Mannheim
Compact Memory

Breslauer jüdisches Gemeindeblatt · 1931-07-01 · 7 (7.1931) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
Volume
8 (1931)
Issue
7 (7.1931)
Date
1931-07-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3970005-7569524-7569687--1505-3971410
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

100 Breslauer Jüdisches Gemeindeblalk Nr. 7 dem am 17; Juli 1930 -»erstorbenen Rabbiner Dr. Peritz gestifteten Grabdenkmal». Die Feier begann mit einem Totengesange v«s Kantors Feblowicz, um sich dann in per 'Gedächtnisrede des : ersten Vorstehers der Synagogengemeinde, Herrin Iablonski, fortzusetzen. Der Redner sprach in gedankenreichen Ausführungen über die Vergänglichkeit des irdischen und den unzerstörbaren Fortbestand wahrhaft geistigen Lebens, in dem de» Verstorbene in jahrzehntelanger Amtsführung für seine Religion gewirkt habe'. Dieser heut einzuweihende §tein solle jeden, der an ihn; herantrete, das edle Bild des Rabbiners vor die Seele führen und zur Nacheiferung eines tugendsamen Lebens -anregey. Damit lohne man hem Verstorbenen alle Arbeit und Liebe für seine Familie, für die Synagogengemeinde und für das Judentum. Möge der Verewigte ruhen, Um am Ende aller Tage in Verklärung wieder aufzuerstehen. Herrn Jablonskis ehrenvollen Worten folgte die Rede des 'Rabbiners Dr. Schwarz, des Nachfolgers des Verstorbenen. Diese lehnte sich an ein alttestamentliches Begebnis aus dem Leben Jakobs an, das 'auf Dr. Peritz' Leben und Streben in Wahrheit, Zufriedenheit und Gerechtigkeit Bezug nahm. Der unauslöschliche Pank seiner Gemeinde .möge ihm gerecht werden dafür, dah er seine ganze Kraft für ihr Seelenheil eingesetzt habe. So erstand in der halbstündigen Feier noch einmal ein eindrucksvoller Nachruf für den Heimgegangenen Seelsorger. preußischer Landesverbanü jüdischer Gemeinden Amtlich. Am Sonntag, den 28. Juni 1931. tagte in Berlin unter -dem Vorsitz von Landgerichtsrat Dr. Lilienthal der neugewählte Wohlfahrtsausschuß des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. In eingehenden Beratungen! wurden die in den diesjährigen Haushaltsplan für Wohlfahrtszwecke ejngesetzten Mittel nach; genauer Prüfung der cingereichten Anträge den in Betracht kommenden Organisationen und Anstalten der Wohlfahrtspflege zugesprochen. Da-gegenüber dem Vorjahre der diesjährige Betrag geringer war, mußte «ine Herabsetzung aller laufenden Subventionen eintreten, und es konnten nur in sehr beschränktem Maße Anträge neuer Anstalten und Verbände berücksichtigt werden. Der Ausschuß war sich darüber einig, daß grundsätzlich nur solche Wohlfahrtseinrichtungen durch den Landesverband subventioniert werden dürften, deren Wirkungskreis über örtliche und provinzielle Interessen hinausgeht, also in erster Linie die .zentralen Wohlfahrtsorganisationen, da diesen die Beschaffung von Geldmitteln aus privaten Kreisen besonders schwer ist, spwie die Stipendienfonds. Von den^Stipendienfondssollen.mit Rücksicht auf die heutige Ueberliillung und die geringen Änftellungsmöglichkeiten in den akademischen und sozialen Berufen die für: handwerkliche und für hauswirtschaftliche Ausbildung bevorzugt werden. Ferner würde ein Betrag zur Unterstützung der bestehenden Arbeitsnachweise im Reich bereit gestellt. Die Zentralstelle für Arbeitsnachweise wurde gebeten, die notwendigen Unterlggen über die etwaige Notwendigkeit der Errichtung weiterer neuer Arbeitsnachweise und im besonderen auch über das'; Erfordernis besonderer Kurse für jüdische. Erwerbslose zur Fortbildung and zur Erhaltung der Berufsfähigkeit in den Gemeinden zusammenzüftellen. Die notwendigen Maßnahmen sollen gemeinsam von Zentralstelle, und Landesverband getroffen werden. Die Gemeinden sollen in einem ^Rundschreiben auf die Wichtigkeit nicht nur der materiellen, sondern auch der geistigen und seelischen Fürsorge für die jüdischen Erwerbslosen, besonders die erwerbslose Jugend im einzelnen hingewiesen werden. j Die vom Ausschuß bewilligten Subventionen bedürfen noch der Bestätigung durch den Rat. - j nmtliAt Mannnnadraen Der agoagogengemMt Bekanntmachung. Syaagogenbeitrag 1931/32. Durch Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 10. Juli 1931 — 48/ 106 F. 2b ist als Kultussteuer für das Haushaltsjahr 1931/32 ein Zuschlag von 14% zu der Reichseinkommensteuer 1930 genehmigt worden. B;eslau, den 16. Juli 1931. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Eigentumsplähe Neue Synagoge. Wir weksen wiederholt darauf hin, daß einige Eigentumsplätze (Männer- und Frauensitze) in der Neuen Synagoge durch uns verkauft werden können. Wir bitten Interessenten, sich in unserem Büro, Wallstraße 9, zu melden, wo nähere. Auskunft über Lage der Plätze, Preis und Verkäufer erteilt wird. Unsere Vermittlung ist selbstverständlich kostenlos, j i Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Amtliche Bekanntmachung Korten-Ausgabe 1-31 im Gememüehaufe, Wallstraße-, von --13 Uhr A. Synagogen: Erneuerungszeiten: Umtausch der vorjährigen Karten. Alte Synagoge: vom -1. bis einschl. 7. August. Neue Synagoge: vom 10. bis einschl. 13. August. 8. Aweiggottesdienste: AlterRitus: S a a l d e r H e r m a n n - L o g e : 14. August. SaallldesTurnvereinsDorwärts: 17. August. > Neuer Ritus. Konzerthaus., großer Saal: vom 18. bis einschl. 21. August. Saal I des Turnvereins Vorwärts: 24. und 25. August.! Im K a in m e r m u s i k s a a l findet dieses Jahr ein I Gottesdienst nicht statt; an die bisherigen Platzinhaber erfolgt! die Vermietung von Plätzen für andere Gottesdienste am| 26. August. j Die Platzpreise für di e Synagogen und! die Zweiggottesdienste sind herabgesetzt worden. Weitere Ermäßigungen können daher nicht m sh r gewährt werden, die Stellung von diesbezüglichen Anträgen ist zwecklos. Um Jnnehaltung der vorgenannten Termine wird gebeten, da sonst keine Gewähr für Zuweisung des vorjährigen Platzes übernommen wird. lieber Freikarten und Vergebung freigewordenerPlätze siehe besondere Bekanntmachung/ Aufträge durch Fernsprecher können nicht ausgeführt werden. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. > Vormerkung auf Zuteilung freigewordener Synagogenplähe. Die Gemeindemitglieder, die einen Platz in den Synagogen zu mieten wünschen, haben den im Gemeindebüro (Kartenausgabe),, Wallstraße 9, erhältlichen vorgeschriebenen Vordruck bis zum 15. August 1931 unter Angabe, in welcher! Preislage sie Plätze zu mieten wünschen, ausgefüllt einzureichen.! Die Neuvermietung von Plätzen erfolgt genau nach dem Ein-! gang der Meldung. Alle früheren Anträge quf! Zuteilung von Synagogenplätzen sind ungültig. Diejenigen, deren Gesuche in früheren Jahren nicht berücksichtigt werden konnten, müssen in diesem Jahre den Antrag erneuern. Wer der schriftlchen Aufforderung des Büros, zur Besprechung über die Zuteilung eines Platzes zu erscheinen, nicht Folge leistet, kann nicht berücksichtigt werden; es wird alsdann angenommen, daß der Betreffende seinen Antrag zurückzieht. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. | Fweiggottes-ienste 1931 j | Anträge auf Freikarten sind bis zum 8 8 15. August 1931 unter Angabe des Ritus schrift- |j .| l i ch einzureichen. Antragsformulare sind im 8 ‘8 Büro (Kartenausgabe) zu haben. , | | Wünsche für bestimmte Säle werden nach Möglich- \ | feit berücksichtigt. | i Ermäßigungsanträge werden nicht entz 8 gegengenommen, da Plätze in allen Preislagen in ge- § | nügender Anzahl vorhanden sind. V Z Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. , § | ' 1 l

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.