Luaḥ erets Yiśraʾel
- Journal
- Luaḥ erets Yiśraʾel
- Volume
- שנת התרנ״ו - שנה א׳ - 1895
- Date
- 1895-01-01
- Page
- יד (sequence 195)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
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- IRI
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.•הי־** - יד - VII. Sämintliche Greise der Aust alt sind verpflichtet nach dem Lernen für die im laufenden Jfthre verstorbenen Mitglieder Tranerpsalmen zu sagen. 1 . VIII. Palls ein Mitglied Gott behüte erkrankt, so bete» sämintliche Greise für ihn in der Synagoge des Heim's; wenn der Erkrankte verlangt dass lür ihn hei der Westinaner des Tempels, gebetet werde, so müssen sich alle Greise zu diesem Zwecke dahinbegeben. IX. Es können ancli Frauen dem Verein beitreten, und sie gemessen dasselbe Hecht, nie die Männer Wünschen sie dass der Gediicbtnistag des Hinscheidens ihrer Eltern oder Verwandten alljährlich beobachtet werde, so ist der Vorstand des ״Mosehab' Stktnim“ hievon zu verständigen welcher fnr die Beobachtung oller üblichen Eitualien Sorge tragen wird. Zu diesem Zwecke ist eine Tabelle in der Instituts- Synagoge angebracht, auf der alle Gedäclmistage die im Moschab Stkenim beobachtet, werden, vermeikt sind Ebenso wenn jemand im Auslande ■verlangt, dass ein Gediicbtnistag beobachtet werde so bat er das ebenfalls dem Vorstand » , anznzeigeu, X. Wenn jemand brpeliit•, dass in dir Synagoge v״t der heil. Lade das ganze Jahr Baumöl brennen soll und hierfür 20 Fr. bezahlt, so wird einer der alten Leute beauftragt, das ganze Jahr hindurch, dass das Öl nicht verlöschen zu lassen, zum Friede der Seele. רמ:עד,זנ XI. Jeder der das Asyl unterstützt,, sei er Mitglied oder Spender, dessen Name wird in das GedächtnisLueh eingetragen, und alle Sabbath, nach dem Verlesen des Thoraab - Schnittes spiicbt der C&ntor ein Se.gnungsgebet(Misebebernchl für sämintliche Wohlthäter des Instituts. XII. Wenn ein ausländischer Gönner jährlich 25 Fr. sendet so wird ihm das Hecht des Punktes 5 zutbeil, und 10 Greise V