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Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg · 1938-07-15 · 14 (15.7.1938) · p. Seite 219

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
Volume
14 (Ausgabe A) (1938)
Issue
14 (15.7.1938)
Date
1938-07-15
Page
Seite 219 (sequence 14)
Language
German
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Nr. 14 Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern 219 Bekanntmachungen des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden ■IMBWpBMMMBBilMMMMIMBM^B>)BMiMBIMBBEBMMMM Bekanntmachung. Nachstehend geben wir das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 6. Juli 1938 (RGBl. I S. 823) bekannt. _ . j. München, den IL Juli 1938. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Dr. Neumeyer.' Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung liir das Deutsche Reich.* Vom 6. Juli 1938. 1 ' A Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: - ■ Artikel I. Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich wird wie folgt geändert: 1. Hinter § 34a wird folgender § 34b eingefügt: ..§ 34b. Juden und jüdischen Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit ist der Betrieb nachfolgender Gewerbe untersagt: a) des Bewachungsgewerbes, b) der gewerbsmäßigen Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse oder persönliche Angelegenheiten, c) des Handels mit Grundstücken, d) der Geschäfte gewerbsmäßiger Vermittlutigsagenten für Immobiliarverträge und Darlehen, sowie des Gewerbes der Haus- und Grundstücksverwalter, \ e) der gewerbsmäßigen Heiratsvermittlung mit Ausnahme der Vermittlung von Ehen'zwischen Juden oder zwischen Juden und jüdischen Mischlingen ersten Grades, f) des Fremdenführergewerbes." 2. Im § 57 Abs. 1 wird hinter Ziffer 5 folgende Ziffer 6 angefügt: „6. wenn der Nachsuchende Jude ist." 3. In den §§ 58, 59a, 44a Abs. 3 und 4, § 42b Abs. 3 Satz 2 sowie im § 43 Abs. 2 Sa(z 1 werden jeweils die Worte „Ziffer 1 bis 4" durch die Worte „Ziffer 1 bis 4 und 6" ersetzt. 4. Dem Absatz 2 des § 15 wird folgender Satz 2 angefügt: „Das gleiche gilt, wenn entgegen den Vorschriften des § 34b der Betrieb eines der dort genannten Gewerbe begonnen oder fortgesetzt wird." <•* 5. Hinter § 145a wird folgender § 145b eingefügt: „§ 145b. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer der beiden Strafen wird bestraft, wer entgegen den Vorschriften des § 34b den Betrieb eines der dort genannten Gewerbe beginnt oder fortsetzt. In gleicher Weise wird bestraft, wer als Jude eines der in den §§ 42b, 43, 44a und 55 bezeichneten Gewerbe unbefugt betreibt." 6. In dem § 145 Abs. 1 ist hinter § 145a einzufügen: „145b". Artikel II. (1)'Jüdischen Gewerbetreibenden, die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes ein Gewerbe der im Artikel I Ziffer lc und d genannten Art betreiben, ist dies im Rahmen der bisherigen gesetzlichen Vorschriften bis zum 31. Dezember 1938 gestattet. (2) Den übrigen jüdischen Gewerbetreibenden ist die Fortsetzung ihres Gewerbebetriebes zum Zwecke der Abwicklung, soweit es sich um die im Artikel I Ziffer 1 a und b genannten Gewerbe handelt, für die Dauer von drei Monaten, soweit es sich um die im Artikel I Ziffer 1 e und f genannten Gewerbe handelt, für die Dauer von einem Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes erlaubt. Soweit es sich um jüdische Wandergewerbetreibende handelt, verlieren bereits erteilte Wandergewerbescheine mit dem 30. September 1938 ihre Gültigkeit und sind der Ausstellungsbehörde unverzüglich zurückzugeben. Entsprechendes gilt für Legitimationskarten und Stadthausierscheine. Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, in Ausnahmefällen für bestimmte Gruppen der im § 44 Abs. 1 der Gewerbeordnung genannten Personen die Erteilung von Legitimationskarten mit einer Geltungsdauer bis zum 30. September 1939 zuzulassen. Dies gilt entsprechend für die Erteilung von Gewerbelegitimationskarten gemäß § 44a Abs. 6 der Gewerbeordnung. Artikel III. Eine Entschädigung für persönliche oder wirtschaftliche Nachteile, die durch die Durchführung dieses Gesetzes entstehen, wird nicht gewährt. Berchtesgaden, den 6. Juli 1938. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler. Der Reichswirtschaftsminister Walther Funk. .< Der Reichsminister des Innern In Vertretung: Pfundtner. An die Eltern! ' ' ■; _, Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland hat schon im vorigen Jahr mit gutem Erfolg angeregt, während der großen Ferien Kinder aus Landgemeinden zu Familien in die Stadt zu bringen. Denn diese Landkinder leben vielfach ohne jüdische Altersgenossen und Spielgefährten und ein Aufenthalt in der' Stadt bedeutet für sie eine wichtige geistige und auch körperliche Erfrischung. Helfen Sie uns, dieses dringend nötige Erholungswerk, das der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden auch in den . größeren Kultusgemeinden durchführen will, zu fördern und laden Sie zu Ihren Kindern ein oder mehrere gleichaltrige Landkinder über die Ferien oder über einen Teil der Ferien ein! Die Eltern der Kinder werden teilweise in der Lage sein, die Kosten für den Ferienaufenthalt zu vergüten; wir benötigen .aber auch vielfach' Freiplätze. Wir bitten Sie, sich zahlreich an der Aktion für die jüdischen Landkinder zu beteiligen und damit auch die Verbundenheit mit den auf dem Land isoliert lebenden Glaubensgenossen zum Ausdruck zu bringen. Wir hoffen auf eine recht zahlreiche Beteiligung an der Hilfe für unsere notleidenden Kinder. Meldungen bitten wir an die untenstehende Stelle zu richten unter Angabe, ob Sie ein Mädchen oder einen Jungen, in welchem Alter und zu welcher Zeit aufnehmen wollen. Ferner bitten wir um Angabe, ob Ihr Haushalt rituell oder nichtrituell geführt ist. Wohliahrtsstelle des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden? München, Herzog-Max-Straße 3. Dr. N e u m e y e r. . Ben MIETE □IHQLlHHiai * Betrifft nicht das Land Österreich. Per sofort od. spät. Sucht Dame möbliertes Zemmer evtl. mit ritueller Vollpension, möglichst Gegend im Umkreis Synagoge Reichenbachstr. oder Herzog-Rudolf-Str. Angebote m. Preisangabe erbeten unter Nr. 9177 an die Anz.-Abt. d. Bl. 2 Zimmer mit (ohne oder Halb-) Pension, für Ehepaar mit 2 Gymnasiast, in gepflegtem Hause per 1. Sept. gesucht. Zuschriften unter Nr. 9196 an die Anz.-Abt. d. Bl. 2-3 Zimmer- Wohnung per 1. Oktober 1938 zu mieten gesucht. ' Grube, Herzog-Max-Str. 3. Gesucht für August/September 2 Zimmer im Hochgebirge möglichst mit Badegelegenheit. Zuschriften unter Nr. 9140 an die Anz.-Abt. d. Bl. 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