Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 8 (1879)
- Issue
- No. 47. (19.11.1879)
- Date
- 1879-11-19
- Page
- Seite 187 (sequence 3)
- Language
- German
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Entscheidung fast ganz allein, ja im Widerspruch zu vielen Talmudstellen, man vgl. BerachotJh 36a, Beza 3b, Pessachim 44a, Rosch-haschana l&b, Bechoroth 54a u. a. in.; die Commentatoren inühen sich ab, filr seine Meinung irgendwo im Talmud eine Stutze zu linden, vgl. Kessef mischne zu Hilchoth Therumioth c. 2 § 1) —; hingegen nach der Zerstörung des Tempels blos rabbinisch (ibid. c. 1 §26). Die Ansicht des *ראב״ד ist in diesen zwei Fragen a) und b) der des Maimonides gerade entgegengesetzt. Er behauptete nämlich, dass die Pflicht der Zehntenabgabe auch nach der Zerstörung des Tempels biblisch sei, aber nun von Getreide, Most und Oel, aber nicht von B a u m fruchten. Gegen diese seine Ansicht entscheiden sich jedoch sehr viele und die bedeutendsten Decisoren, nämlich: Raschi, Raschba, Ritba, Rambam, Semag, der Tossafist Ra, ר' טודרום ך,לוי und ספר התרומה. Alle diese berühmten Poskim haben entschieden, dass Zehntenabgaben in unserer Zeit nur rabbinisch sind. Jedenfalls ist bewiesen, dass Baumfruchte, z. B. Ethrogim, in der gegenwärtigen Zeit biblisch der Zehntenabgabe nicht unterliegen, und zwar nach der Ansicht Beider, sowohl des; Maimonides und seiner Meinungsgen4>88en(1rj7"01 רמב״ם), als auch des Rabed und seiner Meinungsgenossen. Damit ist also die Behauptung (Nr 1) im ״Isr.*, dass Ethrogitn auch jetzt wie vor biblisch der Zehntenabgabe unterliegen, unhaltbar und widerlegt. Denn nimmt er die Ansicht des Maimonides an, dann müssen Ethrogim jetzt von Zehnten befreit sein, weil gegenwärtig das diesbezügliche Gesetz gänzlich aufgehört hat Nimmt er aber die Ansicht des Rabed. an, dann müssen sie ebenfalls frei sein, weil Baum fruchte n i e, auch zur Zeit des Tempels, biblisch der Zehntenabgabepflicht unterworfen waren Antwort der Frage c): Zugegeben aber, dass der ,I8r.tt, der bekannten Exegese von כסיל בחשך הולך (s. Rosch-haschana 14b) folgend, es hier mit der Ansicht Beider, des Maimonides und des Rabed, wo dieselben die religiöse Pflicht erschweren (לחומרא) und vergrössern, hält, daon ist hier noch ein anderer Umstand, der die Ethrogim von der Zehntenpflicht befreit, und zwar der, dass die Ethrogim, welche wir von Palästina bekommen, dort nicht geschnitten werden, um dieselben selbst zu essen, sondern um sie als Verkaufs waaren nach dem Auslande zu versenden, in welchem Falle biblisch die Pflicht von מעשרות wegfüllt. Die diesbezügliche ׳Ent- Scheidung kommt im Talmud (B Mezia 88a u. b) unbestritten vor und demgemäss schliesst auch Maimonides (Maasser. c 2) mit den Worten: אינו חייב להפריש מה״ת •אלא הגומר פירותל לאוכלן לעצמו אכל הגוזרן למוכרן פטור מן התורה וחייב מדבריהם שנא׳ עשר תעשר ונר ואכלת אינו חייב אלא הגומר תבואתו לאוכלה ע־־כ. Niemand, auch nicht der so scharfe Kritiker des Maimonides, der Rabed, bemerkt etwas gegen diese Entscheidung Es ist also entschieden richtig, dass Ethrogim, welche von Palästina nach dem Ausljande kommen, keineswegs biblisch zehntpflichtig sind Damit fällt der Beweis (Nr 2) des rlsr.“, aus den Responsen des grossen Verfassers des Schitta mekubezes gänzlich weg, denn derselbe spricht durchaus nicht von Ethrogim, die von Palästina als W a a r e für das Ausland versendet werden, sondern von jüdischen Privatleuten, die dem nichtjudischen Eigentümer des Gartens, in welchem die Ethrogim wachsen, ein jährliches Abonnement bezahlen. Diese zwei Umstände, nämlich dass R. Besalel Aschkeoasi in seinen Respcfnsen von Privatleuteu, die abonnnirt sind, 'spricht, kann man deutlich aus dem Stück des Citata im ״I8r.u ("סמח קבועה» und'״ävr^ ומביאים אותם..) ersehen. Aber noch klarer, wenn man die eigentlichen ungofälschten Worte des Verfassers selbst (Ed. Ven. i. J. חש״ן, p. 16,' Re-! sponsum 2) vergleicht -Dort schrieb R. Bezalel Asch- - kenasi wie folgt: המנהג הראשון הוא שפה צפת זה ׳כמה. ימים ושנים נהנו ששנים אן שלשה יהודים יש להם ם קח קבוע עם העכו״ם בעלי האתרוגים כך וכך בסלע בכל שנה ושנה ואותם היהודים בפרדם וכר Im ,Isr.“ sind die ersten 13 Wörter, die besagen, dass in Safed, — wo die grössten jüdischen Gelehrten wohnten, wo factisch ein Knabe von 10 Jahren viel mehr vom Talmud wusste und verstand, als die ,Israelitmänner*, die ihren Namen als Talmudisten durch Pressprozesse verherrlichen wollen — ein Abonnement auf den Ethrogjimgarten bestand, weggelassen, ebenso auch die1 letzten 9 Worte; ja die letzten S Worte: ואותום היהודים בפרדם verbreiten erst das eigentliche Licht Uber den wahren Sachverhalt des מנהג, der uns in der Beantwortung der Frage III von grossem Wert he sein wird. Zum Glück sind wir auf die Citate im ״Ist.“ nicht angewiesen, sondern sind im Besitze der Responsen des R. Bezalel Aschkenasi, und haben die im ״I8r.u nnabsichtlich (?) weg gelassen en Worte eingesehen und müssen auch constatiren, dass dasei bst nicht ואותן היהודים, sondern שנים או שלשה יהודים steht. Es gab daselbst ’ zwei, drei einzelne Personen (wahrscheinlich reiche , Leute), die jährlich den EigenthUmer des Gartens gat (־ bezahlt hatten, um vor dem Sukkothteste die besten Ethrogim fUr sich auswähten zu können. Ja es scheint, ׳: dass der Garten in gewisser Beziehung mefir ihnen als dem EigenthUmer gehörte. Dieser Umstand wird, wie gesagt, in* Verfolge näher besprochen werden. Jedenfalls - ist vom Rabenu Bezalel kein Beweis zum bevorstehenden Pressprozesse. Es ist vielmehr bewiesen worden, dass Ethrogim, die an ausländische Kaufleute (wie Herr j. Bril ' und Gr. E, G uttjma nn in Mainz) von Palästina versendet wurden, der Terumoth- und Maasser-Pflicht hi •lisch nicht unterließen. Dagegen könnte es scheinen, dass - sie rabbinisdh dieser Pflicht unterliegen. Aber nur scheinen; dejnn in Wirklichkeit sind Ethrogim, die wir zum Fes te gebrauchen, weder biblisch, noch־ rabbinisch, weder hier noch in Palästina, weder jetzt Doch vor der Zerstörung des Tempels Therumoth- und Maaeserotb-pflichtig oder pflichtig gewesen. Die Beweise sollen im Folgenden geliefert werden. (F. f.) Literaturbericht iMtninn. Ritter, Dr. B., Philo und diF'Halacha. Eine vergleichende Studie unter steter Berücksichtigung des,) Josephus. Leipzig, J. C. Hinrichs's^he Buchhdlg. 1879 Die reichhaltige Literatur ׳Uber Philo und seine Schriften hat mit der vorliegenden Arbeit des den Lesern dieses Bl. bereits auf das-Vortbeilhafteste bekannt V gewordenen Verf.’s, eine schon längst ersehnte Ergänzung und Förderung erhsdtea. Während bisher Phllo’s philosophischem System die allermeiste Beachtung und wiederholte gediegene Bearbeitungen zu Theil wurden, während ferner seine allegorisch-homiletische Schriftauslegung, ihr Verhältniss zur palästinischen Agada and ihr bedeutender Einfluss auf die Exegesen der Folgezeit genugsam erörtert und noch jungst lichtvoll and in erwünschter Vollständigkeit behandelt wurde; hatte man Philo’s Gesetzesaaslegungen und deten Verhältniss zur Hatacha nicht die gleiche Aufmerksamkeit zu gewendet. Die schwierige Aufgabe, dies ein gebend sj^umersuohea, ' genau zu bestimmen, wie .oft und wo sich Prdlo mit d« Halacha in Uebereinstimaiung befindet oder von der-