Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
- Volume
- 14 (Ausgabe A) (1938)
- Issue
- 20 (15.10.1938)
- Date
- 1938-10-15
- Page
- Seite 309 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/10638461-6435885-6435915--474-3770989- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Mitteilung an die Mitglieder der Israelitischen Kultusgemeinde über Zulassung bisheriger jüdischer Ärzte < Nach § 2 der vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz sind die nachstehend aufgeführten bisherigen jüdischen Ärzte ziur. Behandlung von Privatpatienten (auch Mitgliedern von Privatkrankenkassen), Bezirksfürsorgepatienten der Stadt, Mitgliedern des Sanitätsverbandes zugelassen: Dr. Otto Funkenstein, Allgemeinpraxis i . " •. .. .'• \ Dr. Josef Marschütz, Allgemeinpraxis . Dr. Eugen Mayer, Allgemeinpraxis Dr. Josef Rosenbaum, Allgemeiropraxis Dr. Julius Spanier, Allgemeinpraxis Ferner: Dr. Ludw. Ballin, Frauenkrankheiten und Geburtshilfe Dr. Benno Flehinger, Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten Prof. Dr. M. Isserlin, Nerven- und Geisteskrankheiten \ \" Dr. Hans Katzenstein, Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. Maxim. Keins, Innere Krankheiten Dr. Karola Reitlinger, Röntgenologie und Strahlenheilkunde , Dr. Max Schülern, Chirurgie und Orthopädie Dr. Innen Selz, Augenkrankheiten. . 'i Sämtliche Zugelassenen halten ihre Sprechstunden im Israelitischen Krankenheim, Hermann-Sch'mid-Straße 5 (Telefon 73905), nach dem angefügten Plan ab. Sie sind auch berechtigt, Kranke in deren Wohnungen zu. besuchen und zu behandeln. * Ferner sind zu Assistenzen zugelassen: ,. Dr. Ludwig Thalheimer j j Dr. Magdalena Schwarz. Das Israelitische Krankenheim, Hermann-Schmid-Straße 5, ist als Jüdisches Krankenhaus zugelassen. Es ist -: ' 1 i ■ ■/ * ' ' ■' _/ * berechtigt alle Kranker-auch die Mitglieder von Orts-, Betriebs-, Innungs- und Kaufmännischen Ersatzkassen, in stationäre Behandlung aufzunehmen. Die stationäre Behandlung, In diesem Falle also auch bei den Mitgliedern der eben genannten Kassen, wird duroh die zugelassenen Herren durchgeführt. Auch die Altersheime (an v der Kaulbach-, Mathilden- und Klenzestraße) gelten als stationäre Behandlungsstellen, so daß auch diejenigen Insassen, die Mitglieder von Orts-, Betriebs-, Innungs-:und Kaufmännischen Frsatzknssen sind, die. Behandlung der zugelassenen Herren in Anspruch nehmen können.