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Bericht der Großloge für Deutschland · 1916-12-01 · Nr. 9 - Dezember · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1916
Issue
Nr. 9 - Dezember
Date
1916-12-01
Page
[Seite] (sequence 14)
Language
German
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f L Au dem ueibocde der FrauenverenMeii der U.O.B.B. Losen. Artikel und Berichte aus dem Verbände stehen unter Verantwortung der Redaktion der Monatsberichte der Grosslog«; Kanuskripte für Einsendungen, die unter dieser ftubrik erscheinen sollen, werden jedoch zuvor an die Adresse vom Frau Julie Salinger. Dresden-A. Gabelsbßrge'-str. 20, erbeten. Weibliche Vormundschaft. i . Vpn j|lie Sa Jugendpflege und -Fürsorge hat man im Jahrhundert des Kindes, bei der vorgeschrittenen soziaj fassung unserer Zeit schon immer für notwendi ten. Aber erst die Kriegsjahre haben unsdiebitl Notwendigkeit dieser Aufgabeso nahe gebracht heute kaum etwas Wichtigeres geben kann als di in der Krtegskinder- und -besonders K w a i s e n p f 1 e g e. Was kann uns Frau näher liegen, als die Sorge für die hilflose Auch in diesem Blatt ist schon mehrfach Wichtigkeit dieser Aufgaben hingewiesen [worden, ich erinnere an die Aufsätze über Kriegspatenschaft von Dr. Alfred Cohn und über Krieg!»waisenpflege von KommerzienratJ ose p h ,B ä u rr. Heute möch'e ich die Frauenwelt auf ein Gebiet sozialer Jugendfürsorge weisen, welches wie kaum ein zweites der Wesensart der'Frau nahe liegt. Seitdem durch das' Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland die Vormundschaft auch durch Frauen ausgeübt werden kann, bat sich ihren ein weites Feld fruchtbarer und sozial wertvoller Arbeit eröffnet. Trotzderri haben sie sich in der Allgemeinheit noch nicht sehr viel mit den Pilichlen eines Vormundes beschäftigt und wegen dieser Unkenntnis und der we blichen Scheu mit den Gerichten in Berührung zu kommen, schrefcken sie auch heute noch vielfach davor zurück, eine Vormundschaft über e gne oder fremde Kinder zu übernehmen. Es ist heute aber unbedingt nötig diese Scheu tu überwinden und sich Uber die einfachen Pflichtet efies Vormundes, die jeder gewissenhafte, pflichtgetreuejMensch, Mann-oder Frau.zü enüilen imstande ist, zu unterrichten Weshalb ist denn nun die Frau so besonders! für das Amt eines Vormunds geeignet? Und ist überhaupt ein Bedür.nis nach weiblicher Vormundschaft voi banden? Die letzte Frage muß unbedingt bejaht werdi n, denn nur zu häufig wird über Mangel an geeigne en Vormündern und gtsezljcheri Pflegern für MindiTjährige geklagt. Wie-manche unselbständige, mittellos« Mutter hat unter der Interesselosigkeit oder Bequemlichkeit des Vormunds ihres Kindes zu leiden, und wie oft kommt es gerade bei den des Schutzes am meisten bedürftigen unehelichen Kindern vor, daß c er Vor- —' 142 I i n g e r - Dresden. murid bei Heranholen von Alimenten so schnell versagt.' Wer wollte es schließlichdem mit Arbeit belasteten . Manne verdenken, daß er so schnell versagt? Ist doch den meisten die Vormundschaft nur eine Last, die sie notgedrungen auf sich nehmen mußten. Darum setzt hier die Pflicht der Frauen ein, durch ihre Mitarbeit die Tätigkeit der Männer auf diesem Gebiet zu ergänzen, denn aus der-Eigenart der Frau entspringt ihre Befähigung für dieses Amt. Die Frau besitzt eben die Gabe schneller Wahrnehmung, sie durchschaut mit ibrem mütterlichen Empfinden sofort auch Verworrene Verhältnisse und erkennt, ich möchte sagen, intuitiv die geeignetsten Lebensbedingungen für ihre Pflegebefohlenen. Haben sich die Frauen nun in den Jahren, seit das Gesetz ihnen gestattet, die Vormundschaft auszuüben, bewährt? Wenn der Prozentsatz des weiblichen Vormunds anfangs und vielleicht auch heute noch verhältnismäßig gering ist* so lag es nicht allein 'n|ur "an ihnen. Zum Teil sind die Vormundschaftsgerichte mit Mißtrauen an die Ausführung des Gesetzes gegangen, denn nur die Not, der Mangel an geeigneten Männern zwäng sie dazu. Aber überall, wo Frauen zur Vormundschaft zugelassen wurden, haben sie sich bewährt und den widerstrebendsten Vormundschaftsrichter durch den Ernst und Eifer,- mit dem sie ihren Pflichten nachkamen, überzeugt. Heute sorgen der Verband für weibliche Vormundschaft in Berlin und der über ganz Deutschland verbreitete Rechtsschutz verband für Frauen dafür, daß überall geeignete Frauen für die Vormundschaft gefunden und ihnen auch die einfachen gesetzlichen Kenntnisse, welche sie dafür brauchen, vermittelt werden. Ich möchte nun um alles nicht in den Verdacht kommen, als Kosten des doch selbstverständlich, Organisationen, welche ob ich den weiblichen Vormund auf männlichen herausstreiche. Aber es ist daß die oben benannten sich um geeignete Vormünderinnen bemühten, sehr sorgfältig auswählten, um von Anfang an zu verhüten, daß irgendwo einige sich nicht eignende Frauen als Typus des weiblichen Vormunds festgelegt würden und andrerseits muß zugegeben werden, daß sich freiwillig meldende t

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