Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5682 - 1921/22
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- Date
- 1921-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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10 \A? Ul der Cbemann nach Palästina elnwanöern, während seine €befrau die Gefolgfcbaft ablebnt, so kann er ibr den Scbeidebrief geben und dis IZerausgabe ihres lZeiratsgutes verweigern, sss »U die Cbefrau nack Palästina einwandern, der Cbemann aber die Gefolgschaft verweigert, so ist dieser verpflichtet, ibr Len Scbeidebrief zu geben unter vollster verausgabe des k5eiratsgutes. sss W? ill die Cbekrau gegen den Willen des Chemannes aus Palästina auswandsrn, so erhält sie von ihm nach mißlungenem Uberredungsversucb den Scbeidebrief und gebt des kZeiratsgutes verlustig. \A? ill der Cbemann aus Palästina auswandern, die Cbekrau aber daselbst verbleiben, ist er verpflichtet, ibr den Scbeidebrief zu geben und das ibr zusiebende fZeiratsgut zu erstatten, eooooeoooo Trakt. E’tbubotb 110. b.