Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1924
- Issue
- Nr. 15 - Dezember (12.1924)
- Date
- 1924-12-01
- Page
- Seite 199 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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sagt, derartigen freimau^erähnlichen Verbindungen beizutreten« in seiner (Formulierung keine Spitze .gegen unsern Oden enthält, nimmt die Großlogentagung den; Standpunkt des O.A. in seiner 642. Sitzung ein« nän lich z- Z. keine weiteren Folgerungen ausi obigem Beschluß zu ziehen. Ritual. Amj bestehenden Ritual soll nichts Grundlegendes geändert werden. Der Charakter der Logen als geschlossene! Gesellschaft ist bei-1 zubehalten. Die Namen »Loge« und »Orden« sind nicht zu ändern.1 Bezfijglich der Frauenfrage bleiben die Verhältnijsse einstweilen, wie sie auf der Oroßlo^entagüng vom Jahre 1920 festgelegt worden sirfd. Jugendvereine. Die Thesen Walter, wie sie im Referat aufgeführt sind,' werden, vermehrt um die beiden unter a) und b) folgenden,angenommen. 1. Das Generalkomitee erachtet es in Inhehaltung der früheren Beschlüsse der Großloge für Aufgabe der GrQßloge! und der Logen, bestehende neutrale jüdische Jugendvereine zu stützen und für Begründung solcher Vereine tätig zu sein. Ihre Neutralität hat darin zu bestehen, daß sie Jufden jeglicher Richtung bestimmungsgemäß aufnehtjien und sich in den Dienst keiner einseitig religiösen oder politischen Richtung des Judentums stellen. Die Behandlung politischer oder religiöser Fragen darf bei ihnen nicht ausgeschaltet werden, es muß aber verhütet werden, daß der Boden des Vereins zu einer Propaganda für eine einseitige Richtung benutzt wird. 2. Aufgabe dteser Jjigendvereine hat 'es zu sein, die jüdische Jugend in ihrer Gesamtheit den geistigen Dingen überhaupt und den jüdischen insbesondere zuzujführenl Ebenso wie parteilos eingestellte jüdische junge Menschen sind solche willkommen, die auch Tn einseitig eingestellten Jugendvereinen arpeitenj sofern sie anerkennen, daß es auch für die jüdische Jugend eine Reihe nicht äußerlicher Dingel gibt, die unter dem Gesichtspunkte des Gesamtjudentums und nicht einer Partei anzusehen sind (z. B. Verbreitung jüdischen Wissens, Oitjudenfrage, Einstellung zum Antisemitismus, jsoziale jüdische Arbeit, Berufsfragen, Spcjrt): 3. Alle diese Vereine müssen in einem Verbände zusammengeschlossen sein, der die Vereine zu betreuen und) ihnen Richtlinien zu geben hat. Es ist daher die Wiederemeuerung des Verbandes Jüdischer Jugfendvereine und die Herausgabe seines Verbandsblattes zu erstreben; 4. Die Zusammenfassung aller jüdischen Jugend vereine, welche Richtung sie auch immer verfolgen, ist ein zu erstrebendes Ziel. — Die Schaffung eines solchen rein äußerliche Zwecke verfolgenden Verbandes erscheint der Großloge weder als dringlich, noch als besonders von ihr zu verfolgende Aufgabe. 1 5. Es muß davor gewarnt werden, daß Oroßloge oder Logen den Verband oder die Vereine beaufsichtigen. Ihrer freien Entwicklung hn Rahmen der Neutralität muß Rechnung getragen werden. . a) Die Großloge fordert die Logenbrüder auf, ihre eignen Kinder den aüf überparteilicher Grundlage gegründeten jüdischen Jugendvereinen unter Hintansetzung sozialer Unterschiede zuzuführen, und fordert sie ferner auf, ihre Kinder in diesen Vereinen tatkräftig mitarbeiten zu lassen. b) Der G.A. wird vorbehaltlich der Zustimmung des Generalkomitees zu seinem Beschlüsse diejenigen Mittel bereitzustellen haben, die im Rahmen der Thesen zu 1—7 zur Durchführung der Wiederbelebung des Verbandes der jüdischen lugendvereine auf Überparteilicher Grundlage erforderlich sind. * Loge und Kunst. Folgende Resolution Ooldschmidt angenommen: »Die'Großloge begrüßt die Bestrebungen, den Gedanken der Kunst im Ordenssinne zu erfassen, und fordert die Logen auf, diese Bestrebungen zu fördern«. Aenderung jüdisch klingender Namen. Resolution Goldmann: »Jeder Fall der Aenderung eines jüdisch klingenden Namens in einen nichtjüdisch klingenden muß von dem Ehrenrat der Loge untersucht werden — unter ^besonderer Berücksichtigung der Motive, welche '.mit der Ehre eines Ordensmitgliedes nicht vereinbar sind oder den Forderungen jüdischen Selbstbewußtseins widersprechen« wird dem G.A. bezw. dem Oeneralkomitee zur weiteren Erledigung übergeben. . Gesetzesänderung. Die Anträge des Hessischen Logenverbandes betr. Logenverbände werden unter Annahme der Vorschläge des Oeneralkomitees zur nochmaligen und weiteren Behandlung dem Oeschäftsausschuß bez\V. dem Oeneralkomitee überwiesen-. . . 199