Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5682 - 1921/22
- Article
- Theodor Herzl, Ewig gültige Gedanken aus dem "Judenstaat", 1896
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 18)
- Language
- German
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Aie Lsöhe -es Aktienkapitals der^ Jewish Company wird von Finanzfachleuten festgesetzt.werden müssen. wie soll diese aufgebracht werden? Dafür gibt es drei Formen, welche die Society in Erwägung ziehen wird. Die Society, diese große moralische Person, der Gestor der Juden, besteht aus unseren reinsten und besten Männern, die aus der Sache keinen Vermögensgewinn ziehen können und dürfen. Obwohl die Society am Beginn keine andere als eine moralische Autorität besitzen kann, wird diese dennoch hinreichen, um die Jewish Company dem Judenvolke gegenüber zu beglaubigen. Die Jewish Company wird nur dann Aussicht auf geschäftliches Gelingen haben, wenn sie von der Society sozusagen gestempelt ist. Ls wird sich also nicht eine beliebige Gruppe von Geldleuten zusammentun können, um die Jewish Company zu bilden. Die Society wird prüfen, wählen und bestimmen und sich vor der Gutheißung der Gründung alle nötigen Bürgschaften für die gewissenhafte Durchführung des Planes sichern lassen. Experimente mit ungenügenden Kräften dürfen nicht gemacht werden, denn diese Unternehmung muß gleich auf den ersten Schlag gelingen. Das Mißlingen der Sache würde die ganze Jdoe vielleicht für immer unmöglich machen. Die Formen der Aufbringung des Aktienkapitals sind: durch die Hochbank und durch eine volkstümliche Subskription. Am leichtesten, schnellsten und sichersten wäre die 72