Jüdischer Bote vom Rhein
- Journal
- Jüdischer Bote vom Rhein
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- 121 (23.9.1921)
- Date
- 1921-09-23
- Page
- Seite 316 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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-er jüdischen Lugendvereine Westdeuischlauds. Me Beiträge für diesen Teil sind an Herrn Rabbiner S. Klein, Düsseldorf, Hüttenpraße 142, zu senden. Rur die wöchentlichen Bereinsnachrichten gehen direkt an den Botenverlag Bonn, Brüdergasse 52. Liebe Freunde! I. Wenn auch die Pereine säst ausnahmslos versäumt haben, bis zu dem angegebenen Termin ihre Delegierten zu melden, erwarten wir doch bestimmt, daß sie alle bei der erweiterten Borstandssihung des B. V. am Sonntag, den 25. September, im Jugendheim zu Düsseldorf, Oststraße Nr. 50, vertreten sind. Wir beginnen pünktlich um 3 Uhr, um möglichst viel Zeit für die Aussprache zu haben. Nachstehend die Tagesordnung: a) Bericht über die Hauptvorstandssitzung in Köln. b) Delegiertentagung. c) Arbeitsprogramm lPaul Aufseesser». d) Unser Organ. e) Aussprache. II. Das Material für das jüd. Arbeitsamt ist nunmehr versandt. Laßt es nicht liegen. Hier können wir einmal zeigen, daß wir praktische Arbeit zu leisten vermögen und den Willen haben, wirklich zu helfen. III. Der Ortsausschuß für Jugendpflege zu Düsseldorf gibt uns Folgendes bekannt, was für unsre Wanderer von allgemeinem Interesse sein wird: 1. Zu den von behördlich anerkannten und durch die Eisenbahnverwaltung besonders bekannt gegebenen Vereinen für dl> Jugendpflege unter Leitung sachverständiger erwachsener Personen veranstalteten gemeinschaftlichen Ausflügen werden jugendliche Personen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die leitenden erwachsenen Personen unter nachstehenden Bedingungen in der 3. oder 4. Klasse der Personenzügc zum halben Preise befördert: a) die Mindestteilnehmerzahl must 10 Personen betragen; auf je 10 jugendliche Personen darf höchstens eine Aufsichtsperson entfallen; b) die Mindestentfernung für eine Fahrrichtung must 10 Tarifkilometer betragen, die Höchstentfernung für eine Fahrrichtung ist bei eintägigen Ausflügen auf 75 Tarifkilometer beschränkt; c) zu Ausflügen, die sich über mehr als 3 Kalendertage erstrecken, wird die Ermäßigung nicht gewährt. 2. Die Ermähigung wird für Schnellzüge nicht gewährt. 3. Die Eisenbahn kann an einzelnen Tagen die Ermähigung versagen oder die Teilnehmer auf bestimmte Züge verweisen. 4. Die Ermähigung ist von dem Verein bei der Abgangsstation schriftlich unter Angabe des Reisetages und -zieles, der zu benutzenden Züge und der Teilnehmerzahl 2 Tage, bei 200 oder mehr Teilnehmern 5 Tage vorher zu beantragen. Wird die Ermäßigung auch für die Rückreise beansprucht, so ist dieser Antrag mit dem Antrag auf Gewährung der Ermäßigung für die Hinreise zu verbinden. Mit dem Anträge sind vorzulegen: a) eine Bescheinigung des Vereins, aa) daß er behördlich anerkannt ist, dd) daß es sich um einen Ausflug zur Jugendpflege handelt, b) eine Bescheinigung des Leiters darüber, aa) wieviel Aufsichtspersonen und wieviel jugendliche Personen an dem Ausfluge teilnehmen, bb) daß die jugendlichen Personen zür Teilnahme an dem Ausfluge berechtigt sind und keine von ihnen das 20. Lebensjahr überschritten hat. Die Bescheinigungen müssen mit dem Vereinsstempel versehen sein. Mit herzlichen Verbandsgrüßen! Rabbiner Dr. Klein, Vorsitzender. Karl Heinz Baum, Geschäftsführer. Eindrücke von der Berbands-Vorstandsfihung in Köln. Rach vielen Jahren einmal wieder eine Zusammenkunft des Vorstandes unseres Verbandes! Keine große Delegiertentagung mit großem Tamtam und Reden zum Fenster hinaus, sondern ernste Beratung und Ausspracbe über grundlegende Fragen der Jugendbewegung, die hoffentlich Klarheit und Richtung bringt in unsre Arbeit. Jugend und Alter, Wanderbund und Verband: das find die Fragen, die, wie so oft auch in unserm B. V., auch hier alles beherrschen. Hat die Aussprache Klärung gebracht, einen Weg gezeigt, der unsrer ganzen Jugend frommt? Gar zu viel wurde geflügelt und begrifflich seziert, grade von den ganz jungen Führern. Was nützen scharfsinnige Untersuchungen über Jugendpflege oder Jugendbewegung? Unsre Jungen sind in Gefahr, sich in Theorie zu verlieren, sich am Wort zu berauschen und das lebendige Sein zu vergesien oder es wenigstens durch den Nebel von Klügeleien zu sehen. Es ist das schöne Vorrecht der Jugend, vorwärts zu stürmen, ihren Idealen nachzustreben, unbeschwert von den Sorgen und Hemmnissen des Lebens. Darf sie, besonders ihre Führer, deshalb vorschnell andre fallen lassen, von denen so manche gern sie begleiten möchten auf ihrem Fluge? Weil in der kurzen Zeit der „Bewegung" in den Vereinen wenig oder gar keine Teilnahme sich zeigt, will man einen Strich machen zwischen Bewegung, d. h. Wanderbund, und Verband, d. h. die Vereine. Wie erfrischend wirken dem gegenüber die Worte Cora Berliners, der ewig jungen, bei der öffentlichen Kundgebung am Abend der Tagung, die als den großen Willen unsrer Zeit bezeichnete „freudiges Zusammensinden aller Kräfte, Zusammenbinden Aller in der jüdischen Gemeinschaft". Wir wisien, wie schwer es ist, an der Vereins-„Iugend" zu arbeiten, aber wir wollen „arbeiten und nicht verzweifeln", wir wollen niemand aufgcben und wenn wir noch so wenig Erfolge sehen. Sollen wir deshalb den Stürmern zürnen, daß sie das Große der Arbeit an der „Masse" noch nicht sehen? O nein, wir begreifen sie, wir fühlen mit ihnen und geben ihnen gern Raum für ihre Bestrebungen. Das ist das Große an unserm Verband, daß er den Grundsatz in die Tat umgesetzt hak: 7,lu uecessariis iinitas, in dubiis libertas. in Omnibus caritas“ (In notwendigen Dingen Einheit, in strittigen Freiheit, in allen Liebe,) So war schließlich auch der Eindruck, den wir Mitnahmen aus Köln, den Paul Auffeeffer in die Morte faßte: „Sebet im Menschen den Bruder, Liebe ausübend als Tat." So streben wir alle auf verschiedenen Wegenzur Erfüllung des Wortes, das uns Gustav Löffler^n ZKsiel zurief: „Werdet zum Segen!" S. K. E