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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1911-01-01 · 2. Heft. (1911) · p. Seite 78

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
33 (1911)
Issue
2. Heft. (1911)
Date
1911-01-01
Page
Seite 78 (sequence 30)
Language
German
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78 (gleichfalls Folgerungen aus anderen Qebieten. Hier ist die Ordnerarbeit genau zu erkennen. Es ist der mühsame aber meisterhaft hergestellte Zusammenhang, um möglichst viele Halachot ohne Zwang unterbringen zu können. Nach diesem Einschiebsel R’s kehrt die Mischna zur Fortsetzung der Halacha M’s zurück, zu 7, 4, angeregt durch 7, 7 zur) c) Aussaat unberechtigter Art, 9.1 die auszuroden ist, die zu Armengaben verpflichtend und zur Verzehntung (Begriff der oben M zugescbriebenen Teile). 4) Sind die Erträge selbst Therumah? 5) Gibt es eine Aufhebung derselben? 6) Erträge von Tebel (dabei die Zwiebelpflanzen und das Zutun in denselben mit dem Nichtjuden berührt (Erlaubnis vorübergehenden Genusses), und nun im Vierten Teil (Einzelheiten Uber unberechtigten Therumagenuss, dem Nichtpriester verbotene Gegenstände genannt, 11. Ahschnitt; Behandlung der Therumah durch den Priester, 12. Abschnitt.) 10.1 mit der Zwiebel und deren Wirksamkeit in Gerichten zu beginnen; also scharfe Gegenstände verbreiten den Geschmack. 10, 2—5 Was Übeln Geschmack hervorruft und blossen Geruch, das ist nicht verboten. 10,6 Ansatz hieran gelegentlicher Art. 10, /—9 Bestimmungen (auch allgemeine) für das Einlegen verschiedener Gegenstände mit Therumah oder verbotenen Chullin, 50, 7 (gleiche Bedingung wie 10,1.) 10, 7— 13 Ueber gemeinsam Eingelegtes, Gekochtes und Gebratenes (die 10 ,7 חסיות Fortsetzung von 10,1 נצל, (gleiche Bedingung wie 11, 1 und 10, 7.) II. Benutzung der Hebe durch den Priester. 11,1—3) Nichts minderwertig machen und vernichten (in 3 mehrere Gebiete berührt.) 11.2 Beleg zu 3. 4) Auch Winziges ist als Therumah zu bewahren (da es dem Nichtpriester verboten.)

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