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Lûaḥ · 1928-01-01 · 1928 - 5689 · p. Seite 30

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Lûaḥ
Volume
1928 - 5689
Issue
1928 - 5689
Date
1928-01-01
Page
Seite 30 (sequence 34)
Language
German, Hebrew
Belongs to
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Der jüdischen Küche ist durch Religionsgesel) der Gebrauch von Naturbutter für Milchspeisen erlaubt und für Fleischspeisen verboten. Für Fleischspeisen standen der jüdischen Küche früher nur Rinderfett, Gänsefett und harte, beim Erkalten der Speisen bald erstarrende Pflanzenfette zur Verfügung, die jedoch nicht zu allen Zwecken verwendbar sind, auch den Speisen nicht annähernd Würze und Geschmack, wie die Naturbutter, verleihen. Margarine, die für den allgemeinen Verbrauch hergestellt wird, scheidet für die rituelle Lebenshaltung vollständig aus, weil sie den Speisegesetjen nicht entspricht. Es lag daher der Gedanke nahe, einen koscheren, wirklichen Ersatj für Nalurbutter zu schaffen, der auch für Fleisch- und Milchspeisen zugleich verwendbar ist und so einem früher immer vorhanden gewesenen, allgemein sehr unangenehm empfundenen .Mangel abhilft. Dieser koschere, fleischig und milchig verwendbare vollwertige Ersajj für Naturbutter wurde im Jahre 1904 in unserer koscheren Mandelmilch-Pflanzenbutter-Margarine „TOMOR“ geschaffen. 30

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