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Breslauer jüdisches Gemeindeblatt · 1930-09-01 · 9 (9.1930) · p. [Seite]

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Journal
Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
Volume
7 (1930)
Issue
9 (9.1930)
Date
1930-09-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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144 Bre ilauer Jüdische» Semeladeblalt Nr. S Bekanntmachung Gemäß 8 12 -er Wahlordnung für di« Wahlen zum Verbandstag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gewänden wird hierdurch, zur Einreicsmng von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis Nr. 4 (Breslau) aufgefordert. Für di« Einreichunc der Wahlvorschläge gelten die iolgenden Bestimmungen: 1. Wahlberechtigt zum Berbandstaa sind alle vrlljährigen, einer Verbandsgemernde angehörigen Juden beiderlei Geschlechts, die mindestens ein-Jahr vor Auslegung der Wählerlisten mnerhalb einerverbandsgemeinde ihren Wohnsitz ge >abt haben. — Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer entmündigt ist oder unter, vorläufiger Vormundschaft steht, und wer rechtskräftig die bürgerlichen . Ehrenrechte verloren hat. Wählbar ist jeder, der wahlberechtigt ist. 2. Die Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 100 Wählern des Wahlkreises unterzeichnet sein. 3. Dem Wahlkreis Nr. 4, Breslau, find gem iß der Wahlkreisein- * tejlung für die Wahlen zumBerbantzstag de- Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden 8 Mandate zugeteilt worden. 4. In den Kreiswahloorschlag darf nur aufgei ommen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erklärt Hai. 5. Die Nomen der Bewerber in dem Kreiswahloorschlag müssen iu erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. 6. Ein Bewerber darf in demselben Wahlkreise nur einmal vorgeschlagen werden; andernfalls wird er in simtlichen Vorschlägen des Wahlkreises gestrichen. 7. Die Kreiswahlvorschläge sind spätestens an 21. Tage vor dem Wahllag, d. h. also am 9. November, bei dem Unterzeichneten . Krciswahlleiter schriftlich einzureichen. 8. Ebenso müssen die gemäß Ziffer 4 erforderlichen Zustimmungserklärungen der Bewerber spätestens am 9. November dem Unterzeichneten Kreiswahlleiter schriftlich eingerecht sein; andernfalls werden die betreffenden Bewerber gestrichen. 9. In jedem Kreiswahloorschlag muß ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet werden, die zur Abi ab« von Erklärungen gegenüber dem Unterzeichneten Kreiswahlleit:r und dem von ihm einzuberüfenden Wahlausschuß bevollmächtigt find. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der Erstunierzeichnete als Vertrauensmann, der Zweite als Stellvertreter. Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeiö wer eines Wahloorschlages schriftlich, daß der Vertrauensmann oder fein Stellvertreter durch ■ einen anderen ersetzt werden soll, sl tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, soba d di« Erklärung dem Unterzeichneten Kreiswahlleiter zugeht. 10. Mehrere Wahlvorschläge können in der W:ise miteinander ver- Kunden werden, daß sie anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein einziger Wahlvorschlag zu behandeln sind. Di« Verbindung mutz von den Unterzeichnern der betreffender Wahloorschläge oder ihren Vertretern (vgl. Ziffer 9) überemstir imend spätestens am 14. Tage vor dem Wahltage, d. h. also am bi. November, bei dem Unterzeichneten Kresswahlleiter schriftlich «klärt werden. I I. Für dle Kreiswahlvorschläge kann erklärt u» rden, daß ihre Plus- und Minus-Stimmen (8 57 der Wahlordnung) einem Landeswahl- Vorschlag (8 10 der Wahlordnung) zuzureihnen sind. Die Erklärung mufj spätestens am 10. Tage vor dem Wahltag«, d. h. also am 20. November, bej dem Unterzeichneten Kreiswahlleiter , eingcrsicht sein, sonst scheiden die'Plus- und Minusstimmen des Wahlkreises beim Zuteilungsoerfahren für den Landeswahlkreis aus. Ist in einem Wahlkreise nur ein einziger Wghloorschlag zugelassen »8 20 der Wahlordnung), fo kann von dem in dem Kreiswahlvorichlage bezeichnet«« Vertrauensmann bzw. seinem Stellvertreter > (vgl. Ziffer 9) mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Bewerber eine Erklärung abgegeben werden, dih die in dem Wahlvorschlpge genannten Kandidaten oder einzilne von ihnen einem bestimtnlen Landeswahloorschläg« sich anschli >ßen. Die Erklärung und die schriftliche Zustimmung der betreffs nden Bewerber muß spätestens am 10. Tage vor dem Wahltage, ». h. also am 20. November, bei dem Unterzeichneten Kreiswahl eiter «ingereicht sein. ' 12. Die Benennung in einem Landeswahlvorsck lag« schsießt die Be- Nachruf! Am 14. August 1930 verstarb unerwartet Herr General-irektor Sigsri- Hacn-Ier un 0. Lebensjahre. Der Verstorbene seintr Paterstadt Hindenb. gewidmet und viele Jahr? sitzenden der Repräsen gehübt. In Breslau wai und allgemein wohltätig! Vereinigungen ein eifri; Im April 1928 in den G er aitf das Finanz- und befruchtend gewirkt. Lei lichen Gründen nach 1 ■ : Wir werden diesem ehrendes Andenken bewa!h te sich schon frühzeitigj in urg den jüdischen Belangen daselbst das Amt des Voranten-Dersammlung innrer, für viele hiesige jüdische kulturelle und künstlerische er, zielbewußter Förderer, ie neindevorstand gewählt, hat Bauwesen unserer Gemeinde ider legte er aus gesundheit- >hr sein Amt nieder, iebenswürdigen Manne ein ren. Der vorstaüd ter Synagogen-Gemeinde c»e nenstung in einem Kreiswah klärüng nach Ziffer 11 Abs. Landeswahlvorschlag bezieht. 13. Eine! telegraphische Erklärung Zlssejr 10 gill als schriftlic spätestens am .zweiten Tage schriftliche Erklärung bestätigt 14. Die jstreiswahloorschläge kömi geändert oder zurückgenomm» ausschuß sie beanstandet. 15. Der Unterzeichnete Kreiswah l> der Wahl, b. h. also am 2-'l öffentlich bekannt. Der Kreiswahlleisl gez. Gol gemäß Ziffer 4 und 8 sov»ie gemäß Erklärung, wenn sie durch eine nach Ablauf der Frist eingegangene ( wird. ] ] en nach ihrer Einreichung nicht mehr! n werden, cs sei denn, daß der Wahleiter gibt spätestens am 7.!Tage-Ziar November, die Kreiswahfvorschlägc er des Wahlkreises Nr. 4, Breslau, dfeld. Geheimer Justizrat. 12 (Beo! a) Geflügel-Schlachthalle vormittags 8—10 Uhr und b) Geflügel-Schlachthalle vormittags 8—12 Uhr. c) Geslügel-Schlachthalle Donnerstag vormittags 9— d) Badeanstalt. Wallstrabe 9: Sonntag bis Donnerstag tä Freitag 16—19 Uhr; Sonnabend geschlossen. Das Tauweln von Geschirr etc. tag hon 12—13 Uhr mittago) Bibliothek und Lesehal Sonntag 9%—1314 Uhr; Montag und Mittwoch 1^2 Dienstag und Donnerstag 1 nur 1L e s e h a l l e Sonnabenp k) Gemefndearchio, Walls Montag bis Donnerstag 16 lvorschlage nicht aus, wem, die Er- oder Abs. 2 sich aus den bgtressenden ssnel: Antonien st raße: Nachmittags 15—16 Uhr ab 1. Oktober, arten st raße (Markthalle): R i t t e r p l a tz : Uhr. jlich 17-20 Uhr; findet nur noch Montag bis statt. le, Anger 8. Erdgeschoß: Donnrs- 1 Uhr; i—21 Uhr; 11—13 Uhr. raße 7, Hof links: 4—18 Uhr. Festgeschenke Moderne Uhren Gold* und filberwaren beil der in weitesten Kreisen als reell uncj preiswert bekannten Firma /U . . QO Reparaturell in eigner Werkstatt ■ IV6lll|#6| tjartenstr.ol. preiswert unter Garantie

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