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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1931-02-20 · 2 (20.2.1931) · p. Seite 6

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
9 (1931)
Issue
2 (20.2.1931)
Date
1931-02-20
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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6 . Bekanntmachung betr. Krankenkaffenverstcherungspfltcht. Gehaltskürzung auf Gnmd der «erordmmg vom 1. Dezember 1980. ' Di« te «»fm« vo« 15. Mal 1930 <Rr. 2, VIII. Jahrgang) «n» vom 20. ««mbet 1*30 (Ars, VIII. Jahren,) «»togtmw g« über 9k Angehärigkett ber Knktnsbeanö« «r K«»9e>ckasknMrfich«r»»g fl«9 Mchi» $u berichtigen, »aß Me für KtüMitemtt Mn» nicht besteh«, tont* ihnen ein «»sprnch «af Rnhegchalt pchkht. »«««> der nichereu Befistn»«»»«» verweis« wir aaf dk KI 199 nnb 17» Me Reichsversichernngsordnung («««. 19». Teil I S. 797). Berlin, Mn «. Febrnar 19S1. Prenhifcher Landesverband jüdischer GemeinM». Bekanntmachung betr. Anstellung vo« Beamte«. Aus der Anstellung von Religionslehrern und Kultüsbeamteu, di« di« Gemeinden ohne Mitwirkung des Landesverbandes vorgenommen haben, haben sich wiederholl Unzuträglichkeiten ergeben, deren Ursachen in der Person des Beamten lagen. Um solch« Vorkommnisse, di« sowohl für die Gemeind« als auch für den Beamten unangenehm sind und häufig zu unliebsamen Auseinandersetzungen führen, zu vermeiden, «mpfchlen wir unseren Mitgliedsgemeinden dringend, vor Anstellung eines Beamten bei uns Erkundigungen einzuziehen. Da wir vielfach Auskünfte vorliegen haben, werden wir zuweilen in der Lage sein, den Gemeinden zweckdienliche Mitteilungen zu machen. .Berlin-Tharlottenburg, den 17. Februar 1031. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Bekanntmachung betr. Statutenänderungen. Es ist wiederholt vorgekonrmen, daß infolge unzweckmäßiger Fassung von Statuten in der Praxis sich nicht unerheblich« Schwierigkeiten ergeben haben. Wir empfehlen deshalb den Gemeinden, in j«b«m Fall«, bevor sie für Statutenänderungen die Genehmigung der Aufsichtsbehörde beanttagen, uns den Entwurf «inzureichen. Wir sind gern bereit, denselben zu prüfen und uns gutachtlich dazu zu äußer». (Antworten- Aach 8 K. Teil II,- Kap. 2, der Verordnung vom 1. Dezember 1830 sind di« öffentlich-rechtlichen Religiousgesellschasten Zwar berechtigt, aber im Gegensatz zu den sonstigen Körperschaft« öfferttlichen Rechtes nicht verpflichtet, ei« Gehaltskürzung von 6 •/» vorzunehmen Ebenso ist chnen di« Ermächtigung erteill, zum Mmske der Durchführung einer entsprechenden Gehaltskürzungbei den Angestellten den letzteren zu kündigen. Es bleibt somit jeder einzelnen Synagogengemeinde überlassen, ob sie von den angegebenen Ärmlichkeiten Gebrauch machen will oder nicht. Bei den christliche» Kwchen ist dies den Fall, und es ist anzunehmen, daß auch die Synagogen» gemeinden entsprechend verfahren werden. Die. Preußisch« Durchführungsbestimmungen, di« entsprechend N» Anweisungen der Reichsverordnung nur für die Länder und bürgerlich« Gemeindest' ergangen sind, enthalt« bezüglich der SynagogengdisteinMn kein« Anweisung. An den Dorstand der Synagogengemeinde in h. Sie sind der Ansicht, daß Sie auf Grund der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1830 verpflichtet sind, das Gehalt Ihres Beamten um 6®fe zu kürz«. Wir mach« demgegenüber darauf aufmerksam, daß «in« derartige Verpflichtung für Sie nicht besteht, vielmehr ist nach 8 6, Teil ll, «ap. 2, der Verordnung den Religionsgesellschasten öffentlichen Rechts lchiglich freigeftellt, di« für di« Reichs», Staatsbeamten usw. angeordnete Kürzung auch chrerseits vorzunehmen. Wir sind der Ansicht, daß es sich «mpfiehll, von der Kürzung Abstand zu nehmen, falls bas Gehall d«S Beamt« hinter den staatlichen Besoldungssätzen schon jetzt um 6% zurückbleibt. An den Borstand der Synagogengemeinde in E. c; Hinweise. Berlin«Lharlottenburg, den 30. Januar 1831. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Personalien. Das Mitglied des Rats, Herr Eugen Easpary, ist verstorben. Sachregister 1930. Dieser Ausgabe liegt «in Sachregister für den 8. Jahrgang des Derwallnngsblattes zur gefällig« Benutzung bei. 21. Nachtrag znm Verzeichnis der dem MnMiMrMnM «gehörig« Gemeinden, geordnet nach Provinz» nnd RegiermtgsbezirB« Provinz vstpeenhe» Regierungsbezirk Allenstein. Difchossbnrg. Provinz Pommern. Die Aentralwohlfahrtsstell« der dentschen' Inden, die gemeinsam mit der Hauptstell« für jüdisch« Wanderfürsorge und Arbeitsnachweise di« Zeitschrift „Jüdische Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik" herausgibt, blltet uns um Veröffentlichung nachstehender Bekanntmachung: . 7 „Soeben erschien das Februar-Heft der Zeitschrift „Jüdische Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik". Es «nthätt an erster Stelle «inen Aüfsrtz von Rabbiner Dr. Wax Grünrwald, Mannheim, über „Jüdische Iiugend und GemeÜtM" als Beitrag zum Problem jüdisch-sozial» Jugendarbeit. Der Aufsatz gibt «in Referat wieder, daS dri der- Zusammenkunft der jüdischen Sozialarbefter in Seesen/Harz End« Dezember 1830 lebhaften Widerhall gesund« hat. Äber.dieft Seesen« Znsamm«- knnst, die von der Ientralwohlfahrtsstell« Mr deutsch« Ind« veranstallet war, berichtet i« gleich« Heft Dr. Ollendorff, d« Mn Berhandlaugen in Seesen folgend, die gegenwärtig« Problem« Mr jüdischen Wohlsahrtsarbett in eindringücher Weise darlegt. — Mit de« Bernfsaufba« btr preußischen Jude» beschäftigt sich «in Anfsatz von I. Koralnik; die Winterhilfe Mr Jüdisch« Gemeind« Berlin schildert Dr. Lamm. Schließlich sei anf die reichhaltige Uarscha», mft Abschnitten LMr Iugendwahffahrt, Gesnadheitsnnd Erhotungsfürsorg«, Akademikersrag«, WanMraug, Arbeitsmarkt, Po» rnfs-eratung, Bücherschan »nd Zeitschriftmbibttographie hingewkftn. Regierungsbezirk Köslin. Ratzebuhr. Provinz 9ca}Mrf. Regierungsbezirk Schneidemühl. Bisch« Probeheft« Mr Zeitschrift (Jahresabonnement für 0rgnnisa» tiom« nnb Mitarbeiter 8,— RM.) linnen durch Mt grntralwohlstchrGsklle Mr deutsch« Juden, Berlin^charlotteabnrg 2. Kantstr. 158, un«tg«ttlich bezog« werden." Provinz Aeffen-Aast«. Regierungsbezirk Wiesbaden. Kettenbach. Provinz Westfak». Regierungsbezirk Minden. Börden. Das SaüfdK Kuchofpkol i» «ob. «nd «eebodt «oßb», bittet, geeignet« Arzt« in j«Mr »emeind« darauf hinzawels«. baß es sich besonders anf di« Aufnahme von Kind«n und Erwachsen« M Mittelstandes eingerichtet hat, Mr heul« nicht «ehr in Mr Lage, ist, größer« Kosten für Erholungszwecke aufzuwmMn. Anfrag« bitten wir an die Verwaltung Ms Indisch« '»nrhospitaA direkt nach Kolberg (Osts«) z» richttn. , -. V-t,

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