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Jahrbuch für Israeliten · 1863-01-01 · 21 auf das Jahr 5624 -1864 · p. Seite 10

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Journal
Jahrbuch für Israeliten
Volume
21 auf das Jahr 5624 -1864
Date
1863-01-01
Page
Seite 10 (sequence 27)
Language
German
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10 er trat auf wo und wie er konnte, er verteidigte die unschuldig Leidenden vor den Gerichten, er stellte sich den Angreifern entgegen: er richtete nichts aus. Da faßte er den Entschluß, die Vaterstadt zu verlassen und in dem deutschen Lande sich anzufiedeln, wo den Juden keine gesetzlichen Schranken mehr entgegenstanden. Der kurhessische Ort Bockenheim bei Frankfurt wurde seine neue Heimath, hier, hoffte er als freier Bürger seinen Kräften angemessen wirken, und die große Aufgabe seines Strebens um so sicherer durchführen zu können. Allein der Rückschlag-war in ganz Deutschland erfolgt, die Bundesbeschlüsse vom Juli 1832, die Wiener Ministerialconferenzen vom Jahre 1834 hatten der reactionären Partei wieder Muth und Stärke gegeben; alle Fortschritte wurden gehemmt, in Hessen hatte Hassenpflug die Zügel der Regierung ergriffen, und vermochte er auch nicht, das gesetzlich Bestimmte wieder rückgängig zu machen, die Anwendung konnte er vereiteln, und so wurden die Juden Hessens um ihre schönsten Hoffnungen getäuscht. Rießer's Gesuch um das hessische Bürgerrecht wurde abschlägig beschieden: er hatte Gewinn gehofft für seine persönliche Stellung, und statt dessen Großes eingebüßt, statt einer milden, im Ganzen wohlwollenden Regierung, wie sie.in Hamburg waltete, fand er eine solche, die mit Hohn und Gewaltmaßregeln das Volk quälte. Nur in dem Umgang mit seinen vielen Freunden und Verehrern in dem nahen Frankfurt fand er noch Trost und Freude. So erklärt es sich denn, daß' er nach etwa 8—9jähriger Abwesenheit den Bitten Derer, die in Hamburg seinen Verlust nicht verschmerzen konnten, nachgab und da ein kurz vorher erledigtes Notariat annahm. Entsprach diese Thätigkeit auch nicht den Ansprüchen, die er vermöge seines Geistes und Talentes zu erheben berechtigt war, so war sie doch in anderer Beziehung eine würdige; die lläes publica, die mit dem Notariat verbunden ist, sicherte ihm einen bestimmten Platz im öffentlichen Leben, und er konnte auch in engerer Sphäre Gutes und Schönes wirken. Seine juristischen Kenntnisse fanden bei so manchen schwierigen Fragen des Wechsel-

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