Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand UB Frankfurt
- Issue
- 43 (25.10.1895)
- Date
- 1895-10-25
- Page
- Seite 690 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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--'' - 7I-l ,^!>»! U)5 Sette 690. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 43. Staatskosten, wenn cs sein kann, auf unsere Kosten, wenn es sein muß. Wir fordern obligatorischen Unterricht, durch geprüfte und staatlich berufene Lehrer nach einheitlichen! Lehrplan erteilt, dessen Festsetzung unter staatlicher Aufsicht unseren geordneten Vertretern obliegt, und beaufsichtigt durch besondere Schulinspektoren, bei deren Anstellung die Gemeindeverwaltung Stimme hat. Wir fordern die volle Anerkennung der jüdischen Reli gionskunde als eines für jüdische Schüler notw endi gen Wissensgegenstandes in allen Nnterrichtsanstalten, in denen entsprechende Vorschriften für nichtjüoische Schüler bestehen, und bei allen Prüfungen, bei denen der Staat den uichtjüdischen Schülern den entsprechenden Wissensnachweis vorschreibt. Der Staat verlangt nicht blos von den christlichen Kindern, er erzwingt sogar von den Dissideutenkindern Teilnahme an positivem Religionsunterricht, am Unterricht in der Religion, der die Eltern angehören oder angehört haben — nur unsere Kinder sind von der Wohlthat dieses Zwanges ausgeschlossen. Man will uns dies als einen Vorzug anpreisen, als eine Freiheit, die uns vor Anderen gelassen. Hat etwa jemand die Stirn, ernstlich zu versichern, daß eine Bevorzugung für uns beabsichtigt wäre? Hat jemand den Mut, weitere „Freiheiten" gleicher Art für uns zu verlangen, etwa Freiheit von der Schulpflicht, Freiheit von der Wehrpflicht? Wir wollen keine Bevorzugung und keine Ausnahmestellung, wir wollen vollen Anteil an Pflicht und Recht, und unsere Pflicht ist hier wie überall unser bestes Recht. Man hat den Versuch gemacht, unsere Klagen über mangelnden jüdischen Religionsunterricht als übertrieben hinzustellen, den fakultativen Religionsunterricht preisend zu empfehlen und den Glauben zu erwecken, als sei hierfür ausreichend gesorgt und unseren Kindern genügende Gelegenheit gegeben, jüdischen Religionsunterricht zu genießen. „Nur viertausend" jüdische Kinder seien in Berlin von der Möglichkeit der Teilnahme am Religionsunterricht ausgeschlossen. „Nur" viertausend, sagt Ihr? „Nur" viertausend? Und Euch vernichtet nicht die Scham! Und dabei müßten wir uns glücklich preisen, wenn dieses schamvolle Geständnis die Wahrheit sagte, wenn die Wahrheit nicht noch weit schlimmer wäre, wenn nicht Tansende jüdischer Kinder außer denen, die eine Möglichkeit der Teilnahme am Religionsunterricht haben, von der gerühmten „Gelegenheit" der Teilnahme, die nicht obligatorisch ist, keinen« Gebrauch machten, und wenn nicht diese „Gelegenheit" in zahlreichen Fällen den Unterricht bei ungualifizierten Personen bedeutete! Die jüdische Lehrerin einer Schule des Ostens, die, mit der Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts beauftragt, bei einem hiesigen Rabbiner sich Rats erholte, wie sie dein Aufträge gerecht werden sollte, dem sie ratlos gcgenüberstand, war noch die gewissenhafteste. Die jüdische Lehrerin, die an einer anderen städtischen höheren Töchterschule veranlaßte, daß der jüdische Religionsunterricht auf den Sonnabend verlegt wurde, die den Unterricht mit einem Diktat beginnen wollte und erst von ihren Zöglingen erinnert werden muß e, daß mit dem jüdischen Religionsunterricht das Schreiben am Sabbat während dieses Unterrichts selbst nicht wohl vereinbar sei, ist in ihrer Art gewiß nicht vereinzelt. Ist es doch an einer dritten, ebenfalls städtischen Schule vorgckommen, daß jüdische Kinder, anläßlich ihres Dispensationsgesuches vom Unterricht am Versöhuungstage von dem christlichen Lehrer vergeblich nach der Bedeutung des Versöhnungstages, dessen Namen allein sie kannten, befragt und erst von dem christlichen Lehrer darüber belehrt wurden! Es ist — nicht durch das Verdienst unserer gewühlten Vertreter — außer Zweifel gestellt, daß der Staat bereit ist, unseren Forderungen gerecht zu werden, die gerechte Forderungen sind. An uns ist es, das warme Eisen zu schmieden, und deshalb müssen wir Vertreter wählen, die die lange und schwere Versäumnis mit Eifer nachzuholen gesonnen sind. Den Eltern, hält man uns entgegen, liegt es ob, für den Religionsunterricht der Kinder zu sorgen. Das soll wahr sein. Doch es giebt Eltern, die ihre Pflicht nicht erfüllen, und hier tritt der Staat als Anwalt der Unmündigen ein. Wie er zum Segen der Menschheit ein Mindestmaß allgemeinen Unterrichts erzwingt, so erzwingt er auch ein Mindestmaß religiösen Unterrichts. Mehr zu thun, bleibt den Eltern unbenommen. Die Wohlthat jenes Zwanges aber wollen wir in keinem Punkte missen; wir haben ein Anrecht darauf, so lange er uichtjüdischen Kindern gegenüber allgemein von Staatswegeu geübt wird. Die Religion der Väter unfern Kindern zu erhalten, ist unsere Pflicht — die volle Gleichberechtigung des jüdischen Religionsunterrichts im Staate zu verlangen, ist unser Recht. Central-zlerkin für die Interessen der jüdischen Gemeinde. Unser Programm. Der Central-Verein für die Interessen der jüdischen Gemeinde iu Berlin stellt für die bevorstehenden Wahlen zur Repräsentantcnversammlung folgende Forderungen ans: 1. Errichtung je einer einfachen, würdigen Synagoge für den Westen jenseiis des Leipzigerplatzes, für den Südosten zwischen Oranienplatz und Audreasplatz, für den Norden zwischen Schönhauser-Allee und Ehausseestraße, für den Stadtteil Moabit. 2. Dem Bedürfnis und dem Wachstum der Gemeinde entsprechend, Veranstaltungen für die hohen Feiertage zur völligen Beseitigung der in gewerblicher Absicht von Privaten eingerichteten, meist unwürdigen, das Judentum erniedrigenden Gottesdienste. 3. Entschiedene Bekämpfung aller Bestrebungen, die darauf Hinzielen, die hebräische Gebetssprache aus den Gotteshäusern gänzlich zu verbannen, und den Sabbat auf den Sonntag zu verlegen. 4. Gleichstellung der jüdischen Schüler bezüglich des Religionsunterrichtes mit den Schülern anderer Konfessionen. Erteilung des jüd. Religionsunterrichts au sämtlichen Schulendurch hierzu qualifizierte Lehrer. Einheitlicher, von den Gemeindebehörden festzusetzender Lehrplan und Beaufsichtigung des Unterrichts durch vom Gemeindevorstand zu bestellende Schulinspektoren. 5. Heranziehung sämtlicher, bisher noch nicht besteuerten, jüdischen Einwohner zur Gemeindesteuer durch Einschätzungskommissionen in den verschiedenen Stadtteilen, entsprechend den städtischen Einrichtungen, wodurch eine Entlastung der jetzt zahlenden Mitglieder herbeigeführt wird. 6. Geheime Wahl zur Repräsentantenversammlung. Beseitigung der bisherigen Listenwahl, nach welcher jeder