Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 9 (1931)
- Issue
- 1 (25.1.1931)
- Date
- 1931-01-25
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/3980048-10021620-10021599--576-3980571- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ministerialerlasses LohnsteueraLzugs belege 19S0: Der Preußisch« Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. G I Ar. 77. Berlin W8, den S. Januar 1931. — Poststlch — Sofort. AlS Anlage übersend« ich ^ergebenst «inen Abdruck des Erlasses des Hfrrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Dezember 1930 — 0 2233 — 8900 UI —, betreffend Steuerabzug vom Arbeitslohn; Behandlung der Steuerabzugsbelege für.das Kalenderjahr 1930, zur gefälligen Kenntnisnahme und mit dem Ersuchen, den Erlaß den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden pp. bekanntzugeben. Ich würde «s begrüßen, wenn durch Zusammenwirken der Kirchengemeinden und Verbände mit den Reichsfinanzbehörden «in« möglichst schnelle und reibungslos« Abwicklung des Kirchensteuergeschästs ermöglicht würde. i.A.: gez. Trendelrnburg. An 1. die kirchlichen Behörden, 2. die Herren Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten und den Herr» Polizeipräsidenten in Berlin. Abschrift nebst der Anlage ergebenst zur gefälligen Kenntnis. Preuß. Landesverband jüdischer Gemeinden. einbarungen über die Einstellung von Hilfskräften auf Kosten der oben bezeichneten Behörden in einem durch di« Mehrarbeiten bedingten Umfang. Im Bezirk des Landesfinanzamts Berlin sind solche Vereinbarungen bereits znstanbegekommeu. Hie» Weeden von kirchlicher Seit« di« Kosten für «in« erhebliche Zahl vo» Angestellten auf 3 Monat« zur Verfügung gesteift. 4. Ein« Lohnsteuer-Statistik ist für das Kalenderjahr 1930 nicht aufzustellen. Die Anordnungen im Abschnitt B des Runderlasses vom 4. Januar 1928 Nr. S 2233 — 100 über die Einsendung der Steuerabzugsbelege für 1928 au das Statistische Reichsamt finden daher für das Kalenderjahr 1930 keine Anwendung. Sämtlich« Steuerabzugsbeleg« für das Kalenderjahr 1930 sind vielmehr geordnet beim Finanzamt aufzubewahren. 5. Den Landesregierungen werde ich Abdruck dieses Runderlassxs mit dem Ersuchen übersenden, den Kirchenbehörden Kenntnis ^Lan dem Inhalt des Erlasses zu geben und im Sinn« der Ausführungen in Ziff. 3 auf sie einzuwirkrn. i.A-: gez. Zarden. An die Herren Präsidenten der Landesfinanzämter. Beitrag der Schulverbände zur Landesschulkafse und staatliches Beschulungsgeld. Der Reichsminister der Finanzen. S 2233—8900 III Berlin', den 24. Dezember 1930 Betrifft: Steuerabzug vom Arbeüslohn; Behandlung der Steuerabzugsbeleg« für das Kalenderjahr 1930. 1. Für die Behandlung der beim Finanzamt eingehenden Steuerabzugsbelege für 1930 svgl. Runderlaß vom 10. Dezember 1930 Nr. S 2233 — 3500 III) gelten die Anordnungen, die ich im Abschnitt AI bis III meines Runderlasses vom 4. Januar 1929 Nr. S 2233 — 100 für die Steuerabzugsbelege für 1928 getroffen Hab«, entsprechend. Bon einer Wiedergabe dieser Anordnungen sehe ich ab. 2. Im Abschnitt IV des Runderlasses vom 24. April 1929 Nr. S. 2270 — 1150 hatte ich die Präsidenten der Landesfinanzämter für das Kalenderjahr 1928 ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Finanzamts zu genehmigen, daß von der Übertragung der Angaben ans den Steuerabzugsbelegen in die Spalten 9 und 10 der Urliste (Namenkarlei) nach Maßgabe des vorbezeichneten Runderlasses vom 4. Januar 1929 abgesehen wird. Ein« entsprechend« Ermächtigung ist für 1930 mit Rücksicht auf die Bürgersteuer 1980 und 1931 nicht vorgesehen. 3. Hiernach sind die Angaben über Lohn» und Steuerbetrag aus den Steuerabzugsbelegen stets in di« Spalten 9 und 10 der Urliste zu übernehmen. Bei den Steuerpflichtigen, di« für das Kalenderjahr 1930 «in«; Lohnsteuererstattung beantragen, hat die Uebertragung im unmittelbaren Anschluß an die Bearbeitung des Lohnsteuererstattungsantmgs zu erfolgen, bei allen übrigen Steuerpflichtigen laufend, und zwar mit möglichster Beschleunigirng. Die Eintragungen bilden die Grundlage einerseits für die Kirchensteuer und andererseits für di« Erstattung der Bürgersleuer 1930 (vgl/ § 20 GGBSt. DB. und Rnnderlaß vom 13. Oktober 1930 Nr. S 1900 A — 3000 III zu § 20) sowie für di« Erhebung der Bürgerstener 1931. Infolge der schwierigen Finanzlage des Reichs mußten die Mittel für die Beschäftigung von Zeüangestellten, mit Venen die Übertragungsarbeiten in den früheren Jahren zum großen Teile geleistet worden sind, erheblich beschränkt werden. Es können diesmal Angestellte für diesen Zweck, wenn überhaupt, so doch nur in wesentlich i geringerem Umfange als bisher herangezogen werden. Die Abertragungsarbeiten werden daher aus Mangel an Kräften erst zu einem verhältnismäßig späten Zeitpunkte beendet sein. Sowohl für die Bürgersteuer als auch besonders für di« Kirchensteueo ist dies« Verzögerung unerwünscht. Ich sehe mich jedoch zu meinem Bedauern nicht in der Lag«, weiter« Mittel für Hilfskräfte zur Perfügung zu stellen. Es wird daher, wenn «in früherer Abschluß der Arbeiten erreicht werden soll, im Benehmen mit den Behörden, di« daran in der Hauptsache interessiert sind (Kirchengemeinden ufw.), nach Wegen gesucht werden müssen, di« «in« Beschleunigung der Arbeiten Ermöglichen. Was zu diesem Zweck zn geschehen hat, wird wesentlich von den örtlichen Verhältnissen abhängen. Ich überlass« daher di« Regelung im einzelnen den Präsidenten der Landesfinanzämter und! den Finanzämtern. In Frage kommen insbesondere D«r¬ A. Bei der Landesschulkafse sind die Einnahmen an Gemeindeanteilen der Einkommensteuer (5/40) im Rechnungsjahre 1930 hinter dem Kassenanschlag« zurückgeblieben. Jedoch kann «ine Erhöhung des Stelftnbeitrages der Schulverbänd« zur Landesschulkafse infolge der bevorstehenden allgemeinen Gehaltskürzung vermieden werden. B. Da «in« endgültige Festsetzung zur Zeit noch nicht möglich ist, haben wir den neuen Stellenbeitrag der Schulverbände vorläufig berechnet und mit Zustimmung des Kassenanwalts der Landesschulkafse mit Wirkung vom 1. Februar 1931 an einstweilen aus monatlich 341,— RM, in Worten: „Dreihunderteinundvierzig Reichsmark", für je eine Schulstelleneinheit (8 45 Abs. 4 ff. BBG.) festgesetzt. Zugleich werden, ebenfalls mit Wirkung vom I. Februar 1931 an, die Sonderbeiträge der Schulverbände nach 8 45 Abs. 3 BBG. neu festgesetzt, und zwar: a) für Wohnungsgeldzuschüsse für jede Schulstell« (nicht Stelleneinheit) in Orten der Sonderklasse auf monatlich 20,20 RM und in Orten der Ortsklasse A auf monatlich 9,85 RM; b) für örtliche Sonderzuschläge bei einem örtfür die lichen Sonder- Lehrerstelle Zuschlag von auf monatlich 3 v. h. 6,55 RM 5 v. H. 10.95 RM c) für Kirchenamtszulagen ist nach 8 45 Sonderbeitrag in Höhe dieser Zulagen «inem Zuschlag« von 20 v. H. an die zahlen. für di« Lehrerinstellc auf monatlich 6,20 RM 10,35 RM; Abs. 2 BBS. ein (Sollausgaben) mit Landesschulkafse zu C. Das Beschulungsgeld (8 46 DBG.) wird mit Wirkung vom 1. Februar 1931 vorläufig auf den Kopfsah von 3,60 RM, in Worten: „Drei Reichsmark 60 Rpf", festgesetzt. D. An Stelle der durch den Runderlaß vom 26. Juni 1930 M.f.W., K.u.D. Ulli E1246, F.M. IB 3262. 17. 6.- festgesetzten Sätze sind vom 1. Februar 1931 bis auf westeres die neuen Sätze an Beiträgen der Schulverbände zur Landesschulkafse «inzuziehen und an Beschulungsgeld aus der Staatskasse an di« Schulverbänd« zu zahlen (Kassenanweisungen nach den Vordrucken 2529, 2530, 2531. 2532, 2520, 2522). Für die Monat« Februar und März 1931 bleibt bei den Schulverbandsbeiträgen die bisherig« Zahl der Mehrstellen und bei dem Beschulungsgeld die bisherige Zahl der Schulkinder unverändert. Stichtag 1. Februar 1930. Berlin, den 2. Januar 1931. Zugleich im Namen des Preußischen Finanzministers: Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Im Auftrag: gez. Wende. An di« Regierungen und das Provinzialschulkollegium in Berlin-Lichterfelde. — Abdruck an den Oberpräsidenten in Magdeburg (für die Grafschaft Stolberg-Roßla) sowie für das RechnungSamt der Regierungen. — UIII« 2365/30, F.M. lB 3272/22. 12. SccaulBOTtli» fit »tu SRat 9it«»tast, «,rli»>Ptchel»dotf. Fr-uzkr. 48. — SerU«: «m4if4*t Su^HB«t»aai •«««büKm. 'e«xUit-Ct*rUttt*»*xg 2. Staitftaii« 168. — «r»«: «ff» n»«ri. Satt« «2. firwfwn Cttcfc« 8»-