Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 30 (1906-1907)
- Issue
- No. 11. (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 146 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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— 146 — Pleban Heinrich von Schraplau, und der Prokurator des Abtes und Konventes zu Paulinzelle, Johannes, Leiter der Kirche zu Elchleben1) vor ihm erschienen und ersterer gegen die auf den 8. März hinausgeschobene Urteilsverkündigung eine Einrede vorgebracht habe, weil er wegen der Gefahren der Wege die nötigen Zeugen nicht beibringen könne, weshalb Konrad den 26. März als neuen Termin bestimmt. Das Orig. (Pergam.) der in Zeitz ausgefertigten Urk. im SA. Rudolstadt, P. D. 61 (114), eine Abschrift im SA. Sondershausen. Copiale Paulincellense Nr. 114. Die ibid. S. 162 f. von Auemiillcr abgedr. Urk. enthält die Worte (S. 162): . . Henrico plebano in Scrappelo procuratore Judeorum Abrahe, Brendechen, Mat hei et Sampsonis fratrum . . . und in gleicher Weise (S. 16.)): . . procurator predictorum (AbraheJ, :Brendechen, Mal hei et Sampsonis Judeorum in Scrappelo . . . 11. 1314 März 27.־) Konrad, Dekan der Zeitzer Kirche, vom Papste deiegie!iei Richter, trägt dem Dekan und dem Kustos der Natimburger Kirche auf, die Zeugen der Juden Abraham, Brendechen. Matheus und Sampson, welche jene angeblich wegen der Gefährlichkeit der Wege ihm nicht verführen konnten, peremptorisch auf den 24. April vorzuladen, zu verhören und ihre Aussagen ihm bis zum 26. April zurückzuschicken. Das Orig. (Pergam.) der in Zeitz ausgestellten Urk. im SA. Rudolstadt, P. D. Nr. 69 (319). In der ibid. S. 163 f. von Auemüiler abgedr. Urk. heißt es: . . . Quia . . super controversia, que inter dominum ahbatem . . et Judeos Abraham, Brendechen. Maiheum et Sanipsonem vertebatur, . . . per procuratorem dictorum Judeorum . . . 121314 ׳ April 24.3) Der Thesaurarius Er. tsic!) der Naumburger Kirche berichtet als Stellvertreter des von dem Dekan Konrad der Zeitzc; Kirche mit der Vernehmung der von den .[׳:den zn Schraplau vorgeführten Zeugen beauftragtem Dekan es der Naumburger Kirche au den Dekan Konrad das Ergebnis des von ihm vorgutomnieiicn Zeugenverhöres und teilt ihm zugleich zwei von dem Prokurator der Juden vorgelegte!Urkunden/einen Vergleich in der Streitigen Angelegenheit, abschriftlich mit. Das Orig. (Pergam.) der in Naumburg ausgefertig:c:1 Urkunde im SA. Rudolstadt, P. D. Nr. 63 (t!6), eine Abschrift im SA. Sottdershansen, Copiale Paulincellense Nr. 116. In der ibid. S. 164 ff. von Aucmiiüer abgedr. Urk. lesen wir: . in causa, que vertitur inter dominum nbbatem ... et Judeos in Scraphelo, . . In der Aussage des dominus Wernherus (Canonicus zu Querfurt) wird berichtet (S. 165): Judei tres ftterum presentes de civitate . . und (S. 166): ... et Brendekinum, Abraham. *) Cllichleben, Dorf, n.'Stadtilm. n Ibid. S. 163, Nr. 162. י) Ibid. S. 164, Nr. 163.!