai idlung wirtschaftlicher und sozialpolitischer Themen besoi dere Arbeitsgemeinschaften einzurichten. Diese Anregung ist den Logen durch das Protokoll des I ’ : i

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