Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 8 (1879)
- Issue
- No. 47. (19.11.1879)
- Date
- 1879-11-19
- Page
- Seite 188 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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I — 188 selben abweicht, Obernahm Vf., und sie konnte schwerlieh in geeignetere Hände gelangen. Seit frühester Jagend dem geistschärfenden Talmudstudium mit lieherollern Eifer ergeben, verfügt Vf. über eine zu dieser Arbeit in so hohem Masse kaum erforderliche Kenntniss des Talmud und der halachischen Midraschim; überdies bekundet er in seiner Arbeit eine so gründliche Belesenheit in den weitverzweigten Werken des berühmten alezandrinischen Philosophen, dass er wohl zu den besten Philokennern unserer Zeit gezählt werden dürfte. Es würde der Gesammtleistimg des Vf.'s nur Abbruch tbun, wollten wir aus dem reichen Inhalt der Schrift einige Proben mittheilen. Wir beschränken uns, die Aufmerksamkeit auf die interessanten Resultate der eigentlichen Untersuchung hinzulenken, deren ausführ- I licher Darlegung der Vf. ein besonderes Capitel (Philo’s!Stellung zum Gesetz. S. 9 ff) gewidmet hat. Man weiss,!dass Philo, wiewohl er die bibl. Gebote in allegorischhomiletischer Weise für seine philosophischen Betrach- *en verwerthet, dennoch den einfachen Wortsinn der Jebote nicht aufheben will und deren praktische Aus- Ibung auf das Nachdrücklichste verlangt. Die h. Schrift liebt ihm nicht nur die Bausteine für sein philosophisches stem, sondern auch das Normativ für das praktische sben, das Leben streng nach dem jüdischen Gesetze, fe es zu seiner Zeit in Palästina befolgt, von den pharisäischen Lehrern, den Nachfolgern der ״grosen VAsammlung“, ausgelegt und überwacht wurde Philo bekennt sich ausdrücklich zur ״mündlichen“ Lehre, er hat\Kunde von ״unzähligen jüdischen Gebräuchen und Gesetzen, die nie aufgeschrieben wurden (<ןזp«rea f&r, *׳*> von alten Ueberlieferungen göttlicher Männer, die aie Gesetze Mose’s eingehend erläutert haben.“ Dieseh Worten zufolge haben wir in der phiionischen Erörterung der Thoragesetze weniger selbstständige Forschungen als vielmehr alte Traditionen und Mittheilungen seiner Lehrer zu Soden. Nicht blos wo er mit der Halacha übereinstimmt, auch wo er von ihr abweicht, wird man hie und da in den palästinischen Quellen die pltilonische Ansicht von einer isolirten Autoriiät (TtT דברי) vertreten finden, und wo selbst dies nicht der Fall ist, wird man bei dem fluctuirenden Zuätand, in dem sich die mündliche Lehre vor der Tempelzerstörung noch befand, eine der später endgültig normirten Halacha entgegenstehende Ansicht, die in unsern halachisehen Quellen unerwähnt geblieben ist, annehmen dürfen. Durch die erwiesene Halachakenntniss des Philo erhält auch die conservative Ansicht, wonach wir die mischnischen Autoritäten nicht als die Erfinder ihrer Aussprüche, sondern als einfache Tradenten zu betrachten haben, neue Kräftigung. Von wichtigen Postulaten der Philoforschung, die im Laufe der Arbeit und gelegentlich in den überaus gelehrten Noten׳ unter und nach dem Texte ihre Erklfirung finden, sei besonders hervorgehoben: der Nachweis, dass Philo doch wohl hie und da den hebräischen Urtext der Bibel zu Rathe‘!gezogen haben muss (S. 10), die Zurückweisung der vermeinten Doktrinen des Oniastempels (8. 119), die Ermittelung gewisser civilrechtlicher Normen, nach denen höesht wahrscheinlich der «lexundrinische Gerichtshof verfuhr (8. 64 f.). Besonders dankenswerth ist, dass Vf. bei jeder Gelegenheit <f1e Angaben des Josephus herb&bringt und bespricht, dessen Bekanntschaft mit der HäfaCha einerseits selbst öhhe jedes weitereZeugnrss sich vermuten Hesse,'mit Ph'lo’S 8Chrifien'andererseits bereits von Freudenthal in der' letzffen Nöte zu ,seinen hellen. Stadien gründlich nachgewi^sen'1 ist Die Ausbeute des ־Josephua ist ־ jedoch " nicht;85C ergiebige wie' man aus seinen eigenen Worten in der Vit«, wo er mit steiner GesCtzeskenntniss ___ ^Rrmntwottttclier tUdrtcdOr■ R1i«er in Magdeburg. Drnek von H. Horbseh in Barbjr. Var lag von Robert F rl»1« in Leiprig.' prahlt, schliessen sollte. Doch mab bedenke: Josephus schrieb seine Alterthümer erst zwei Jahrzehnte nach der Tempelzerstörung zu Rom, wo er sicherlich, als Verräther gemieden, ohne alle Verbindung mit Kennern des mündlichen Gesetzes war; er musste also seinem während eines politischen Lebens stavk geschwächten Gedächtnisse durch Benutzung der trüben alexandrinischen Quelle zu Hülfe kommen. So wird sich wehl am besten seine schwankende und vermittelnde Stellung erklären lassen, die er zwischen der paläst. Halacha und Philo’s Angaben einnimmt. Trotz aller Anerkennung, die wir der inhaltreichen Schrift zollen müssen, fände sich doch Manches, was sich angreifen Hesse. Doch unterdrücken wir es, da es nur Kleinigkeiten betrifft. Nur eine Bemerkung sei uns gestattet. Das bekannte Prinzip!־PS מדד! כנגד ist auch den alex. Juden sehr geläufig. Schon im ״Buche der Weisheit“ wird es auf göttliche Belohnung und Strafe angewendet und bis zum Ueberdruss breitgetreten, In Nachahmung der Strafgerechtigkeit ist es daher Pflicht der irdischen Gerichtsbehörde Gleichheit von Schuld und Strafe anzustreben. Auch dem Diebe, der für seinen Diebstahl die Freiheit einbüsst, wird ״Mass für Massa vergolten. Das Verkaufen desselben ist nur Mittel zum Zweck; der an seinem Eigenthum Beschädigte wird mit dem Verkaufsgelde des Diebes, das doch eigentlich diesem gehört, entschädigt. Demnach ist Anm. 2 auf S 19 zu streichen. Nach diesem Grundsätze sind auch die Worte: "ojio'.ov äxoT'.viTiu סנ׳דד ו10ו*יד)ג;',oov!arjv S. 59 Anm. 3 zu erklären: ״so soll ein ähnliches Besitzthum (Feld) den gleichen Ertrag zahlen“ d. h. Derjenige, der das Feld eines Anderen abweiden Hess, soll dem Beschädigten sein eigenes Feld, das von derselben Würde und Fruchtbarkeit ist und mit derselben Frücht angebaut *wurde, wie dasjenige, das er beschädigt hat, zur Verfügung stellen. Wir scheiden vom Vf. rtiit innigem Danke und dem Bewusstsein, viel Belehrung und Anregung gefunden zu haben, und hoffen und wünschen, dass er sein S. 114 Anm. 2 gegebenes Versprechen bald einlöst. C. Notiz. In den ״Literarischen Notizen“ von Dr. L. Lewysohn, Rabbiner in Stockholm, -(Nr. 41/42 d. Litbl.) wird die Talmudstelle Taanit 14 u. 15 behandelt, und eine Emendation vorgenomnien, die aber dem vorliegenden Schrifttexte widerspricht. Nach meiner Meinung ist vom sprachlichen Standpunkte kein Widerspruch vorhanden. Denn 4. B. M. 14 steht im ersten Satze das Prädikat vor dem Subjekte, Moses und ihron, während im anderen Satze das Subjekt, Josua und Kaleb, vor dem Prädikate steht; nun lautet ein exegetischer Grundsatz des Talmud: מקרא נדרש לפניו, Welcher Grundsatz nach R. H. 9, 2 unbestritten dasteht, daher das ו vor Josua eine copulative Bedeutung haben kann; während in Jesaias 49 der Parallelismus regelmässig ist, so dass beide Subjecte ״Könige“, ״Fürsten“ vor ihren Prädikaten stehen. Da nun nicht ושרים, sondern שרים steht, so kann dieses Wort nicht zu dem Vordersätze bezogen, sondern es muss der Grundsatz angewendet werden: מקרא נדרש ן,לאחריו und das gäbe den Sinn: Könige weren sehen, und es: werden aufstehen Fürsten und sich bücken. Auffallend, wäre, warum dieser Vers nicht zu den מקראות שאץ להן הכרע gezahlt wird (8. Jom» 31, 52; B/MeSL '61';'י Ä. 8. 20; Chulin 114; Pessachim 2jt,^J; MenacbOth 19,) Rabbiner Dr. Duschak. •׳!£ .־..־• _ .