Jüdischer Bote vom Rhein
- Journal
- Jüdischer Bote vom Rhein
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- 126 (28.10.1921)
- Date
- 1921-10-28
- Page
- Seite 376 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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% Bekanntmachung. Kür die am 4. Dezember d. Z. stattfmdenden Neuwahlen von 4S Repräsentanten und 7 Stellvertretern der hiesigen Svnagogengememde ist eine Liste der Wahlberechtigten gemäß § 20 des neuen Statuts der Svnagogengemeinde aufgestellt worden und vom 20. Oktober bis 20. Aovember d. I. während der Dieuststundev auf dem Büro der Synagogengememde Rooustraße 50, Berwal tungsgebäude Zimmer 7lr. 4, zur Einsicht offen gelegt. Dieses wird den Mitgliedern der Synagogengemeiade mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Reklamationen gegen die Wählerliste schriftlich oder zu Protokoll eines vom Borstande beauftragten Beamten und unter Beibringung von Beweismitteln zur Begründung des Einspruches zu erfolgen haben. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Die Wahl findet in den Räumen des Verwaltungsgebäudes Roonstraße 50, I. Etage, statt uud zwar für die Wähler mit den Anfangsbuchstaben A—HL im Zimmer Ar. 7, I-R im Zimmer Ar. 6, 8—Z im Zimmer Ar. 4. Zur Orientierung folgen nachstehend im Wortlaut die #§ 20, 23 und 23 a des Statuts. $ 20. Oie Wahl ist unmittelbar und geheim. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Oie Wahl der Repräsentanten wird von sämtlichen männlichen, volljährigen, unbescholtenen Mitgliedern der Synagogengemeinde, welche sich selbständig ernähren und mit der Entrichtung ihrer Abgaben für die Synagogengemeinde während der drei letzten Zahre nicht im Rückstände geblieben sind, vollzogen. Oas Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. § 23. Oie Wahlvorschläge sind spätestens am 20. Tage vor dem bekannt gemachten Wahltage beim Güneindevorstand einzureichen. Sie müssen von mindestens dreißig Wahlberechtigten unterzeichnet sein, von denen einer als zu weiteren Verhandlungen bevollmächtigter Vertreter zu bezeichnen ist. Kein Wähler darf mehr als einen Wahlvorschlag unterschreiben. Tut er dies, so ist seine Unterschrift auf allen Vorschlägen zu streichen. Oer Gemeiudevorstand hat dem in den Verschlügen benannten Vertretern die Beschaffung anderer Unterschriften aufzugeben, soweit dies zur Erreichung der obengedachten 30 Unterschriften nötig ist. Oie Wahlvorschläge müssen Repräsentanten und Stellvertreter getrennt aufführen und mindestens je fünf Bewerber mehr enthalten, als Repräsentanten und Stellvertreter wählen sind. # 23a. Oie vorgeschlagenen Bewerber sind mit fortlaufenden Aummeru zu bezeichnen. Es ist die schriftliche Zustimmung eines jeden Vorgeschlagenen zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag, sowie eine fernere Erklärung beizufügen, daß er die Aufnahme in einem anderen Wahlvorschlag ablehne. Bewerber, die auf mehr als einem Wrhlvorschlag stehen, werden auf allen gestrichen. Listenverbindung ist unzulässig. Der Vorstand der Synagogengemeinde Köln. ICMHaiMMCtMSVItCI Für die Echristleitung verantwortlich: vr. Emil Cohn-Bonn^ Für Inserate: Isaak Blawin-Bonn. Berlag: Botenverlag. GmbH., «ln. Mauritiuswall 52. — Druck: Bonner Univerfitäts- Buchdruckerei Gcbr. Zcheur. vorm. Harl Georg:. &. m. b. ö.