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Jüdischer Bote vom Rhein · 1921-11-04 · 127 (4.11.1921) · p. Seite 388

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Journal
Jüdischer Bote vom Rhein
Volume
3 (1921)
Issue
127 (4.11.1921)
Date
1921-11-04
Page
Seite 388 (sequence 12)
Language
German
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Bekanntmachung. Kür die am 4. Dezember d. 3. stattfiadeadeu l*teutpqftfca von 15 Repräsentanten und 7 Stellvertretern der hiesigen Syaagogeugememde ist eine Liste der Wahlberechtigten gemäß § 20 des neuen Statuts der Synagvgesgemeiade anfgestetlt worden und vom 20. Oktober bis 20. Rovember d. 3. mährend der Oieaststnnden auf dem Büro der Syuagogeagemeiade Rooastraße 50, Venvaltuugsgebäude Zimmer Rr. 4, zur Einsicht offen gelegt. Dieses wird den Mitgliedern der Synagogengemeinde mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Reklamationen gegen die Wählerliste schriftlich oder zu Protokoll eines vom Vorstände beaaftragteu Beamten und unter Beibringung von Beweismitteln zur Begründung des Einspruches zu erfolgen haben. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Die Wahl findet in den Räumen des Verwaltungsgebäudes Rooustraße 50, I. Etage, statt und zwar für die Wähler mit den Anfangsbuchstaben A— H im Zimmer Rr. 7, I—R im Zimmer Ar. 6, S—Z im Zimmer 7lr. 4. Zur Orientierung folgen nachstehend im Wonlaut die KH 20, 25 und 25 a des Statuts. # 20. Die Wahl ist unnmirkbar und geheim. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Oie Wahl der Repräsentanten wird von sämtlichen männlichen, volljährigen, nabesckolteuen Mitgliedern der Synagogen gemeinde, welche sich selbständig ernähren und mit der Entrichtung ihrer Abgaben für die Svnagogengemeiude während der drei letzten 3ahre nicht im Rückstände geblieben sind, vollzogen. Oos Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. tz 25. Oie Wahlvorfchläge und spätestens am 20. Tage vor dem bekannt gemachten Wahltage beim Gemeiodevorstand einzureichta. Sic müffev von mindestens dreißig Wahlberechtigten anterzeichaet fein, von denen einer a'S zu weiteren Verhandlungen bevollmächtigter Vertreter zu bezeichnen ist. Kein Wähler darf mehr als einen Wahtvorfchlag unterschreiben. Tut er dies, so iß seine Unterschrift auf ollen Vorschlägen zu streichen. Oer Gemeindevorfiand hat dem in den Verschlagen benannten Vertretern die Beschaffung anderer Llaterschriften aufzugebeu, soweit dies ^rr Erreichung der obengedachien 30 Llnterschnften notig ist. Oie Wahlvorschläge muffen Repräsentanten und Stellvrrtrerer getrennt aofführeu und mindestens je fünf Bewerber mehr enthalten, als Repräfenlauten und SteUvertretcr zu wählen find. 9 25 a. Oie vorgefchlagenea Bewerber sind mit fortlaufenden Rummera zu bezeichnen. Es i3 die schriftliche Zustimmung eines jeden Vorgefchlagevea zu seiner Aufnahme ia den Wahlvorschlag, sowie eine fernere Erklärung beizufögen. daß er die Aufnahme in einem anderes Wahivorschlag ablehne. Bewerber, die auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen, werden auf allen gestrichen. Listeuverbiadung ist unzulässig. Oer Vorstand der Synagogengemeinde Köln. _, Dr. fa3 Sa^Sna. Für Achrnte: Jlaak ffaMi»8ouL Jnfcf: fÄöntai fn. SrarithdiKfl 58. — Trmd: Bonner Uinsern1är^-Vllchdr»Lkkiki 8<5r. tarn. Carl Grorgi. (?. nt. c. (j

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