Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1904
- Issue
- Nr. 1 - Januar
- Date
- 1904-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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I _ 5 _ , _\___h_ ' _____ Wir beabsichtigen, möglichst vierteljährlich den Monatsberichten eine Beilage anzufügen, welche 2- .{ Aufsätze aus den'Gebieten der Liüeratur, socialer Arbeit und anderen Wissenschaften, insofern sie auf unseren Orden oder das Juden hum Bezug haben, enthalten sollen. Indem wir das ente Beiheft der BBr. überreichen, heften wir einem Wunsche der BBr. zu entsprechen und dass diese Neuerung eine günstige Aufnahme -finden möchte. Soll diese Idee sich dauernd in unserer Publicistik einbürgern und von erfolgreicher Wirksamkeit für unseren Orden sein, so bedarf sie der Unterstützung aller derjenigen BBr, welche ihre Vorträge, die sie in den Logen oder anderwäits gehalten haben, uns zur Verfügung stellen wir die BBr. sich durch Aufsätze, Essays an unseren neuen Arbeiten zu bethäügen. Auch bitten Nur wenn Alle mitärbeiter, kann unser Werk gedeihen. Unsere nächste Grosslogen-Sitzung. Für die 16, ordentliche Sitzung dieser Grossloge, die am 7. Februar er. ihren Anfang nimmt, liegt bis jetzt folgendes Berathungsmaterial vor: Anträge des General-Comit»:s. 1. Folgende Aenderungen der Grosslogengesetze: ai Im? 4 Äbth. I der 2. Satz lautet: rZugieich" mit der Einladung zur Grosslogensitzung sind die Logen zur Wahl ihrer Repräsentanten aufzufordern. Die Wahl gilt für die Dauer des Grosslogentermins; sie erfolgt etc. ..." I l 5 Abth. I erhält folgende Fassung: „Die ordentlichen Sitzungen der Grossloge finden mindestens all^, zwei Jahre statt, die Festsetzung derselben erfolgt durch das General-Comite. Zur Sitzung der Grossloge sind alle Expräsidenten soweit angängig unter Mittheilung der Tagesordnung, spätestens 14 Tage vorher einzuladen. Die Grossloge ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 15 Repräsentanten.- c | 15 Abth. I der 2. Satz lautet: „Dasselbe besorgt sämmtliche. nicht anderen Gomites oder den Beamten überwiesene Geschäfte der Grossloge und legt in jeder ordentlichen Sitzurg der Grossloge einen über seine .Geschäftsführung zur Be¬ Bericht stätigung vor." Im § 17 Abth. Finanzjahr1' zu I sind die Worte ,.das künftige ersetzen durch ,,den Gross- :i. 1 c g e n t e r m i n". Die Grossloge wolle gelegentlich der bevorstehenden Neuregelurg der Wahlen zum General-Comite auch eine Abgrenzung der Bezirke vornehmen und es jedem Mitgliede des General-Comites zur Pflicht machen, mit den Logen seines Bezirkes genaue Fühlung zu unterhalten und sich insbesondere durch persönliche Besuche vom Stande der Arbeiter! und — der Dinge zu unterrichten. b,v Im Anschluss hieran wolle die Grossloge Berichterstatter bestellen, die der Vollversammlung der rossloge über den Zustand innerhalb der Logen ihrer Bezirke zu berichten haben. Die Grossloge beauftragt das General-Comüe resp. den geschäftsführenden Ausschuss, mit geeigneten speciell für die Schaffung einer Jugendliteratur befähigten Personen in Verbindung zu treten,, um die Herausgabe von israelitischen Jugexdschriften, geschichtlichen. Das Redactions-Comite. moralischen Inhalts mit allen Kräften zu fördern. Zur Gewinnung geeigneter Entwürfe ist ein Preisausschreiben zu erlassen, hierfür stellt die Grossloge einstweilen ien Betrag von Mk. l.">00,— zur Verfügung. Antrag des Repräsentanten Bergel. 4. Die Grossloge bewilligt auch für 1904 dem Oesterreichischen Hilfsverein für Galizien einen Beitrag \rön Mk. 5000,—. Antrag des Eeiräsentsuten der Mendelssohn Loge 5. Die Grossloge wolle bescbliessen: den sämmtlichen Logen des Districts soll der Auftrag gegeben werden, alljährlich zwischen dem Neujahrsfeste und dem Versöhnungstage eine Gedächtnissfeier für die verstorbenen Brüder abzuhalten. ' r \ w ■ i Antrag des Repräsentanten Dr. Frendenthal und Genossen. 6. a) Keine Loge darf länger als zwei Jahre hintereinander im General-Comite vertreten sein. Die am Sitz der Grossloge befindlichen Logen sind v dieser Bestimmung ausgenommen. b) Der Secretär der Grossloge hat zur" jedesmalige . Wahlhandlung die Liste derjenigen Logen vorzulegen, welche 1. bereits zwei Jahre hintereinander 2. seit den letzten 5 Jahren überhaupt nicht im General-Comite vertreten waren. Antrag des Repräsentanten der Julios Bien-Loge. J. Das Etatsjahr soll entsprechend dem Logenjahr ferner!, die Zeit vom 1. April bis 31. März umfassen und dementsprechend sollen fernerbin auch die Jahresabschlüsse erfolgen. Anträge des Repräsentanten Dr. Walter und Genossen. 8. a) Die Grossloge walle beschliessen: Bekanntmachung«: . betreffend Logen-Zusammenkünfte in den Ferien an Bade- und Erholungsplätzen — sollen nicht allein von den am Platze practizirenden Aerzten ausgehen. b) Berichte und Verhandlungen des General-Coroi tes sollen in erster Linie den jeweiligen Repräsentanten zur Grossloge zugeschickt werden. c) Die Grossloge möge dafür Sorge tragen, dass in Zukunft keine Artikel im Grosslogenbericht Aufnahn finden, die zu unliebsamen Erörterungen od« Folgen für den Orden, für die einzelnen Logea oder deren Mitglieder fuhren können.